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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Barkeeper
08.12.2006, 23:35 Uhr

Allein fahren mit 18 Jahren, aber FS 17 ?

Hallo!

Folgendes Problem: Ich werde am 24.12.06 18 Jahre alt und besitze im Moment den Führerschein für begleitetes Fahren ab 17. Da der 25. und 26.12. Feiertag und meine Führerscheinstelle am 27.12. nicht geöffnet hat, kann ich mir den "richtigen" Führerschein logischerweise erst am 28.12. abholen.
Meine Frage: Kann ich in den vier Tagen (24., 25., 26., 27.) trotzdem, dass ich "noch" FS 17 habe, aber schon 18 Jahre alt bin, mit dem FS ALLEINE fahren oder muss ich trotz meiner 18 Jahre da auch noch eine Begleitperson mithaben?

PS.: Ich wohne in Sachsen, falls das in versch. Bundesländern unterschiedlich sein sollte.

Danke
MFG
Bk

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
08.12.2006, 23:38 Uhr

zu: Allein fahren mit 18 Jahren, aber FS 17 ?

Ab dem 18. darfst Du alleine fahren. Die Bescheinigung ist noch 3 Monate gültig...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
09.12.2006, 06:36 Uhr

zu: Allein fahren mit 18 Jahren, aber FS 17 ?

Ergänzung:

Die Bescheinigung gilt allerdings nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland - also nicht ins Ausland !

Gruß
bs01

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001

Auf Vorfahrt

- bis zum Ortsende

- an allen Kreuzungen und Einmündungen dieser Straße

- nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-007 / 3 Fehlerpunkte

Was kann die berauschende Wirkung von Alkohol verstärken?

"Sturztrunk"

Trinken auf "nüchternen" Magen

Schlaf-, Schmerz- oder Beruhigungsmittel

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung