Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
22.10.2004, 22:53 Uhr

zu: Erster Unfall seit 18.11.03

Sogar ausgesprochen künstlerisch wertvoll, nur der Parkplatz mutet von Form und Größe her etwas revolutionär obschon zugleich dysfunktional an *g*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
23.10.2004, 11:06 Uhr

zu: Erster Unfall seit 18.11.03

hm... interessant. Wolltest Du da entgegen der Fahrtrichtung parken?

Welches Land hat denn MAZDAs als Diplomatenfahrzeuge
(nix gegen MAZDA, fahr selber einen)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Didi
23.10.2004, 11:27 Uhr

zu: Erster Unfall seit 18.11.03

Auf einer vorfahrtsberechtigten Strasse erstreckt sich die Vorfahrt über die gesamte Strassenbreite. Also auch wenn jemand (widerrechtlich) auf der linken Seite fährt, hat er Vorfahrt. Ebenso behält er auch beim Rückwärtsfahren sein Vorfahrtsrecht.

In diesem Fall hatte 500g-gehacktes eindeutig Vorfahrt.
Aber: Beim Rückwärtsfahren muss derjenige jegliche Gefahren ausschliessen. Daher kommt er also um einen Schuldanteil wohl nicht drumrum.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Didi
23.10.2004, 13:42 Uhr

zu: Erster Unfall seit 18.11.03

Tja, ich tippe hier stark auf folgende Tatbestandsnummer:
109649: Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.
A-Verstoss, 60,00€


Also leider Nachschulung :-(


»Argh, so ein Mist! Wie soll ich nur solch eine Gefahr ausschließen. Leider kann ich nicht um die Ecke gucken«

Die Rechtsprechung schiebt die Verantwotung einzig und allein auf den Fahrer. Er muss irgendwie dafür Sorge tragen, dass nichts passiert. Im Zweifel muss er sich einweisen lassen.
Dass letzteres in der Praxis eigentlich nie gemacht wird, ist natürlich bekannt. Geht auch meistens gut. Nur das hilft dir jetzt auch nicht weiter :-(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
23.10.2004, 17:11 Uhr

zu: Erster Unfall seit 18.11.03

Die Iraner haben Geschmack.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kati85
23.10.2004, 21:41 Uhr

zu: Erster Unfall seit 18.11.03

Hast du eigentlich viel Schaden an deinem Wagen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kati85
25.10.2004, 19:55 Uhr

Erster Unfall 24.10.04!

Tja, mich hats gestern nu auch erwischt :((

Hab beim einparken zu früh eingeschlagen und den rechts von´mir stehenden PKW links an der Stoßstange beschädigt. An meinem Kotflügel (VW Polo) ist ne leichte Beule und n paar Kratzer.

Ne Frage: ich wollte mit nem Lackstift das ganze n bisschen bearbeiten. Wo finde ich die genaue Bezeichnung des Lacks? Im Fahrzeugschein unter Bemerkungen ist "Farbe: 3" eingetragen. ist das jetzt die Farbnummer, die ich angeben muss, wenn ich im Laden so nen Lackstift kaufen will? Oder kann ich die Farbe irgendwie irgendwelchen Codierungsplaketten im/am Fahrzeug entnehmen?

Schon mal danke,

Kathrin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kati85
26.10.2004, 13:32 Uhr

zu: Erster Unfall seit 18.11.03

Der Halter war nicht vor Ort, aber es waren einige Passanten da, die ich gefragt hab, ob ihnen der Wagen gehört, oder ob sie die Halter vielleicht gesehn haben. Aber da keiner wusste, wo der Halter ist, hab ich die Polizei gerufen. Die haben den unfall dann aufgenommen und mir netterweise das Verwarngeld von 20 EURO erlassen. Aber diese Woche kann ich irgendwie vergessen. Monatelang passiert gar nichts und grade hab ich den Pfahl der Toreinfahrt mitgenommen...noch ne kleine Beule mehr... :((

Naja, shit happens.... solange es kein größerer Unfall ist...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kati85
26.10.2004, 13:36 Uhr

zu: Erster Unfall seit 18.11.03

Ach ja, vergessen:

Hab den Halter dann angerufen (eine Frau aus dem Nachbarort) und ihr das ganze gestanden. Die kam grad aus dem urlaub wieder und wusste noch gar nichts von ihrem "Glück". Den Wagen hatte wohl ihr Sohn dort geparkt, der hat das Auto an dem Tag geliehn. SIe hat jetzt meine Versicherungsnummer, Adresse etc. und kann das ganze abwickeln. Wobei ich mir noch überlege ob ich das ganze über die Versicherung oder privat bezahlen soll...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kati85
26.10.2004, 22:29 Uhr

zu: Erster Unfall seit 18.11.03

Hab grad noch ma mit meinem Vater telefoniert. Der sagt genau das, was du geschriebn hast: Die Frau holt sich das geld von der Versicherung, und falls es hinter dann billiger kommt, dass ich den Schaden der Unfallgegnerin selber zahle, kann ich das geld an die Versicherung zurückzahlen! Vielen Dank, jetzt hab ich auch die Farbe herausgefunden: "Canyonrot". Und wie sieht's mit deinem Crash jetzt aus?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jons3000
24.12.2004, 03:29 Uhr

zu: Erster Unfall seit 18.11.03

Frohe Weihnachten.

Dann drück ich dir mal die Daumen das du das verfahren was mit Sicherheit kommt gewinnst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MrMurphy
24.12.2004, 10:17 Uhr

Keine Angaben machen

"Dies werde ich mit Hilfe (m)eines Rechtsanwaltes machen lassen."

Lass das besser bleiben. Du bist weder der Polizei (die den Unfall neutral beurteilt) und schon gar nicht der gegnerischen Versicherung gegenüber (die nur gegen dich ermittelt) zu Aussagen verpflichtet.

Dich kann zivilrechtlich immer noch eine Teilschuld treffen und durch eine ungeschickte Bemerkung in dem Schreiben an die gegnerische Versicherung lieferst du ihr vielleicht unbewusst die passende Munition. Auch dein Anwalt kann nicht alle Fallstricke kennen. Und den Unfallhergang kennt die gegnerische Versicherung ja bereits von ihrer eigenen Versicherungsnehmerin.

Frohe Weihnachten

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schnack
24.12.2004, 17:07 Uhr

zu: Erster Unfall seit 18.11.03

ich würde mal bei der polizei/der dafür zuständigen behörde anfragen, ob man sich zum unfallhergang äußern muss...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern oryx
07.01.2005, 20:20 Uhr

zu: Erster Unfall seit 18.11.03

Hi 500g-gehacktes,
im Oktober ist mir Ähnliches passiert, "meine" Polizisten waren aber leider auf den § 9 Abs. 5 StVO fixiert.
Daher möchte ich sehr gerne erfahren, wie es in Deiner Sache aussieht. Könntest Du bitte mit mir Kontakt aufnehmen? ich hätte da ein paar konkrete Fragen.
Danke i. voraus und Gruß!
oryx

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern andele
07.01.2005, 22:50 Uhr

zu: Erster Unfall seit 18.11.03

Oh mann, heiße Kiste, und das auch in der Probezeit @ 500g Gehacktes.
Wie sieht denn der aktuelle Stand der Dinge aus?
Dass dir auch noch ein Bußgeldverfahren auf den Hals gehetzt wird wegen Unterlassen der Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren ist jetzt aber gänzlich ausgeschlossen?
Falls dem so ist, kann der Rest ja nur noch positiv für dich ausgehen. Der Schadenswert wird bei der verhältnismäßig kleinen Geschichte ja nicht allzu riesig sein.

So ne Gerichtsverhandlung soll allerdings alles andere als amüsant sein, von dem, was ich so gehört hab...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132

Auf den Anfang der Geschwindigkeitsbeschränkung

Auf das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung

Auf ein Verbot, schneller als 60 km/h zu fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-015 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgänger mit einem weißen Stock will vor Ihnen die Fahrbahn überqueren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Warnzeichen geben und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren

Weiterfahren, weil Blinde die Fahrbahn nicht ohne Begleitung überqueren dürfen

Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten