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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
13.03.2006, 20:25 Uhr

B17

Sagt mal wenn mich die Polizei anhält und der Beifahrer schläft gerade, bekomme ich dann meinen Führerschein abbekommen?
Ich mein theoretisch ist das ja im Prinzip "fahren ohne Beifahrer", da die Person geistig nicht anwesend ist, denn dann könnte ich genauso gut ohne Begleitperson fahren. Was meint ihr dazu ? Holger du bist doch Fahrlehrer

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern El_Greco
14.03.2006, 17:01 Uhr

zu: B17

ALso, ich weiß net ob hierauf schon geantwortet wurde,
aber ich denke nicht das er schlafen darf, er darf ja auch kein Alkohol im Blut haben...
Bin mir aber auch der konkreten Regelung nicht bewusst, mache den normalen Führerschein mit 18,
is besser und da kann der beifahrer auch schlafen ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
14.03.2006, 20:18 Uhr

zu: B17

>>>... bin ich blöd oder was? Ich bin mir sicher, dass Ihr gestern hierauf geantwortet habt. So viel kann ich gar nicht gesoffen haben, dass ich mir das eingebildet habe.<<<

Ging mir heute Vormittag genauso :-D
Dachte erst der Gute hat nochmal einen 2. Thread aufgemacht, wo du drauf geantwortet hattest.
Da aber alles identisch war, habe ich auch gleich an eine Desinfizierung unserer Beiträge von einen Admin etc. gedacht :-P

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-003 / 3 Fehlerpunkte

Über welche Telefonnummern können Sie nach einem Unfall mit Verletzten die Polizei und einen Not- oder Rettungsdienst erreichen?

110 oder 112

0130

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-001 / 3 Fehlerpunkte

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Er wird

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Wann kann das Verhalten der Radfahrerin für Sie gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-007-B

Wenn die Radfahrerin

- unerlaubt auf dem Gehweg weiterfährt

- am Ende des Radwegs anhält

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