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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern omega-freak
11.02.2005, 00:04 Uhr

neue Prüfung nach Entzug Kl. B/C1E

hallo zusammen.
Ich will nach Entzug und Vorbesitz der Klasse 3 nun neu die Klasse B...C1E erteilt bekommen.
So weit so gut, allerdings hat unsere Berliner Behörde nicht den Durchblick was die praktische Prüfung angeht.
Ich habe erfahren, dass ich nach erfolgreicher theoretischer Prüfung, welche in Kombination für B/C1E abgenommen wird, eine praktische Prüfung für B und danach eine praktische Prüfung für C1E machen muss.
Dies war bei Klasse 3-erteilung früher nicht so ;-)

Nun die Frage: kennt jemand in Berlin die Gepflogenheiten, wie solche Prüfung abgenommen wird - also ob man mit Hänger in der Prüfung fahren muss/kann.
Denn wenn das nicht der Fall ist spare ich mir ein paar Hundert € Vorbereitung in und mit der Fahrschule, bin sonst nie mit Hänger an einem 7,5t- Lkw gefahren. Bin echt für jede Hilfe dankbar und vielleicht kennt jemand sogar eine fähige Fahrschule in Berlin welche sich mit solchen Prüfungen auskennt.
Danke für Antwort ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
11.02.2005, 21:55 Uhr

zu: neue Prüfung nach Entzug Kl. B/C1E

Dumm gelaufen. Man sollte eben besser nichts anstellen, was zum Entzug der FE führen könnte.

Eine Neuerteilung nach vorangegangenem Entzug ist eben eine Neuerteilung. Das alte Recht ist nicht mehr anwendbar.
Den Besitzstand wahren kann man nur solange, wie man noch etwas besitzt.

Ein Tipp für Besitzer des 'alten Lappens': Umschreibung auf Kartenführerschein solange die FE noch besteht!
Wird die FE entzogen und kann vor Ablauf von zwei Jahren prüfungsfrei wiedererteilt werden, bekommt man das, was man zuletzt besaß.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ka-Fahrer
14.02.2005, 00:47 Uhr

Ist es nicht anders???

Also ich habe es so verstanden, daß man nach Entzug - sprich Schreddern - der FE innerhalb der 2 Jahre Toleranz nur noch Klasse B erteilt bekommt!

Für alle höherwertigen Klassen muss eine Prüfungsfahrt zwingend durchgeführt werden.

Ab 2 Jahre wird man dagegen einem Neuling gleichgestellt und kann die Klassen BE, C1, C1E usw. nicht mehr vereinfacht zurück erhalten. Vielmehr ist dann für alle Klassen eine Neuausbildung erforderlich.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-004-B / 3 Fehlerpunkte

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.7.01-003 / 3 Fehlerpunkte

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