Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mars1184
15.01.2005, 18:53 Uhr

Wer hat Vorfahrt: Verkersber. Bereich oder Fussgängerzone

Folgendes Problem:
Ich befinde mich in einem verkehrsberuhigten Bereich und fahre dort an eine Kreuzung. Normalerweise gilt jetzt ja Rechts vor Links doch die Straße von Rechts ist das Ende einer Fussgängerzone. Hat nun das Fahrzeug welches die Fussgängerzone verläßt vorfahrt weil es von Rechts kommt? Oder muss es warten weil es ja die Fussgängerzone verlässt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Borni
15.01.2005, 19:10 Uhr

zu: Wer hat Vorfahrt: Verkersber. Bereich oder Fussgängerzone

welches Fahrzeug verlässt eine Fußgängerzone. Wer vom Fußweg kommt kommt vom Fußweg. Er ist also im Zweifelsfall der Allerletzte

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.01.2005, 19:29 Uhr

zu: Wer hat Vorfahrt: Verkersber. Bereich oder Fussgängerzone

Normalerweise darf sich in der Fußgängerzone kein Fahrzeug befinden, daher hat es Vorfahrt zu gewähren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schnack
15.01.2005, 19:41 Uhr

zu: Wer hat Vorfahrt: Verkersber. Bereich oder Fussgängerzone

meiner meinung nach müsste rechts vor links gelten, da beide fahrzeuge vorfahrt gewähren müssen, vergleichbar mit der situation bei einer abknickenden vorfahrtstraße.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Didi
16.01.2005, 19:39 Uhr

zu: Wer hat Vorfahrt: Verkersber. Bereich oder Fussgängerzone

»Daher regelt sich die Vorfahrt nach der Regel Rechts-vor-Links.«

Sehe ich nicht so. Rechts vor Links gilt ausschließlich an Einmündungen. VBs und Fussgängerzonen-Einfahrten stellen aber keine Einmüdnung im rechtlichen Sinn dar, deswegen ist §8 (rechts vor links) nicht anwendbar.

»Wie jeder lesen kann, sind der verkehrsberuhigte Bereich (VBB) und der Fußgängerbereich (Fußgängerzone) in ihrer Wertikeit gleich.«

Sehe ich genauso. Allerdings handelt es sich nicht um Strassen oder Fahrbahnen sondern um untergeordnete Mischverkehrsflächen wie beispielsweise ein Parkplatz. Daher gilt hier dasselbe wie auf Parkplätzen: §1 gegenseitiges Verständigen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-008 / 3 Fehlerpunkte

Wozu können bereits geringe Mengen Alkohol führen?

Zu verzögerter Reaktion

Zu einem Nachlassen der Hör- und Sehleistung

Zu riskanter Fahrweise

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-115 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten, wenn ein Zusammenstoß mit Wild nicht mehr zu vermeiden ist?

In jedem Fall ein Ausweichmanöver durchführen

Bremsen, Lenkrad bzw. Lenker gut festhalten und versuchen, die Fahrtrichtung beizubehalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie im Bereich dieses Verkehrszeichens zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110

Sie dürfen parken

Sie müssen mit an- und abfahrenden Taxen rechnen

Sie dürfen halten