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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schweden
25.06.2007, 13:45 Uhr

Führerschein abgeben bei Delikt im Ausland?

Hab mal eine Frage. Ich lebe in Schweden, habe aber nach wie vor meinen deutschen Führerschein. Jetzt habe ich hier im Verkehr gesündigt, was in Schweden wohl mit Führerscheinentzug geahndet wird. Können die meinen dt Führerschein einziehen oder schalten die die dt Polizei ein und ich muss den F da abgeben? Was verhängt D für eine Strafe, wenn man nicht gescheit guckt beim Losfahren und einen Motorradfahrer umnietet (es geht ihm gut, "nur" Beinbruch)?
Danke für alle Antworten!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
25.06.2007, 14:10 Uhr

zu: Führerschein abgeben bei Delikt im Ausland?

Allein schon für die Art wie du das schreibst gehört dir der Schein auf Lebzeit entzogen.

Durch Leute wie dich sterben viele Motorradfahrer...denk mal drüber nach

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-001 / 3 Fehlerpunkte

Wer ist für den verkehrssicheren Zustand eines zugelassenen Fahrzeugs verantwortlich?

Die Haftpflichtversicherung

Der Halter

Der Fahrer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-128

Auf eine in der Regel weniger befahrene Autobahnstrecke

Auf eine Stelle, an der man die Autobahn verlassen muss

Auf eine vorgeschriebene Umleitung für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern