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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Timme28
08.11.2009, 19:21 Uhr

Fahren mit 17, Begleitperson eintragen

Hey Leute!

Ich möchte gerne eine zusätzliche Begleitperson eintragen lassen. Allerdings muss ich mit dieser Person schon schon am DI fahren und vorher hat das Straßenverkehrsamt nur in meiner Schulzeit geöffnet!

Jetzt ist meine Frage: Muss ich, also der Führerscheinhalter, unbedingt dabei sein um die zusätzliche Person eintragen zu lassen oder kann ich auch eine schriftliche Einwilligung und die nötigen Unterlagen der Person mitgeben die dort hin geht?

Grüsse

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
09.11.2009, 09:45 Uhr

zu: Fahren mit 17, Begleitperson eintragen

So schnell geht es gar nicht.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-113 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer neu angelegten Straße durch bewaldetes Gebiet. Womit müssen Sie rechnen?

Mit einem Hindernis durch einen Wildunfall

Auf neu angelegten Straßen sind Wildunfälle nicht zu befürchten

Wild überquert unerwartet die Fahrbahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-107-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie in dieser Situation rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-107-B

Die Radfahrerin wird absteigen, um Sie vorbeizulassen

Mit Gegenverkehr

Die Radfahrerin wird links an dem parkenden Pkw vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h