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Führerschein (D)

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29.09.2005, 23:41 Uhr

Führerschein ab 17 - Sonderregelungen?

Hallo,

ich bin nun vor kurzem 17 geworden und besitzte mit 2 freunden zusammen seit einiger zeit eine eigene firma für webdesign, programmierung und elektrotechnik, alles rechtmäßig angemeldet und genehmigt.

seit mittwoch gibt es ja nun auch hier in nrw den führerschein mit 17.

nun habe ich von einer sonderregelung gehört, die es einem erlaubt, ohne beifahrer zu fahren, sofern die fahrt für die firma ist. wir müssen öfters zu kunden, um zu beispiel die inhalte von website zu besprechen.

gibt es da möglichkeiten mit anträgen etc., was würde der ganze spaß kosten, gibt es sowas überhaupt?

schonmal vielen dank, hoffe das mein erstes bild von diesem forum richtig war, und einem hier schnell geholfen wird ;)

gruß aus dem sauerland
noel

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Die Regel "rechts vor links"

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-108-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-108-B

Ich darf vor dem Radfahrer abbiegen

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Der blaue Lkw darf zuerst abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen