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Führerschein (D)

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18.07.2006, 08:39 Uhr

Prüfbescheinigungsfrage (Auto)

Hallo,

ich habe mal eine Frage und zwar wundere ich mich, dass in meinem "Autoführerschein" um genauer zu sein Prüfbescheinigung (Führerschein mit 17) kein Datum drin steht wann er ausgestellt wurde. Ist das für mich von Nachteil?
Weil mir stellt sich noch eine Frage und zwar habe ich Autoführerschein im Dezember 2005 gemacht und auf der stadtverwaltung ruht der richtige Führerschein, jetzt wo ich aber Motorrad mache muss ja ein neuer Führerschein beantragt werden. Oben links im Führerschein steht doch immer das Aushändigungsdatum. Steht dann nun des Datum wann ich Autoführerschein gemacht hab oder wann ich Motorrad gemacht habe, oder wie wird des geregelt, wegen Probezeit und so.

emefge

demario

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Die Regel "rechts vor links"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Hinweis gibt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006

Vorrang vor dem Gegenverkehr

Abbiegen verboten

Einbahnstraße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-004 / 3 Fehlerpunkte

Bei stockendem Verkehr müssen bestimmte Bereiche freigehalten werden. Welche sind dies?

Bushaltestellen mit "Zick-Zack-Linien"

Einmündungen

Fußgängerüberwege