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Auslandsführerschein
 Bea230174
06.10.2005, 18:55 Uhr
möchte einen Motorrad-Führerschein in Polen machen
Hallo! In 9 Tagen fahre ich in Urlaub nach Polen. Bei dieser Gelegenheit wollte ich auch einen EU-Motorrad-Führerschein machen, denn in Deutschland ist mir das ehrlich gesagt zu teuer. Ich habe eine Fahrschule in Krakau gefunden, wo es machbar wäre, einen Führerschein innerhalb 2 Wochen zu machen.
Ich weiß inzwischen, dass man für 185 Tage einen festen Wohnsitz in Polen haben muss.
Ich habe vor, mich für diese Zeit (185 Tage) bei meiner Schwiegermama im Haus anzumelden. Nun lange aufhalten kann ich mich in Polen nicht, denn ich bin in Deutschland berufstätig. Meine Frage lautet: Muss ich mich in Deutschland für diese Zeit abmelden? oder kann ich 2 Wohnsitze haben? Wie lange muss ich mich denn in Polen denn aufhalten? reichen 2 Wochen? Muss ich auch nachweisen, dass ich in Polen nicht nur wohne sondern auch arbeite oder reicht allein nur die Anmeldung?
Liebe Leute, danke im Voraus schon für eine Antwort. Es wäre super wenn ich diese noch vor meiner Abreise nach Polen lesen könnte.Gruß.Bea

 MLR1980
07.10.2005, 10:09 Uhr
zu: möchte einen Motorrad-Führerschein in Polen machen
Moin Bea230174,
da ich mich mit EU-Recht nicht wirklich auskenne, habe ich mich wegen deinem Problem an unseren Ausblider gewendet (Ist ein amtl. Prüfer). Er sagt, es ist möglich in Polen die Fahrerlaubnis zu erwerben, wenn man ein halbes Jahr einen Erstwohnsitz angemeldet hat und ihn auch tatsächlich nutzt. Das heisst wirklich da leben.Wenn du sie erworben hast, kannst du sie dann in eine Deutsche umschreiben lassen.
Das ist zumindest die Rechtliche Seite. Er sagte weiter, das die östlichen Lander das mit der Wohnsitzregelung nicht so genau nehmen.
Wenn du eine Fahrerlaubnis "fälschlicherweise" gemacht hast und sie ummelden willst, müsste Deutschland an Polen eine Benachrichtigung schreiben und Polen müsste dir dann die Fahrerlaubnis wiederrufen. Das wird aber kaum gemacht.
Das Fazit dieses Textes ist, das du es versuchen kannst, vorzeitig den Lappen zu machen.
Du hast aber keinen Rechtsanspruch darauf, wenn du die Fristen nicht einhältst und es dann nach hinten los geht.
 undsonstgehtsnoch
07.10.2005, 22:12 Uhr
zu: möchte einen Motorrad-Führerschein in Polen machen
hauptsache die deutsche kfz-versicherung der deutsche notarzt und das deutsche krankenhaus und die deutsche berufsunfähigkeitsversicherung und die deutsche rehaklinik und der deutsche anwalt sind dir recht und billig
 Lothar 
23.11.2006, 10:41 Uhr
zu: möchte einen Motorrad-Führerschein in Polen machen
"Im Übrigen vertrete ich die sicher als überheblich eingestufte Ansicht, dass mir kein Fahrlehrer, der vor lauter Bauch schon lange keinen Tankdeckel mehr gesehen hat, die praktische Seite des Motorradfahrens beibringt, dafür aber â EURO“ ohne Rot zu werden â EURO“ ein Monatsgehalt in Rechnung stellt. "
Das ist nicht überheblich, sondern schlicht falsch.
Das ist auch keine Ansicht, sondern ein Vorurteil.
Das ist daher auch nicht diskutabel.
Gruß
Lothar
 Stevie Wonder
02.12.2006, 00:24 Uhr
zu: möchte einen Motorrad-Führerschein in Polen machen
Hallo Lothar,
wenn Du mehr verdienen würdest wäre es auch kein Monatsgehalt mehr...
Also auf! Lerne Fahrlehrer. Dann wirst Du reich.
:-)
 Stevie Wonder
02.12.2006, 00:26 Uhr
zu: möchte einen Motorrad-Führerschein in Polen machen
ich habe schon zu viel Zigarre geraucht, ich meinte weiss.
Sry Lothar
lol
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-104 / 3 Fehlerpunkte
Die Straße ist auf einem kurzen Stück vereist. Was sollen Sie hier möglichst vermeiden?
Bremsen
Lenkbewegungen
Beschleunigen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-001 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl Sie Vorfahrt haben?
Wenn Sie
- als Linksabbieger lediglich wegen des Gegenverkehrs auf der Kreuzung warten müssten
- ein Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn behindern würden
- auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte
Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?
Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren
Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten
Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen
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