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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
blub
16.02.2005, 15:18 Uhr
fahrerflucht!?
was ist wenn man beim ausparken seitwärts an ein auto kommt, (hinten/unten, wo das gummizeug ist), euer auto und das andere jedoch null beschädigt ist.. keine kratzer o.ä. haben?
fällt das unter fahrerflucht, sollte es jemand gesehen haben?
xgoedex
16.02.2005, 15:20 Uhr
zu: fahrerflucht!?
Einen Unfall zeichnet u.a. aus, dass ein Schaden eintritt. Wenn definitiv kein (Fremd-)Schaden entstanden ist, dann ist es auch kein Unfall im Sinne des Verkehrsrechts. Und wo kein Unfall, da auch keine Unfallflucht.
blub
16.02.2005, 15:23 Uhr
zu: fahrerflucht!?
wenn keine schäden vorhanden sind, es jedoch jemand gesehen hat, wird der was unternehmen? bzw. würd das was nützen? weil wenn keine anzeichen eines crashs vorhanden sind, kann derjenige es ja nich nachweisen, richtig? (nein, es geht nich um mich ;))
blub
16.02.2005, 15:25 Uhr
zu: fahrerflucht!?
xgoedx.. wenn am auto des fahrers keinerlei spuren zusehen sind, nich mal ein kratzer, ist das beim anderen auto auch ausgeschlossen,oder? weil hätte der fahrer dem anderen auto kratzer o.ä. hinterlassen, muss es ja auch spuren am fahrerauto geben.
xgoedex
16.02.2005, 15:33 Uhr
zu: fahrerflucht!?
Das ist nicht zwangsläufig so. Wenn du mit der harten Ecke deiner Stoßstange gegen das weiche nachgiebige Blech von Tür oder Kotflügel kommst, dann sieht man bei deinem Auto wahrscheinlich nichts und am anderen Pkw ist dennoch ein nicht unerheblicher Schaden.
Im Zweifelsfall kann es nie schaden, die Polizei hinzu zu ziehen. Wenn die auch nichts feststellen, dann kann einem hinterher zumindest keiner mehr einen Strick draus drehen.
Und ob nun einer was beobachtet hat oder nicht, kein Schaden kein Unfall.
Wenn es nun ein Schaden ist, der von außen unmöglich zu sehen war, bzw. äußerlich keinerlei Unfallspuren erkennbar waren, dann wird auch der Vorwurf einer Verkehrsunfallflucht im Nachgang nicht aufrecht zu erhalten sein. Hintergrund dieses Paragraphen ist ja, dass sich jemand der Schadensregulierung vorsätzlich entziehen möchte.
blub
16.02.2005, 15:37 Uhr
zu: fahrerflucht!?
und wie liefe das in so einem fall ab? wenn es jemand gesehen hat/ das kennzeichen kennt.
blub
16.02.2005, 15:42 Uhr
zu: fahrerflucht!?
wenn man aus einer parklücke fährt, fährt man ja enorm langsam. und wenn man dabei mit dem gummi das gummi eines anderen autos berührt, kann da meiner meinung nach kein schaden entstehen.
xgoedex
16.02.2005, 15:56 Uhr
zu: fahrerflucht!?
@ drive
was aber nicht heißt, dass der Verursacher (sofern bekannt oder ermittelbar), bzw. die Versicherung des Halters nicht trotzdem für den Schaden aufkommen muß.
@ blub
Gummi an Gummi wird wohl nicht so viel ausrichten. Plastik an Plastik kann aber schon ganz fiese Kratzer verursachen. Richtig ins Geld gehts dann erst bei den allseits beliebten lackierten Stoßfängern.
blub
16.02.2005, 16:08 Uhr
zu: fahrerflucht!?
naja und in dem fall, dass es jemand gesehen hat, aber keinerlei schäden am auto sind?
nützt es ihm dann was, das zu melden?
und kriegt man dann, sollte es so sein, am selben tag bescheid?(von der polizei)
xgoedex
16.02.2005, 16:18 Uhr
zu: fahrerflucht!?
"naja und in dem fall, dass es jemand gesehen hat, aber keinerlei schäden am auto sind?
nützt es ihm dann was, das zu melden?"
Nö, kann man wohl vorsichtshalber machen, kommt aber nix bei rum (denn wie gesagt.. siehe oben!)
"und kriegt man dann, sollte es so sein, am selben tag bescheid?(von der polizei)"
Wenn Fremdschaden entstanden ist, ist es wahrscheinlich, dass die Polizei relativ zeitnah an der Wohnanschrift des Halters erscheint, um Ermittlungen anzustellen (Befragung, Ermittlung des Fahrers u. Spurensuche und -sicherung).
Es ist aber auch möglich, dass nach ca. 1 - 3 Wochen eine Vorladung zur Vernehmung per Post kommt. Dies vor allem dann, wenn man durch Fehlverhalten zur Verursachung eines Unfalls begetragen hat, selber aber keinen Zusammenstoß hatte (keine Spuren am Fahrzeug).
blub
16.02.2005, 16:40 Uhr
zu: fahrerflucht!?
wieso erst nach 1-3 wochen? hm.
blub
16.02.2005, 20:53 Uhr
zu: fahrerflucht!?
was ist, wenn der fahrer einen schaden am auto erst tage danach entdeckt? sollte er den schuldigen kennen, kann er den dann immer noch melden oder muss das direkt nach dem unfall passieren? (weil ist er in der zwischenzeit mit dem auto rumgefahren, kann es ja jeder x-beliebige gewesen sein)
blub
17.02.2005, 11:12 Uhr
zu: fahrerflucht!?
ich hab mich erkundigt. 24h zeit hat der fahrer, einen evtuellen schaden zu melden. danach darf man keinen mehr beschuldigen. man muss es also wenn, direkt nach dem unfall melden.
blub
17.02.2005, 13:42 Uhr
zu: fahrerflucht!?
naja im urlaub kann man doch auch wen, direkt nach dem vorfall, informieren.
xgoedex
17.02.2005, 18:45 Uhr
zu: fahrerflucht!?
MOMENT!!!
Hier wird jetzt gehörig was durcheinander geworfen!
Verkehrsunfallflucht verjährt natürlich nicht bereits nach 24 Stunden!
Wenn der Fahrer / Verursacher eines Verkehrsunfalls sich innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall selbständig bei der Polizei oder einer feststellungsbereiten / -berechtigten Person (z.B. Geschädigter/Halter) nachträglich meldet, so kann das Gericht (!) die Strafe der Unfallflucht mildern oder ganz von Strafe absehen.
Natürlich kann ein Unfallgeschädigter auch verspätet noch eine Unfallflucht bei der Polizei melden. Auch die Regulierung des Schadens kann später als nach 24 Stunden noch verlangt werden.
Fraglich ist immer die Nachweisbarkeit, wenn der Verursacher es bestreitet und die Spuren am Verursacher-Fahrzeug längst beseitigt wurden.
blub
17.02.2005, 20:50 Uhr
zu: fahrerflucht!?
aber nach wochen bringt es nicht mehr viel, da ja auch neue schäden dazugekommen sein können bzw. der angefahrene dem flüchting somit weitere schäden unterjubeln könnte.
ich meine, ich hab das mal gehört, mit der 24hfrist. und zwar von nem expolizisten :)
der meinte auch, wenn nach 2/3std. nach dem unfall nix kommt, muss man wohl auch mit nix mehr rechnen. naja.
blub
17.02.2005, 20:52 Uhr
zu: fahrerflucht!?
vorallem wie hat der flüchting die chance sind nach 24h zu melden, wenn bereits ein paar std. nach dem unfall die bullen vor seiner tür stehen? da kann er dann ja nich sagen ´ach, ich hätt mich schon noch gemeldet´
blub
17.02.2005, 20:59 Uhr
zu: fahrerflucht!?
achso, ja. das klingt logisch :)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?
Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet
Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt
Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf Vorfahrt
- bis zum Ortsende
- nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung
- an allen Kreuzungen und Einmündungen dieser Straße
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.43-101 / 3 Fehlerpunkte
Worauf können rot-weiße Warntafeln an Fahrzeugen hinweisen?
Auf einen Anhänger, der innerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf der Fahrbahn abgestellt ist
Auf ein Fahrzeug mit Überbreite
Auf ein Gefahrgutfahrzeug
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