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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern julia16
17.05.2005, 13:57 Uhr

Probleme mit Diabetes beim Führerschein?

Hallo mein Bruder (18, Diabetes Typ-2) hat einen Schwerbehindertenausweis und will jetzt den Führerschein machen. Kann es Probleme geben?

Julia (16)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jessi0212
17.05.2005, 15:29 Uhr

zu: Probleme mit Diabetes beim Führerschein?

ich glaube da musst man zur Betimmte Fahrschulen gehen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steinboeckin
17.05.2005, 17:24 Uhr

zu: Probleme mit Diabetes beim Führerschein?

Hallo Julia,
dein Bruder kann bei jeder Fahrschule seiner Wahl seinen Führerschein machen. Pflicht ist allerdings, dass er eine Schulung für Diabetiker besucht hat. Diese dauert ca. 10 Tage. Diese kann ambulant wie auch stationär durchgeführt werden. Je nachdem in welchem Bundesland er wohnt, kann er sich an die jeweiligen Selbsthilfegruppen für Diabetiker wenden, oder an die entsprechenden Schulungszentren (Krankenhäuser).
Hier noch ein link:
http://www.dsmd-faq.info/index.php?sid=21186&a
ktion=artikel&rubrik=007&id=222&lang=d
e


oder:
http://www.diabetes-kids.de/links.php?op=viewlink&
amp;cid=1


Gruß
steinboeckin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.05.2005, 20:54 Uhr

zu: Probleme mit Diabetes beim Führerschein?

Weder gibt es spezielle Diabetiker-Fahrschulen, noch ist mir eine rechtliche Grundlage für einen 10-tägigen Diabetiker-Lehrgang bekannt.

Ich würde mich hier lieber an die Anlage 4 zur FeV halten: http://www.fahrtipps.de/recht/fev.php?anlage=4

Dort wirst unter dem Punkt 5 fündig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steinboeckin
17.05.2005, 22:09 Uhr

zu: Probleme mit Diabetes beim Führerschein?

Hallo,
stimmt, Georg_g, rechtliche Bestimmungen gibt es dazu nicht. Ausschlagebend ist der HbA1c-Wert (Blutzuckergedächtnis-Wert). (Siehe Pkt. 5.3.) Liegt der annähernd im Normbereich, sind schwere Hypoglykämien in der Vergangenheit praktisch auszuschliessen. Wie man diesen Unterzuckerungen aber entgegewirkt, bzw. wie man sie rechtzeitig erkennt und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um sie zu verhindern, erlernt man in einer dieser -von mir oben genannten- Schulungen...
Pflicht sind sie nicht, aber ratsam. Im Falle eines Falles ist eh der Fahrzeugführer haftend.
Gruß
steinboeckin

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-002 / 3 Fehlerpunkte

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Die Regel "rechts vor links"

Die Zeichen des Polizeibeamten

Die vorfahrtregelnden Verkehrszeichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-106 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-106

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