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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern honey-bee
24.09.2012, 11:38 Uhr

Umschreibung schweizer Führerschein in deutschen

Hallo,
ich bin letztes Jahr aus der Schweiz nach Deutschland zurückgezogen. Da die Schweiz ja nicht zu den EU-Staaten gehört, muss der Führerschein umgeschrieben werden - hat jemand eine Ahnung innerhalb welcher Frist, wo das gemacht wird und was zur Umschreibung nötig ist?? Ich würde als erstes auf das Strassenverkehrsamt gehen, nur welche Unterlagen braucht man dafür ? Wenn sich jemand hier auskennt, bin ich dankbar für Infos!
Danke!!

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24.09.2012, 12:42 Uhr

zu: Umschreibung schweizer Führerschein in deutschen

»hat jemand eine Ahnung innerhalb welcher Frist, wo das gemacht wird «

Schade, die ist um:

»Die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen mit einem ausländischen Führerschein (außer EU/EWR) besteht für 6 Monate (die Frist kann im Ausnahmefall auf Antrag um weitere 6 Monate verlängert werden). Der Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis wird nach der 6-Monatsfrist zur weiteren Teilnahme am deutschen Straßenverkehr zwingend erforderlich. Nimmt der Inhaber der ausländischen Fahrerlaubnis nach den 6 Monaten trotzdem weiter am deutschen Straßenverkehr teil, ohne dass der Führerschein umgeschrieben wurde, macht er sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG strafbar.«
Quelle: http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/auslaen
discher_fuehrerschein.php


Es wäre so einfach gewesen: http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_11_sonstige.p
hp


Bevor ich dir nun was Falsches schreibe, lege ich dir ans Herz, dein Problem bei http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=i
dx
zu posten.
Dort findest du eine Menge Menschen, die damit (zT. beruflich) umgehen und dir sicher gern, fix, kompetent und kostenfrei weiter helfen.
Nur registrieren musst du dich - wie hier auch.

Ich wünsche dir viel Erfolg!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-104-B / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-104-B

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