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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.12.2004, 17:21 Uhr

ausbildung für sonderrechtsfahrten

Bibt es eine freiwillige Ausbildungsmöglichkeit für den Umgang mit Sonderrechten und Wegerecht?

Ich werde bald damit konfrontiert werden, aber ausser einer kurzen Einwiesung gibt es da nichts in der Richtung. Gibt es Organisationen, die so etwas anbieten? Wenn ja, wie sieht das aus, wie teuer ist das und wie läuft das ab?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jons3000
16.12.2004, 17:15 Uhr

zu: ausbildung für sonderrechtsfahrten

Ich glaube sowas gibt es nicht, weil du kannst es ja in dem Sinne nicht machen in dem du Blaulicht anmachst und eine Probefahrt machst. Das wäre ja dann verboten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
16.12.2004, 17:29 Uhr

zu: ausbildung für sonderrechtsfahrten

Ist die Frage, ob die StVO nicht solche Sonderfälle zulässt, außerdem wäre eine theoretische Schulung auch schon ganz praktisch, rechtliche Grundlagen usw.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
16.12.2004, 22:07 Uhr

zu: ausbildung für sonderrechtsfahrten

Eine praktische Ausbildung im Straßenverkehr sollte es natürlich nicht geben. Eine theoretische Ausbildung in Verbindung mit einer Art Sicherheitstraining könnte ich mir aber schon als sinnvoll vorstellen ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jons3000
16.12.2004, 23:21 Uhr

zu: ausbildung für sonderrechtsfahrten

Ja da muss ich euch zustimmen, und das könnte ich mir sogar vorstellen das es sowas gibt. Frag doch einfach mal bei den Institutionen nach die soche Sonderechte haben, was die machen bzw. ob sie was machen um ihre fahrer zu schulen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
16.12.2004, 23:42 Uhr

zu: ausbildung für sonderrechtsfahrten

Bei der bayrischen Polizei findet eine solche Ausbildung für die Beamten scheinbar wohl ziemlich intensiv statt:

http://www.polizei.bayern.de/bpp/Projekte/fahrsimu
lator/fasi/fasi_inhalt.htm

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
17.12.2004, 00:13 Uhr

zu: ausbildung für sonderrechtsfahrten

@jons

Also... das ist ja gerade mein Problem: Ich bin Fahrer (bzw. werde sein) ab Sommer und bisher hat mir noch niemand was von einer Fahrausbildung erzählt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Highlander
17.12.2004, 15:12 Uhr

zu: ausbildung für sonderrechtsfahrten

Hallo,
ist ein recht umfassendes Thema und variiert ausserdem in Teilbereichen zwischen z.B. Polizei und Feuerwehr.
Nachdem bei uns diverse RTW und NAW unplanmäßig kaltverformt wurden, hat man mich gebeten bei der Feuerwehr einen Vortrag über diese Thematik zu halten. War erschreckend, wie wenig zuvor in diesem Bereich vermittelt wurde!
Bei der Polizei sind Sonder- und Wegerechte Teil der Ausbildung. Bei der FW in Auszügen auch noch. Was aber bei den Rettungsdiensten, vor allem den privaten, gemacht wird, bedarf wohl mehr als nur einer Überarbeitung. Da wundert man sich nur, dass nicht mehr passiert!
Wo wirst Du denn eingesetzt?
Rote oder grüne Fraktion?
Gruß
H.

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17.12.2004, 15:28 Uhr

zu: ausbildung für sonderrechtsfahrten

ich werde im RTW eingesetzt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Highlander
22.12.2004, 15:45 Uhr

zu: ausbildung für sonderrechtsfahrten

Hallo,
wenn Du also im RTW eingesetzt wirst, gehe ich davon aus, dass Du bei der FW tätig bist.
Normalerweise hat die FW eigene Ausbilder, welche mit den "Neuen" die Grundsätze des Fahrens mit -0- (Null) erörtert.
Dieses geschieht jedoch in der Regel nur theoretisch, da man Nullfahrten in der Praxis im öffentlichen Straßenverkehr nicht "üben" darf.
Hier hilft meist schon ein erfahrener Beifahrer, der den/die Neue(n) schon rechtzeitig bremst, wenn das Gaspedal mit ihm durchgeht!

Die Devise lautet immer: ANKOMMEN!!!

Nur auf Schnelligkeit kommt es nicht an, schon gar nicht, wenn man dann wegen eines Eigen-VU, dann selber die eigentliche Einsatzstelle nicht mehr erreicht!

Ich wünsche Dir alles Gute und allzeit SICHERE Fahrt!
Gruß
H.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
22.12.2004, 16:46 Uhr

zu: ausbildung für sonderrechtsfahrten

Danke für die Hilfe Highlander. Bin übrigens nicht in der FW, sondern beim DRK. Ich denke mal, es wird alles glatt gehen, bin aber für jeden Tip offen :)
danke, durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-001 / 3 Fehlerpunkte

Was verlängert den Bremsweg?

Nasse oder glatte Fahrbahnen

Fahren auf Gefällstrecken

Mitführen eines ungebremsten Anhängers

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-006 / 3 Fehlerpunkte

In welche Richtungen dürfen Sie weiterfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-006

Nach links

Nach rechts

Geradeaus

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-006-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich hier verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-006-B

Abwarten, bis der grüne Pfeil erlischt

Erst den Gegenverkehr durchfahren lassen

Zügig links abbiegen