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Führerschein (D)


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
24.02.2005, 10:56 Uhr

zu: A1 offen fahren ???

»Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.«

Wenn das Maschinchen dem entspricht, darfst Du.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
24.02.2005, 11:08 Uhr

zu: A1 offen fahren ???

da zahlst du dann für die Versicherung aber ein vielfaches mehr und das entdrosseln ist auch nicht ganz billig. Kauf dir lieber 'ne gebrauchte 400-600er die sind auch in der Versicherung um einiges günstiger.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
24.02.2005, 13:13 Uhr

zu: A1 offen fahren ???

Was auf jeden Fall problemlos geht, ist, die Beschränkung des Leichtkraftrades auf 80 km/h aufheben zu lassen, sobald du 18 Jahre alt bist. Die Maschine darf dann allerdings dennoch nur 11 kW haben, womit sie keine 180 km/h schafft, sondern vielleicht 110 bis 120 km/h. Dafür reicht dann auch deine bisherige Fahrerlaubnis Klasse A1.

Willst du auch die Leistungsbeschränkung auf 11 kW aufheben lassen, wird die Sache etwas komplizierter. Du bennötigst dann zunächst die Fahrerlaubnis Klasse A beschränkt und musst zudem eine neue Betriebserlaubnis für das Motorrad beantragen. Bei einem Leichtkraftrad sind Fahrwerk, Reifen, Bremsen etc. nicht für höhere Leistungen und höhere Geschwindigkeiten ausgelegt, sodass ein solcher Umbau im Vergleich zur Anschaffung einer Klasse A-Maschine mit 25 kW kaum lohnt.

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