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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern megalan
29.12.2004, 00:38 Uhr

WIEVIEL PERSONEN DARF ICH BEFÖRDERN?

Hallo @ all, habe mal eine frage möchte gerne mit meinen freunden in den Urlaub. Wollten einen kleinen mini bus mieten. Nua leider weiss ich nciht wieviel Personen ich mit meinem B Führerschein befördern kann?

Bitte um eine schnelle Antwort.

Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
29.12.2004, 01:07 Uhr

zu: WIEVIEL PERSONEN DARF ICH BEFÖRDERN?

MF, das ist falsch. In einem Kfz dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als Sitzplätze da sind. In Deutschland besteht die Gurtpflicht, d. h. jeder Mitfahrer muß angeschnalt sein (vgl. §21a Abs. 1 StVO). Daher dürfen nur so viele Menschen mitgenommen werden, wie Gurte da sind.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
29.12.2004, 08:03 Uhr

zu: WIEVIEL PERSONEN DARF ICH BEFÖRDERN?

Die Gurtpflicht sagt nur dass "vorgeschriebene Gurte" angelegt werden müssen. Wenn man in einen 9-Sitzer 10 Personen sicher unterbringt, alle 9 Gurte benutzt werden, und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreitet, ist das tatsächlich zulässig. Ist wohl eine kleine Grauzone in der StVO.
Aber um der Sicherheit Willen sollte man das eher vermeiden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan Süßmann
29.12.2004, 08:05 Uhr

zu: WIEVIEL PERSONEN DARF ICH BEFÖRDERN?

"MF, das ist falsch. In einem Kfz dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als Sitzplätze da sind. In Deutschland besteht die Gurtpflicht, d. h. jeder Mitfahrer muß angeschnalt sein (vgl. §21a Abs. 1 StVO). Daher dürfen nur so viele Menschen mitgenommen werden, wie Gurte da sind"

Falsch. Vorhandene Gurte müssen benutzt werden. Die vorige Aussage war richtig.

mfg

Stefan

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
29.12.2004, 13:25 Uhr

zu: WIEVIEL PERSONEN DARF ICH BEFÖRDERN?

darealad zitiert es doch noch, wieso seht ihr es dann nicht:

"Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein." (§21a StVO)

= Gurte, welche vorgescchrieben sind, müssen während der Fahrt angelegt sein.

= Gurte sind vorgeschrieben. Sie müssen während der Fahrt angelegt sein.

Das kleine Partizip steht da nicht umsonst, das haben meine Vorredner bisher einfach missachtet. Da steht eindeutig, dass Gurte vorgeschrieben sind.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driver
29.12.2004, 13:45 Uhr

zu: WIEVIEL PERSONEN DARF ICH BEFÖRDERN?

»wieso seht ihr es dann nicht:«

Wieso siehst du es nicht??

Bei einem 9-Sitzer sind 9 Sicherheitsgurte vorgeschrieben, diese vorgeschriebene Gurte müssen auch angelegt werden. Ist dies der Fall, dann ist die Verpflichtung gem. § 21 a Abs. 1 StVO erfüllt (Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein). Da ein 10. Gurt bei einem 9-Sitzer nicht vorgeschrieben ist, kann die 10. Personen auch ohne Gurt befördert werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
29.12.2004, 16:02 Uhr

zu: WIEVIEL PERSONEN DARF ICH BEFÖRDERN?

Es stimmt, dass sich das Wort "vorgeschrieben" auf die im Fahrzeug vorgeschriebenen Sicherheitsgurte bezieht. Damit ist gemeint, dass Sicherheitsgurte in Fahrzeugen, in denen sie nicht vorgeschrieben sind, auch nicht angelegt werden müssen.

Übrigens kann man aus der Aussage "Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein" eben nicht schließen, dass Gurte immer vorgeschrieben sind (eine Tautologie!), denn: "Schlechtes Wetter führt im Winter zu Erkältungen" heißt ja auch nicht, dass das Wetter im Winter immer schlecht ist ;-)

Leider also eine lückenhaft geregelte Situation.

Die Frage bezog sich auf "in Urlaub fahren", hier sei der Hinweis erlaubt, dass das Ausland diese Dinge möglicherweise strenger nimmt. Und auch längst nicht jeder deutsche Polizeibeamte wird ein "überbesetztes" Fahrzeug einfach so ziehen lassen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
29.12.2004, 19:05 Uhr

zu: WIEVIEL PERSONEN DARF ICH BEFÖRDERN?

Also werden wir doch ein wenig konkreter:
Megalan, mit WIE VIELEN Leuten möchtest Du denn im Minibus überhaupt fahren?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
30.12.2004, 10:33 Uhr

zu: WIEVIEL PERSONEN DARF ICH BEFÖRDERN?

Hallo Zusammen,

ich erkläre es jetzt mal so, wie es mein Fahrlehrer damals erklärt hat:

Wenn jemand die Klasse C (LKW) besitzt, dann darf er auch einen Bus fahren, allerdings höchstens mit 8 zusätzlichen Personen besetzt, obwohl ca. 60 Sitze vorhanden sind.

Nur, wenn jemand die Klasse D besitzt, darf er mehr als 8 zusätzliche Personen befördern.

Wenn Du einen Mini-Bus fahren würdest, in dem mehr als 9 Sitzplätze vorhanden und auch besetzt sind, verlierst Du erstens Deinen Versicherungsschutz und zweitens im Fall einer Kontrolle den Führerschein.

Bei der Autovermietung mußt Du sowieso den Führerschein vorlegen und spätestens dann wird man Dir die Herausgabe eines solchen Fahrzeuges verweigern.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
30.12.2004, 11:52 Uhr

zu: WIEVIEL PERSONEN DARF ICH BEFÖRDERN?

Nu lass mal die Kirche im Dorf!
Dein Vergleich hinkt total. Bei dem Bus-Beispiel ginge es um Personenbeförderung, und zwar gewerbliche!

Wenn Megalan im Urlaub mehrere Leute in einem Minivan oder Minibus mitnehmen will, ist das eine rein private Geschichte und hat mit Personenbeförderungsschein überhaupt nichts zu tun!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan Süßmann
30.12.2004, 12:49 Uhr

zu: WIEVIEL PERSONEN DARF ICH BEFÖRDERN?

"ich erkläre es jetzt mal so, wie es mein Fahrlehrer damals erklärt hat:

Wenn jemand die Klasse C (LKW) besitzt, dann darf er auch einen Bus fahren, allerdings höchstens mit 8 zusätzlichen Personen besetzt, obwohl ca. 60 Sitze vorhanden sind.

Nur, wenn jemand die Klasse D besitzt, darf er mehr als 8 zusätzliche Personen befördern.

Wenn Du einen Mini-Bus fahren würdest, in dem mehr als 9 Sitzplätze vorhanden und auch besetzt sind, verlierst Du erstens Deinen Versicherungsschutz und zweitens im Fall einer Kontrolle den Führerschein.

Bei der Autovermietung mußt Du sowieso den Führerschein vorlegen und spätestens dann wird man Dir die Herausgabe eines solchen Fahrzeuges verweigern."



Entweder hast Du es vergessen oder Dein Fahrlehrer hat es falsch erklärt :-)

Mit einer FE Klasse 2 darf man einen leeren Bus fahren, in dem sich KEINE Fahrgäste befinden dürfen.

Für die erforderliche FE zählen die eingetragenen Sitzplätze und nicht die tatsächlich beförderten Personen.

mfg

Stefan

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
30.12.2004, 15:14 Uhr

zu: WIEVIEL PERSONEN DARF ICH BEFÖRDERN?

Wo siehst Du denn da eine Tautologie?

Und Dein Vergleich mit dem schlechten Wetter hinkt erheblich: "schlecht" ist ein Adjektiv, "vorgeschrieben" dagegen ein Partizip. Und was sagt uns das: Partizipien können in Relativsatzkonstruktionen oder in Zwei- Hauptsatz- Konstruktionen umgewandelt werden, um den Sinn zu verdeutlichen. Das geht mit Adjektiven neben nicht.

Daher ergibt sich aus dem Gesetzestext (sehen die meisten Gerichte übrigens auch so), daß Gurte vorgschrieben sind.
Man muß hier nur deutsche Grammatik richtig anwenden, und das können dann die meisten Juristen auch.
Wo siehst Du die Tautologie?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
30.12.2004, 20:48 Uhr

zu: WIEVIEL PERSONEN DARF ICH BEFÖRDERN?

Frage ich mich auch Heuschrecke...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan Süßmann
03.01.2005, 08:54 Uhr

zu: WIEVIEL PERSONEN DARF ICH BEFÖRDERN?

"Moment, ich dachte immer, daß man mit dem CE bzw. 2er einen Bus fahren darf, in dem sich noch 1 Person zusätzlich befindet.
Das ist z.B. für Werkstätten wichtig, daß ein Fahrer mit CE den Bus fahren kann und ein anderer während der Fahrt auf Fehlersuche geht.
"

Das stimmt auch. Das wäre dann kein Fahrgast. Man darf auch mit mehreren Fahrern eine längere Überführungsfahrt machen.

mfg

Stefan

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
03.01.2005, 11:23 Uhr

zu: WIEVIEL PERSONEN DARF ICH BEFÖRDERN?

Ich lehne mich jetzt mal ganz weit aus dem Fenster: Du darfst privat so viele Leute mitnehmen wie Du willst.

Einen Doppelstöckerbus wird privat wohl kaum jemals einer benutzen, der nicht sowieso Busfahrer ist, insofern lassen wir DIESES Beispiel hier mal aus. Realistischer ist da schon ein Minibus. Nehmen wir mal nen Zwölfsitzer. Wenn Du einen Führerschein hast, mit dem Du ein Fahrzeug in dieser Gewichtsklasse fahren darfst, kannst Du privat so viele Leute mitnehmen, wie Du lustig bist. In dem Moment, in dem Du damit Geld verdienst, aber nicht mehr. Dann wäre das eine gewerbliche Personenbeförderung, und die ist nur mit Personenbeförderungsschein erlaubt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
03.01.2005, 11:51 Uhr

zu: WIEVIEL PERSONEN DARF ICH BEFÖRDERN?

Nein. Für einen Zwölfsitzer Minibus benötigt man Klasse D1. Die Ausnahme mit Klasse C/C1 gilt nur "ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort dienen."

Die Überführungsfahrten werden aber ab Februar gestrichen. Und Fahrgast ist denke ich jeder der mitfährt um von A nach B zu kommen. Egal ob gewerblich oder privat. Und reine private Fahrten, auch leer, dürfen dann damit auch nicht durgeführt werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
03.01.2005, 12:19 Uhr

zu: WIEVIEL PERSONEN DARF ICH BEFÖRDERN?

>>Und Fahrgast ist denke ich jeder der mitfährt um von A nach B zu kommen. Egal ob gewerblich oder privat.<<

Aber bei einem Bus geht man doch davon aus, dass er gewerblich genutzt wird. So ist die Bestimmung doch zu verstehen.

Letztlich ist das doch eine Frage der Zulassung. Allerdings: Als Pkw kann man so ein Ding ja nicht zulassen, weil es dafür etwas zu viel wiegt ;-) Insofern war der Zwölfsitzer aus dem Beispiel also doch zu hoch gegriffen. Also sagen wir: VW-Bus mit (wiviel geht da maximal?) neun Sitzen. Die Dinger fahren als Großraumtaxen (=gewerbliche Personenbeförderung), Kleinbusse (=dito) und Pkw (=private Nutzung).
Wenn sich da privat jetzt zwölf Leute mit reinquetschen und neun davon angeschnallt sind, dann darf man die auch fahren. Sofern man denen keine Fahrkarte verkauft. Machte man das, dürfte man auch keine einzelne Person befördern, sofern man keinen P-Schein hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
11.01.2005, 22:24 Uhr

zu: WIEVIEL PERSONEN DARF ICH BEFÖRDERN?

Dann zeig mir dazu mal bitte einen Gesetzestext, lasse mich gerne eines Besseren belehren, Limburg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan Süßmann
12.01.2005, 09:11 Uhr

zu: WIEVIEL PERSONEN DARF ICH BEFÖRDERN?

"Es gibt eine Regelung die besagt, daß man soviele Personen befördern darf wie Gurte vorhanden sind.
"

Nein, die gibt es nicht.

mfg

Stefan

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan Süßmann
17.01.2005, 08:27 Uhr

zu: WIEVIEL PERSONEN DARF ICH BEFÖRDERN?

"Wenn Du mehr als 8 Personen mitnehmen willst, brauchast Du immer einen Personenbeförderungsschein, der ist auch im privaten Bereich vorgeschrieben!!!!!

"

Diese Antwort halte ich für falsch.

mfg

Stefan

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driver
17.01.2005, 11:28 Uhr

zu: WIEVIEL PERSONEN DARF ICH BEFÖRDERN?

»Wenn Du mehr als 8 Personen mitnehmen willst, brauchast Du immer einen Personenbeförderungsschein, der ist auch im privaten Bereich vorgeschrieben!!!!!

Rüdiger Dittmann
Fachkraft für Arbeitssicherheit «


Als Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte man eigentlich wissen, dass dem nicht so ist.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-105 / 3 Fehlerpunkte

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