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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
mike87d
14.03.2005, 19:53 Uhr
Vorrang des Rechtsabbiegers bei Vorfahrt gewähren
Hallo,
folgende Situation: Ich fahre auf einer mehrspurigen Straße, die Ampeln sind ausgeschaltet (es ist nachts), ich biege rechts ab, es gibt dafür eine eigene Spur, und es gibt deswegen für die Rechtsabbieger nur ein Vorfahrt gewähren (die Ampel is nur für geradeaus fahren). Also Vorfahrt gewähren gegenüber den entgegenkommenden Linksabbiegern, da es eine Pfeilampel ist, wenn sie an ist. Als ich neulich da lang gefahren bin, waren aber die Ampeln eben aus und es ist ein entgegenkommendes Fahrzeug von sich aus gesehen links abgebogen. Also hab ich schön brav an dem Vorfahrt gewähren gewartet, bloß is der erstmal nich abgebogen, weil er wohl dachte: Rechtsabbieger hat Vorrang vor Linksabbieger. Irgendwann hat er aber die Situation erkannt und ist dann doch gefahren (es steht auch ein Einzelvorfahrtsschild direkt nach dem Linksabbiegen, bloß sieht man das natürlich nich sofort).
Wie ist das in einer solchen Situation? Eigentlich müsste doch §1 gelten, also gegenseitige Verständigung o.ä., weil Vorrang und Vorfahrt stehen ja "auf der selben Stufe", oder?
Wisst ihr was dazu?
Gruß
Mike
diezge
14.03.2005, 23:19 Uhr
zu: Vorrang des Rechtsabbiegers bei Vorfahrt gewähren
Hallo,
die Situation ist eigentlich ganz klar:
Hier hat der Linksabbieger (weil Vorfahrtsschild) Vorfahrt und der Rechtsabbieger (weil Vorfahr gewähren Schild) muß warten.
Hier noch die Rangliste:
Stufe 1: Polizei regelt den Verkehr
Stufe 2: Ampeln
Stufe 3: Vorfahrtsregelnde Schilder
Stufe 4: Rechts vor Links
Erklärung:
Eine Stufe macht die darunter stehenden Stufen wirkungslos.
Beispiel:
Wenn ein Polizist den Verkehr regelt und Dich über die Kreuzung winkt, die Ampel aber rot ist, dann mußt Du losfahren.
Wenn der Polizist wieder weg ist, gelten die Ampelsignale und keine Schilder.
Wenn die Ampel nachts ausgeschaltet ist, gelten die Schilder.
Wenn sich jemand einen schlechten Scherz erlaubt und die Schilder abmontiert, gilt rechts vor links. Rechts vor links ist unabhängig von der Straßenbemalung. Diese hat keinerlei vorfahrtsregelnde Wirkung.
Gruß,
diezge
mike87d
16.03.2005, 23:18 Uhr
zu: Vorrang des Rechtsabbiegers bei Vorfahrt gewähren
Diese Vorfahrtshierarchie hat ja aber nichts mit dem Vorrang, den der Rechtsabbieger vor dem Linksabbieger hat, zu tun, also kann man sie hier nicht anwenden.
Aber es ist so, wie Heuschrecke es geschrieben hat: nach dem Linksabbiegen ist etwa gerade genug Platz für eine Autolänge, sodass man also anhalten könnte und den Rechtsabbieger durchlassen könnte, ohne dabei in der Zeit evtl. auftauchenden geradeausfahrenden Gegenverkehr zu behindern. Aber wie Heuschrecke auch gesagt hat, war der Linksabbieger wohl nicht so vorrausschauend.
Allerdings kann ich wieder verstehen, dass man als Linksabbieger, der noch nicht gesehen hat, dass er vor dem Rechtsabbieger Vorfahrt hat, lieber in der Linksabbiegerspur wartet und nicht erst abbiegt und dann vor der Einmündung der Rechtsabbiegerspur wartet, um den Rechtsabbieger wiederum nicht zu irritieren und damit der dann möglichst schnell weiterfährt.
Es wundert mich aber, dass es so eine etwas verwirrende, wenn auch rechtlich wohl doch eindeutige Situation gibt. Man denkt ja eigentlich immer, dass bei den deutschen Verkehrsgesetzen an so ziemlich alles gedacht wurde...
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