|
Das FAHRTIPPS-Forum
Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
andre1973
25.02.2005, 14:27 Uhr
Schaden nach Parken vor großem Holztor ohne Hinweis
Hallo zusammen,
bin neu hier und durch Google auf dieses Forum aufmerksam geworden. Mir ist grade etwas passiert was mich doch etwas grübel lässt.
Wer ist Schuld bei folgendem Fall.
Ich habe mit meinem Wagen kurz vor einem großen Holztor gehalten (ca. 2 Meter Abstand)um etwas abzuholen. War ein freier öffentlicher Parkplat. Als ich wieder zurückkam (nach ca. 2 Minuten) hatte jemand von innen das Tor geöffnet und es mir mit voller Wucht gegen den lackierten Stoßfänger geschlagen, der natürlich entsprechend aussah. Mit den Worten meine eigene Schuld wollte er sich ins Auto setzen und abhauen. Normal hätte ich ja gesagt, stimmt, ist wirklich meine Schuld. Aber nach dem Verhalten wurde ich immer ärgerlicher. Nun frage ich mich ob ich nicht vielleicht doch im Recht bin. Es stand nämlich weder ein Hinweisschild auf dem Tor (lediglich Zutritt ist Unbefugten Verboten und Rauchen Verboten) noch war auf dem Asfalt die Fläche durchgeixt. Kann mir jemand sagen wie dabei die Rechtslage ist? Wäre sehr dankbar. Auch wenn ich Schuld wäre, aber falls nicht würde ich diesem arroganten Klugscheißer gerne noch ein paar Wörtchen sagen. Habe ihn nämlich am weiterfahren hindern können und doch noch Namen notiert. Danke schon mal. Gruß, Andre
hotmusic
25.02.2005, 14:48 Uhr
zu: Schaden nach Parken vor großem Holztor ohne Hinweis
auch als Laie kann ich dir sagen dass er Hauptschuldiger ist
oetti2001
25.02.2005, 16:12 Uhr
zu: Schaden nach Parken vor großem Holztor ohne Hinweis
Wenn es ein öffentlicher Parkplatz ist und keinerlei Warnung vorhanden war, muss er sich darum kümmern sein Tor so zu öffnen das nichts passiert. Ich würde sagen es ist ganz klar seine Schuld, du hast ja schließlich nichts falsch gemacht.
Ich würde an deiner Stelle zur Polizei gehen und den Kerl Anzeigen. Und falls du doch im Unrecht bist werden die es dir bestimmt sagen.
andre1973
25.02.2005, 16:26 Uhr
zu: Schaden nach Parken vor großem Holztor ohne Hinweis
Danke schon mal für die Infos.
Es war allerdings während der Arbeitszeit und ein Parkplatz auf einem Firmengelände. Beide sind wir Mitarbeiter bei dieser Firma. Ich weiß nicht ob dies was ändert.
Michael (Wien)
25.02.2005, 16:52 Uhr
zu: Schaden nach Parken vor großem Holztor ohne Hinweis
Dann kommt's wohl auch darauf an, inwieweit der andere damit rechnen musste, dass da ein Auto steht bzw. inwieweit du damit rechnen musst, dass jemand das Tor aufreißt.
andre1973
25.02.2005, 16:59 Uhr
zu: Schaden nach Parken vor großem Holztor ohne Hinweis
Ich konnte nicht damit rechnen weil ich nicht wußte das dahinter überhaupt irgendetwas ist bzw. der Platz überhaupt genutzt wird. Man kann aber wohl auch ganz einfach durch eine Nebentür gehen und alles von außen aufmachen. Da in den beiden großen Toren ca. 3x3 Meter kein Fenster ist hätte ja auch was anderes davon sein können (z.B. Kinder etc.)
xgoedex
26.02.2005, 11:21 Uhr
zu: Schaden nach Parken vor großem Holztor ohne Hinweis
Wenn du diesen Fall bei der Polizei schilderst, werden dir die Beamten wahrscheinlich folgendes sagen:
Es handelt sich hier nicht um einen Verkehrsunfall, sondern um eine fahrlässige Sachbeschädigung. Fahrl. Sachbeschädigung gibt es aber im StGB nicht, nur vorsätzliche, und das dürfte hier schwerlich zu beweisen sein. Dennoch müßte der Verursacher des Schadens (zumindest teilweise) dafür aufkommen.
Jedenfalls ist es eine zivilrechtliche Angelegenheit, die die Polizei nichts angeht. Hier wären vor Ort durch die Polizei lediglich die Personalien ausgetauscht worden, um den Privatklageweg zu sichern ("Schutz privater Rechte"). Aber die Personalien hast du ja auch schon so bekommen.
Also wäre der nächste Weg, den Verursacher mit deinem Anspruch auf Schadensregulierung zu konfrontieren. Vielleicht hat er ja eine Privathaftpflichtversicherung.
Wenn er sich quer stellt, bleibt dir wohl nur der Weg über den Anwalt.
MrMurphy
26.02.2005, 14:33 Uhr
Auf dem Schaden wird Andre wohl sitzenbleiben
Tore darf man natürlich grundsätzlich nicht zuparken, auch nicht auf Parkplätzen. Grade wenn man nicht weiß, was dahinter ist und ob es benutzt wird muss man es freihalten. Z. B. auf Parkstreifen läßt man auch immer eine Lücke, wenn man ansonsten ein Tor versperren würde.
Den Toröffner kann allenfalls eine geringe Mitschuld treffen, wenn andre1973 belegen könnte, dass dem Toröffner bekannt war, dass in der Vergangenheit regelmässig Fahrzeuge widerrechtlich vor dem Tor geparkt wurden.
Wildwechsel
26.02.2005, 14:46 Uhr
zu: Auf dem Schaden wird Andre wohl sitzenbleiben
Man unterscheide zwischen Halten (zum Be- und Entladen bis zu drei Minuten, was anscheinend beides der Fall war) und Parken. Vor einer Ausfahrt zu halten sollte nicht allzu tragisch sein.
xgoedex
27.02.2005, 12:47 Uhr
zu: Schaden nach Parken vor großem Holztor ohne Hinweis
Sehen konnte man wohl von beiden Seiten nix. Also konnte auch der Toröffner nicht sehen, ob auf der anderen Seite was ist. Aber er hat den aktiven Part zur Entstehung des Schadens geleistet.
Es hätte genau so gut ein Fußgänger oder ein spielendes Kind da stehen können. Also stößt man nicht einfach so ein großes Tor mit Schwung nach außen auf.
Dass jemand widerrechtlich sein Auto vor dem Tor parkt ("2 m Abstand" !) bedeutet nicht, dass man es dann beschädigen kann, ohne dafür aufkommen zu müssen.
So wie der Sachverhalt von Andre geschildert wurde, war das Auto auch nicht so geparkt, dass der Toröffner es kaum verhindern konnte, dass das Tor dagegen stößt (Anders, wenn das Auto mit sehr geringem Abstand davor gestanden hätte).
Meiner Vermutung nach, wird Andre eher den geringeren Teil des Schadens selber zu tragen haben.
Ist auch nur meine bescheidene Sichtweise. Wofür gibt es Anwälte?
andre1973
15.03.2005, 13:57 Uhr
zu: Schaden nach Parken vor großem Holztor ohne Hinweis
Danke nochmal an alle die mir Tipps und Ratschläge zu dem von mir geschilderten Fall gegeben haben. Wollte nochmal kurz berichten wie es jetzt ausgegagen ist. Also, ich bleibe auf dem Schaden icht sitzen, sondern bekomme den kompletten Betrag der Lackierarbeiten (248 Euro) von der Versicherung der Firma erstattet. Mich trifft also keine Schuld, sondern derjenige der die Tür geöffnet hat und den Schaden begangen hat ist Schuld gewesen.
Also Danke und vielleicht bis zum nächsten Mal.
Andre
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-105 / 3 Fehlerpunkte
Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?
Durch zu hohe Geschwindigkeit
Durch liegen gebliebene Fahrzeuge, die nicht vorschriftsmäßig abgesichert sind
Durch Einschalten der Beleuchtung am Tage
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie kommen an eine Kreuzung, an der Sie die Vorfahrtlage nicht gleich überblicken. Wie verhalten Sie sich?
Warten, beobachten und sich gegebenenfalls mit den anderen verständigen
Als Geradeausfahrer immer durchfahren
Nach der Regel "rechts vor links" fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-004-B / 3 Fehlerpunkte
Welche Gefahren können in diesem Wohngebiet auftreten?
Es wird zu schnell gefahren
Kinder können unerwartet auf die Straße laufen
Einmündungen werden übersehen
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
|
|