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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andre31
15.04.2006, 12:20 Uhr

Führerschein Verfall

Hi
Ich habe da ein Problem.
Ich habe meine Alte Klasse 3 im Jahr 92 gemacht und erhalten.
Ich habe mir dann ca 99 oder 2000 meine 3 auf den neuen EU Führerschein umschreiben lassen.
Dabei hat mann mir 6,5 Tonnen im CE geklaut das ist aber nicht so schlimm.
Dann hat mann mir aber die T nicht mit eingetragen.
Jetzt habe ich die Klasse C gemacht und wollte mir rückwirkend die Klasse T wieder mit eintragen lassen da ich sie ja mit der Klasse 3 besessen habe.
Mann sagte mir jetzt auf der Führerscheistelle das das jetzt nicht mehr geht da ich den EU Führerschein schon länger als 2 Jahre habe.
Wass soll mann dazu sagen????????
Gruß Andre`

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
15.04.2006, 15:07 Uhr

zu: Führerschein Verfall

Geklaut hat man die die Klasse CE79 nicht, du hast sie nur aus Unwissenheit nicht beantragt. Man kann hier der Behörde höchstens eine schlechte Beratung vorwerfen. Es ist normal, dass die Klasse nur auf Antrag erteilt wird.

Die Klasse T bekommst du ebenfalls nur auf Antrag, wenn du eine Beschäftigugn in der Land- oder Forstwirtschaft nachweisen kannst.

Da seit der Umschreibung mehr als 2 Jahre vergangen sind hat die Führerscheinstelle aber recht: Die Klasse kann dir, auch bei nachgewiesenem Bedarf, nicht mehr prüfungsfrei erteilt werden. So ist eben die Gesetzeslage.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-106 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten, wenn Sie überholt werden?

Möglichst weit rechts fahren

Geschwindigkeit erhöhen

Geschwindigkeit nicht erhöhen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-104 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie einen Überholvorgang beenden?

Das Wiedereinordnen rechtzeitig und deutlich anzeigen

Dicht vor dem Überholten wieder auf die rechte Fahrbahnseite wechseln

Ohne den Überholten zu behindern, so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird