patrick22
30.01.2006, 17:37 Uhr
Klasse B / BE - Achsen
Eine Frage bitte: die alte Klasse 3, war auf 3 Achsen beschränkt (Tandemachse - Anhänger nicht mehr als 1m auseinander, dann gilt sie auch als eine Achse)
Steht irgendwo was geschrieben, für die Klasse B / BE bzw. C1E? Wieviel Achsen erlaubt sind? Oder richtet sich man hier nur nach dem Gesetzestext aus §6 FEV??
Danke
Georg_g
30.01.2006, 17:45 Uhr
zu: Klasse B / BE - Achsen
Nach dem neuen Fahrerlaubnisrecht spielt die Zahl der Achsen keine Rolle mehr. Ausnahme: Für Inhaber der alten Klasse 3, die ihren Führerschein umschreiben lassen und damit auch Züge fahren wollen, die nicht unter die Klasse C1E, aber unter die alte Klasse 3 fallen, gilt weiterhin, dass Zug nicht mehr als 3 Achsen haben darf. Das betrifft also Züge über 12 t z.G.