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Führerschein (D)


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
13.04.2012, 17:16 Uhr

zu: 125 ccm mit Führerschein Klasse B

Du hättest sogar 125er ohne jede Ausbildung dafür fahren dürfen .....
WENN dein PKW-Führerschein vor dem 01.04.1980 ausgestellt worden wäre.

So brauchst du eine separate Ausbildung, incl. einer theor. und prakt. Prüfung.
Siehe: http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/a1.ph
p

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
13.04.2012, 17:17 Uhr

zu: 125 ccm mit Führerschein Klasse B

"kommen könnte".... Davon träumen so einige seit etlichen Jahren!

Mittlerweile steuern wir in Europa auf ein einigermaßen einheitliches Fahrerlaubnisrecht. Und das irgendwann mal wieder 125er mit dem B (3er) gefahren werden dürfen ist so wahrscheinlich wie der Weltuntergang in 2012.

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13.04.2012, 17:18 Uhr

zu: 125 ccm mit Führerschein Klasse B

@Peg: und wer den 3er Fs bis zum 1.1.1954 (!) gemacht hatte, darf heute noch 250 ccm Zweiräder ohne PS Begrenzung fahren....

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13.04.2012, 17:28 Uhr

zu: 125 ccm mit Führerschein Klasse B

Stimmt.Mein Papa (BJ 1932) hat auch die offene Klasse A auf seinem FS-Kärtchen, ohne je auch nur Sozius auf nem Krad gewesen zu sein. ;o)

Aber nochmal auf die Klasse A1 zurück zu kommen:
Janim87 hat sicherlich seine Hoffnung auf die kommende Änderung der A-Klassen gesetzt.
Doch dazu mal was in Amtsdeutsch:

»2. Kein Einschluss der Leichtkrafträder Klasse A1 in die Klasse B
Die Richtlinie eröffnet zwar die Option für die Mitgliedstaaten, dass diese für das Führen von Fahrzeugen in ihrem Hoheitsgebiet festlegen können, dass Leichtkrafträder (A1) unter die Fahrerlaubnisklasse B (Pkw) fallen.
Der deutsche Gesetzgeber hatte sich bereits in der Vergangenheit dafür entschieden, diese Möglichkeit im Interesse der Verkehrssicherheit
nicht in Anspruch zu nehmen. Hier besteht seit dem 01.04.1980 die Regelung,
eine speziell auf Leichtkrafträder abgestimmte zweiradspezifische Ausbildung
und Prüfung durchzuführen.«


Quelle: http://www.motor-talk.de/forum/die-neuen-fuehrersc
heinregelungen-ab-2013-t3102892.html

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14.04.2012, 21:06 Uhr

zu: 125 ccm mit Führerschein Klasse B

»Der deutsche Gesetzgeber hatte sich bereits in der Vergangenheit dafür entschieden, diese Möglichkeit im Interesse der Verkehrssicherheit
nicht in Anspruch zu nehmen. Hier besteht seit dem 01.04.1980 die Regelung,
eine speziell auf Leichtkrafträder abgestimmte zweiradspezifische Ausbildung
und Prüfung durchzuführen.«

Na und wieso darf man dann noch 50ccm mit B(3) fahren? Ist eine Mofa, Roller etc. kein Zweirad?

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14.04.2012, 22:00 Uhr

zu: 125 ccm mit Führerschein Klasse B

In dem Text geht es um Leichtkrafträder.
In deiner Frage hingegen um Kleinkrafträder.

Ein nicht unerheblicher Unterschied. ;o)

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14.04.2012, 22:05 Uhr

zu: 125 ccm mit Führerschein Klasse B

Sorry, zu schnell abgeschickt.
Es sollte heißen:
In deiner Frage hingegen um Kleinkrafträder oder Fahrräder mit Hilfsmotor.

Wobei letztere -ohne jede Ausbildung- gefahren werden dürfen, von Menschen die vor dem 01.04.1965 geboren wurden.

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Aufschließen und auf dem Überweg warten, wenn keine Fußgänger zu sehen sind

Überweg frei lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-107 / 3 Fehlerpunkte

Wer parkt?

Wer vor einer geschlossenen Bahnschranke länger als drei Minuten wartet

Wer länger als drei Minuten hält

Wer sein Fahrzeug verlässt