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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Albert-Karl
11.02.2005, 12:23 Uhr

Alter Führerschein mit neuen Einschränkungen??

erst einmal ein freundliches Hallo in die Runde,

Ich wende mich an euch mit einem Problem.
ich habe im Jahr 1977 die Führerschein der Klasse 4 gemacht
im Jahr 1979 folgte die Klasse 3
Da ich eine Sehbehinderung auf dem rechten Auge habe mußte ich meine Sehtests bei Augenarzt machen.
Dieser fügte seiner Bescheinigung den Satz "Die FE der Klassen 3 und 4 berechtigen nur zum führen von
Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen".
Keine Sehhilfe nötwendig.
Aus der heutigen Sicht fatal!
Ich fahre einen VW-Bus aufgelastet auf 2810 Kg, noch einen Hänger dran und es ist fahren ohne Führerschein!
Nun habe ich bei der ausstellenden Behörde (Straßenverkehrsamt) angerufen, dort wurde mir gesgt, ich
benötige einen Sehtest vom Augenarzt, dann könne man die Einschränkung entfernen.
Gesagt getan.....Sehtest beim Augenarzt,....bestanden, 69,-EUR, (uff)!
Erneuter Anruf.Im laufe des Gesprächs stellte sich heraus, das ein anderes Amt wegen Wohnortwechsel
zuständig sei.
Also Anruf beim zuständigen Amt,....ein Augenärztliches Gutachten sei notwendig, dann könne man den
Führerschein umschreiben auf Klasse BE, diese berechtigt zum führen von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen und
einem Anhänger bis zur Anhängelast.
Mein neuestes Hobby ist das Wohnmobil, was wird wenn ich mal ein größeres Mobil möchte?
gilt für mich nicht das alte Recht, da ich meinen Schein vor der Reform gemacht habe?
Wie kann ich dieses Recht durchsetzen (Paragraphen)?
Ich wäre euch dankbar für schnelle und kompetente Hilfe.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
11.02.2005, 14:03 Uhr

zu: Alter Führerschein mit neuen Einschränkungen??

Mit altem oder neuem Fahrerlaubnisrecht hat das eigentlich nichts zu tun, denn auch nach altem Recht war es schon notwenig, ein augenärztliches Gutachten vorzulgen, wenn du Auflagen oder Beschränkungen der Fahrerlaubnis ändern oder streichen wolltest.

Heißt es denn im alten Gutachten "Fahrzeuge bis 3,5t" oder "Kraftfahrzeuge bis 3,5t"? Wenn es "Kraftfahrzeuge" heißen sollte, dann bezieht sich das Gewichtslimit nur auf das Zugfahrzeug und du dürftest dann doch noch einen größeren Anhänger mitführen.

Heißt es dagegen "Fahrzeuge" oder willst du zukünftig auch Wohnmobile mit mehr als 3,5t zulässiger Gesamtmasse fahren, dann hilft dir nur das erwähnte Gutachten. Wenn ich deine Schilderung aber richtig verstanden habe, dann hast du das bereits gemacht, denn ein normaler Sehtest kostet nicht 69 Euro.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
11.02.2005, 14:14 Uhr

zu: Alter Führerschein mit neuen Einschränkungen??

Ich habe deinen Beitrag nochmal gelesen und bemerkt, dass ich die Problematik beim ersten Lesen übersehen habe. Dein bisheriger Führerschein war auf 3,5t beschränkt, daher will die Behörde auch nach Wegfall der Beschränkung nur die Klasse BE erteilen, nicht jedoch die Klasse C1E bzw. CE 79. Das ist in der Tat ein etwas schwieriger Fall. Eine sog. Besitzstandswahrung kommt hier eigentlich nicht in Frage, weil ein Besitzstand für Kfz. über 3,5t nicht vorliegt, denn solche durftest du ja noch nie fahren.

Andererseits ist auch für die Behörde die Umstellungstabelle der Anlage 3 zur FeV verbindlich. (Diese Tabelle findest du unter http://www.fahrtipps.de/recht/fev.php?anlage=3)

Hier ist verbindlich festgelegt, welche neuen Klassen der alten Klasse 3 entsprechen. Du hättest also ohne Gutachten einen Anspruch auf Erteilung der Klasse C1 bis 3,5 t, was natürlich keinen Sinn ergibt, weil die Klasse C1 ja erst oberhalb dieser Grenze beginnt. Mit Gutachten fällt aber die Beschränkung ohnehin weg, sodass du auch alle neuen Klassen bekommen müsstest. Das ist zumindest meine Auffassung von der Sache. Stellt sich die Führerscheinstelle hier quer, würde ich die Angelegenheit einem Anwalt übergeben.

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