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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Benjaminke
27.09.2004, 22:43 Uhr

25er, 50er

Hallo... also ich hab bei ebay ein 55km/h schnellen Peugeot Speedfight 2 LC Roller ersteigert... nur hab ich noch kein Führerschein =)... ja und heute meint mein Freund zu mir, dass ich(ich glaub 50er) Führerschein machen kann und damit dann auch fahren darf...
Also ich bin 15 Jahre... Der hat mich dazu überredet, weil der meint, dass man mit 25er nur am Strassenrand fahren darf... Dann wollte ich ein Führerschein höher machen, was der ja meint das man mit 15 Jahren schon fahren darf...
Hat er recht oder darf ich damit wie beim 125er erst mit 16 mit fahren?

Achja... ich dachte die Drossel kostet ja auch viel... und wenn ich den 50er mache muss ich ihn ja nich unbedingt wegen den 5 km/h drosseln... das heisst, dass der Mofaführerschein + Drossel soviel kosten würde wie der 50er ohne oder?
Dann lohnt sich das ja erst recht..............

Danke im Voraus!

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28.09.2004, 14:14 Uhr

zu: 25er, 50er

Jo Danke... Der Speedfight ist ja 50ccm den muss ich dann noch drosseln lassen... Dann mach ich den 25er und nächstes Jahr den 50er...

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28.09.2004, 21:15 Uhr

zu: 25er, 50er

Wielange dauert der 25er / 50er Führerschein?
...

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01.01.2005, 22:50 Uhr

KLASSE S

normalerweise ja, nur musst du natürlich die 25 oder 50 km/h erreichen...so ungefähr ;)
kommt aber natürlich auch auf den roller an, ich persönlich kenne den roller nicht, aber denke dass das geht

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-109-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-109-B

Ich muss den gelben Pkw durchfahren lassen

Ich fahre zuerst

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-007 / 3 Fehlerpunkte

Im Rückspiegel sehen Sie auf dem Dach eines unmittelbar hinter Ihnen fahrenden Streifenwagens in roter Leuchtschrift "STOP POLIZEI". Für wen gilt dies?

Für alle Fahrzeuge, die sich auf der Straße befinden

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Für alle nachfolgenden Fahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

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- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren