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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Richard GordonZ
05.01.2009, 18:26 Uhr

Auslandsfürhrerschein und Begleitung

Mein Vater hat den Führerschein schon über 20 Jahre , aber in Deutschland ist es nur seit 4 Jahre anerkannt.
Ich möchte jedoch Führerschein mit 17 machen und brauche dafür einen Begleiter, der "seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein muss."
Auf dem Führerschein meines Vaters steht, dass er es 2005 bekommen hat.

Darf ich jetzt mit ihm fahren oder nicht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
05.01.2009, 20:23 Uhr

zu: Auslandsfürhrerschein und Begleitung

wenn es kein eu führerschein ist, nein.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern asdf555
12.01.2009, 07:19 Uhr

zu: Auslandsführerschein und Begleitung

Es kommt nicht darauf an, wann der Führerschein ausgestellt wurde, sondern die begleitende Person muss mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B

oder einer entspr. deutschen oder EU/EWR-Fahrerlaubnis
sein.
Entspr. schweizer FE ist auch ok.

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