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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern weisser-Phoenix
04.07.2008, 14:55 Uhr

Verkürzte Ausbildung?

Ich bin seit 24.09.1992 im Besitz der Fahrerlaubnis der (alten) Klasse 2 in dem roten Führerschein, also heute wäre das dann demzufolge BCE... Die Führerscheinstelle sagte mir, dass ich vor einem gewissen Stichtag liege und somit einen einen leeren Bus ohne Passagiere fahren darf...
Ist es in diesem Falle möglich, dass ich durch den Erwerb einer Personentransportberechtigung automatisch in den Besitz der Klasse D komme, oder habe ich anderweitig die Möglichkeit durch eine Art "verkürzte Ausbildung" oder lediglich eine Überprüfung in den Besitz der Klasse D zu kommen? Was muss ich dafür tun?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
04.07.2008, 15:28 Uhr

zu: Verkürzte Ausbildung?

Der Vorbesitz der Klasse 2/CE hat in deinem Fall zur Folge, dass die praktische Ausbildung in der Klasse D deutlich reduziert ist. Die minimale Anzahl der Fahrstunden kannst du dir aus folgender Tabelle heraussuchen:
http://www.bundesrecht.juris.de/fahrschausbo_1999/
anlage_5_20.html


Natürlich ist auch eine Theorieausbildung und -Prüfung notwendig.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-022-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-022-B

Ich muss die Straßenbahn vorbeilassen

Ich darf vor der Straßenbahn abbiegen

Ich muss den Traktor vorbeilassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren außerorts an diesem Verkehrszeichen vorbei. In welcher Entfernung ist die Gefahrstelle zu erwarten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101

Zwischen 50 m und 150 m

Zwischen 250 m und 350 m

Zwischen 150 m und 250 m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-006 / 3 Fehlerpunkte

Ihr Kraftfahrzeug verliert etwas Öl. Wie viel Trinkwasser kann bereits durch einen Tropfen Öl ungenießbar werden?

Bis zu

- 1 Liter

- 50 Liter

- 600 Liter