Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sarah17j
03.01.2005, 20:54 Uhr

Ãœber orange-rote Ampel gefahren :(

Hi!

Ich hätte da mal eine Frage...Leider wurde ich heute 2x geblitzt da ich über eine orange-rote Ampel gefahren bin. Hinzu kommt noch das ich in der Probezeit bin...Was erwartet mich? Das Auto ist über meinen Bruder angemeldet...
Wäre für Antwort dankbar!

Ciao Sarah

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Shabazza
03.01.2005, 22:19 Uhr

zu: Ãœber orange-rote Ampel gefahren :(

Wenn die Ampel noch nicht länger als eine Sekunde Rot war kostet es 50 €, wenn doch 125 €.
Da du noch in der Probezeit bist wir außerdem deine Probezeit auf 4 Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet.

Meistens sind solche Fotos übrigens recht gut, so dass du wohl problemlos als Fahrer erkennbar sein wirst, also wird dein Bruder die Strafe auch nicht auf seine Kappe nehmen können.

Aber warum wurdest du 2x geblitzt??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Shabazza
03.01.2005, 22:23 Uhr

zu: Ãœber orange-rote Ampel gefahren :(

Ach ja, Punkte in Flensburg werden auch fällig...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
03.01.2005, 22:24 Uhr

zu: Ãœber orange-rote Ampel gefahren :(

Man wird immer zweimal direkt hintereinander geblitzt, damit man sehen kann ob sich das Fahrzeug Richtung Kreuzung bewegt hat oder ob es stand / Rückwärts gefaheren ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sarah17j
04.01.2005, 14:28 Uhr

zu: Ãœber orange-rote Ampel gefahren :(

ne 17 bin ich nicht, ist noch der nick von meiner alten e-mail, nun ja ich hoff mal das es unter 1 sec war...:(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sarah17j
04.01.2005, 14:30 Uhr

zu: Ãœber orange-rote Ampel gefahren :(

Ach und noch etwas...falls ich dann doch eine Anordnung zum Aufbauseminar bekomme...wie lang dauert dieser?? Kann ich den auch bei einer anderen Fahrschule machen oder muss ich den bei der Fahrschule machen, bei der ich meinen Führerschein erworben habe??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Levistica
04.01.2005, 14:48 Uhr

zu: Ãœber orange-rote Ampel gefahren :(

Kommt innerhalb von drei Monaten kein Bußgeldbescheid verjährt die Tat und du musst mit keinerlei Konsequenzen rechnen. Das passiert allerdings sehr selten.

Die Anordnung zur Nachschulung kann jedoch bis zu einem Jahr nach der Verwarnung kommen. Sie verjährt nicht und kommt IMMER wenn innerhalb der Probezeit Punkte auf deinem Konto in Flensburg gutgeschrieben wurden.

Die Nachschulung kannst du in einer Fahrschule deiner Wahl machen. Besonders auf dem Land finden diese Nachschulungen aber eher selten statt und da du das Aufbauseminar innerhalb einer gewissen Frist absolvieren musst solltest du dich rechtzeitig darum bemühnen einen Platz zu finden.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte

Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Das Halten bis zu 3 Minuten

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich folgender Verkehrszeichenkombination. Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Die im Kreis befindlichen Fahrzeuge haben Vorfahrt

Beim Einfahren in den Kreis muss geblinkt werden