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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex2000
22.04.2005, 22:52 Uhr

Autofahrer anzeigen

Hallo zusammen!
Ich möchte gerne einen anderen Autofahrer anzeigen!
Dieser hat mich heute auf der Autobahn so ca. mit 110 km/h rechts überholt.
Es war eben mal wieder eine typische Situation auf den deutschen Autobahnen: Fast alle PKWs fahren links, weil rechts überall diese dummen LKWs sind. Auf der linken Spur - auf der auch ich fuhr - war eine durchschnittliche Geschwindigkeit von ca. 100 km/h. Wie schon oben beschrieben, hat mich also ein Auto rechts überholt - das war heute natürlich nicht das einzige mal!!!
Aber dieser Autofahrer meinte also, er müsse mich auch rechts überholen und dann natürlich vorne - wenn dann nur noch LKWs kommen - wieder nach links reindrücken. Mir war das Ganze von anfang an klar. Deshalb habe ich auch versucht, diesen Autofahrer nicht nach links rüberdrängeln zu lassen. Doch dieser blink einfach 1x und zieht dann nach links rüber. Natürlich hat er dann eine ordentliche Portion Hupen + Lichthupe von mir bekommen - schließlich wäre er mir ja fast reingefahren, wenn ich nicht von Anfang an auf diese Situation eingestellt gewesen wäre.
Nun würde ich diesem Autofahrer gerne noch einen Denkzettel über die Polizei verpassen.
Welche Angaben muss ich bei der Polizei alle machen? (Hat das von euch schonmal einer gemacht?)
Ich habe mir folgende Infos aufgeschrieben:
- Kennzeichen
- Automarke
- Autofarbe
- Datum
- Uhrzeit
- ungefähre Autobahnposition
- Geschlecht des Fahrers
Bedeutet eine Anzeige einen großen Aufwand - eventuell sogar mit Gericht und Anwalt?
Erfährt der Angezeigte meinen Namen und Wohnort?
Glaubt mir die Polizei das Ganze überhaupt, oder braucht man für eine Anzeige noch mehrere Zeugen? (Sehr schwierig auf der Autobahn!)

Ich würde mich freuen, wenn ihr mir ein paar Antworten schreiben würdet.

Alex2000

PS: Ich bin nämlich der Meinung, dass wenn dieser Autofahrer ein Bußgeld bekommt, dass er es sich beim nächsten Mal besser überlegt, ob ihm das über 100 EUR + 3 Punkte wert ist!!

Und nochwas: Rechtsüberholer sind meiner Meinung nach riesen Ar...lö....!!!!!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
22.04.2005, 23:15 Uhr

zu: Autofahrer anzeigen

»Ich möchte gerne einen anderen Autofahrer anzeigen!
Dieser hat mich heute auf der Autobahn so ca. mit 110 km/h rechts überholt.«


Ach, lass doch gut sein. Der Englaender wuerde mit sportlicher Fairness fuer zwei gewonnenen Plaetze Anerkennung zollen, aber dabei feststellen dass der andere ruede, unfair und kein Gentleman ist.
Wenn sein Gemaecht dadurch waechst.. lass ihn doch.

»Natürlich hat er dann eine ordentliche Portion Hupen + Lichthupe von mir bekommen«

Was soll das denn? Ein "Licht- und Schallzeichen zum Ueberholen" gibt doch der Uberholer, eigentlich, dachte ich immer?
Oder ging von deinem Fahrzeug eine Gefahr aus, vor der du ihn warnen wolltest?

»Und nochwas: Rechtsüberholer sind meiner Meinung nach riesen Ar...lö....!!!!!!! «

Hmm.. wie konnte er dich eigentlich rechts ueberholen? Da muss doch eigentlich das Fahrzeug gewesen sein, welches du gerade ueberholt hast, oder hat er dich auf dem Pannenstreifen ueberholt?
Wenn rechts von dir Platz ist, dich zu ueberholen, solltest du noch mal bei "Rechtsfahrgebot" nachlesen, meine ich.

Gruss,
FLiszt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
22.04.2005, 23:21 Uhr

zu: Autofahrer anzeigen

Mal ne ganz saublöde Frage:

Wenn der Dich überholt hat, dann war er doch schneller als Du, oder?

Also wieso bist Du dann nicht einfach rechts rüber als er hinter Dir war und hast ihn vorbei gelassen?


(okay, das waren ZWEI saublöde Fragen...)

Und um DEINE Fragen zu beantworten:
Deine gesammelten Werke reichen als Angaben aus. Nur eins muss ich jetzt nochmal loswerden:

>>Erfährt der Angezeigte meinen Namen und Wohnort?<<

SOLCHE Leute sind mir die Richtigen! Bravo!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex2000
22.04.2005, 23:39 Uhr

zu: Autofahrer anzeigen

Also:
Es hat sich auf der linken Spur eine Schlange gebildet, die die LKWs langsam überholte. D.h. hinter den LKWs war ein ganzes Stück frei!
Dieser Autofahrer hat also gemeint, es müsse rüber auf die rechte Spur, mehrer Auto rechts überholen (bestimmt 15 Stück) und dann ganz vorne - wenn es auf der rechten Spur nicht mehr weiter geht - nach links rüber drücken!
Er hätte sich also auch hinten anstellen müssen und nicht einfach rechts vorbei mogeln dürfen!!!
Die Hupe + Lichthupe habe ich deshalb benutzt, weil er sich arogant in meinen Sicherheitsabstand zum Vordermann rein gedrückt hat. Vielleicht wäre er mir auch reingefahren, wenn ich nicht mit diesem Verhalten gerechnet hätte.

Alex2000

Seit ihr jetzt immer noch der gleichen Meinung wie vorher? MAL AUF DEUTSCH: DAS WAR EIN RIESEN ARSCHLOCH!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
22.04.2005, 23:57 Uhr

zu: Autofahrer anzeigen

und? ist das ein Grund, sich so aufzuregen?
Ihr seid ALLE viel zu früh auf die linke Spur gezogen. Kein Vorwurf, das machen ja halt wirklich alle. Nur DER hat das eben nicht gemacht und den freien Platz rechts optimal genutzt. Dummerweise war er halt rechts schneller als ihr links. Böser Mann! Das tut man nicht!

Und nochmal: WENN ich einen wegen sowas anzeigen will, dann bräuchte ich auch nicht zu fragen, ob der erfährt, dass ICH ihn angezeigt hätte. Nein, der erfährt das aus datenschutzrechtlichen Gründen NICHT.
Aber trotzdem:
Wenn der mir so ein Krampf im Arsch ist, dass ich deswegen extra zur Polizei laufe, dann müsste ich doch eigentlich auch die Courage haben, dazu zu stehen. So bleibt mir für Dich nur eine Bezeichnung übrig: Feigling!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
23.04.2005, 10:02 Uhr

zu: Autofahrer anzeigen

»Dummerweise war er halt rechts schneller als ihr links. Böser Mann! Das tut man nicht!«

Und das ist ja wohl der Tatbestand des rechts überholens, oder etwa nicht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
23.04.2005, 10:58 Uhr

zu: Autofahrer anzeigen

»Und das ist ja wohl der Tatbestand des rechts überholens, oder etwa nicht?«

... gepaart mit dem Tatbestand des Verstoss gegen das Rechtsfahrgebot.

Wenn die Leute jetzt anfangen, sich deswegen gegenseitig anzuzeigen, ist das doch ein K(r)ampf wie bei den Kindern mit den Foermchen im Sandkasten. Laecherlich, wenn Erwachsene das tun.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
23.04.2005, 11:23 Uhr

zu: Autofahrer anzeigen

Ja, komm, geh' bei der Rennleitung petzen.

»Mir war das Ganze von anfang an klar. Deshalb habe ich auch versucht, diesen Autofahrer nicht nach links rüberdrängeln zu lassen.«

Und dann beschaff' dir noch einen Aufkleber "selbsternannter Autobahnsheriff" oder so was.

»Und nochwas: Rechtsüberholer sind meiner Meinung nach riesen Ar...lö....!!!!!!!«

Und meiner Meinung nach sind Linksfahrer und "Den-lass-ich-nicht-rein"-Typen noch viel riesigere.

Mike

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ][
23.04.2005, 11:27 Uhr

zu: Autofahrer anzeigen

Wenn es zum Verfahren kommt kann sein Anwalt übrigens durch Akteneinsicht durchaus an deine Daten kommen.

Bist meiner Meinung nach nen armseliger Denunziant. Wäres in einem anderen (nicht mehr existenten) Staat wohl besser aufgehoben gewesen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
23.04.2005, 11:30 Uhr

zu: Autofahrer anzeigen

»Wenn die Leute jetzt anfangen, sich deswegen gegenseitig anzuzeigen, ist das doch ein K(r)ampf wie bei den Kindern mit den Foermchen im Sandkasten. Laecherlich, wenn Erwachsene das tun. «

Und eben deswegen liegt es im pflichtgemäßen Ermessen der Ordnungsbehörde, ob eine Ordnungswidrigkeit verfolgt wird oder nicht (Opportunitätsprinzip).
D.h. im Umkehrschluß, dass nicht einfach jeder jeden wegen einer Ordnungswidrigkeit anzeigen kann. Es kann zwar jeder zum "Anschwärzen" die Polizei aufsuchen, aber ob eine Owi-Anzeige geschrieben wird oder nicht, entscheidet er nicht. (Anders als bei Straftaten).

Für gewöhnlich ist der "Anzeigende" (einziger) Zeuge und somit einziges Beweismittel der Ordnungswidrigkeit und wird daher als solcher in der Owi-Anzeige aufgeführt. Selbst wenn die Personalien im Anschreiben an den Beschuldigten nicht aufgeführt sein sollten, kann der Anwalt des Besch. jederzeit Akteneinsicht beantragen.

Es ist zwar sehr wichtig, dass man sich alle möglichen Sachen notiert wie Ort, Datum, Uhrzeit, etc., aber das alles macht nur dann wirklich Sinn, wenn man auch den Fahrer/-in beschreiben kann, bzw. später wiedererkennt. Man kann ziemlich sicher davon ausgehen, dass der Halter des Fahrzeugs sich rausredet, bzw. der Fahrer nicht ermittelt werden kann, wenn kein Personalbeweis (Zeuge) vorliegt, weil ihn keiner beschreiben oder wiedererkennen kann.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ][
23.04.2005, 11:52 Uhr

Deine Mutter haben sie auch schon erwischt:

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,352003,0
0.html

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ][
23.04.2005, 14:05 Uhr

zu: Autofahrer anzeigen

Dass die Polizei beim Thema Verkehrsüberwachung versagt hat stimmt. Aber mit Verkehrsüberwachung ist nicht nur die Jagd auf die bösen Raser gemeint. Wenn jeder Vollidiot die Spuren benutzen darf, die er möchte, kann das auch nicht sein. Und dass ich mittlerweile seit 100.000 Km laufend deutlich zu schnell bin und der einzige Videowagen dem ich begegnet bin nicht in der Lage war, mir zu folgen spricht auch nicht gerade für die Verkehrsüberwachung.
Folge der fehlenden Überwachung ist doch, dass jeder fährt wie er will. Entweder weil er wegen der vielen blockierer frustriert ist oder weil die blockierer eh nicht bestraft werden.

Und wenn ich daran denke, dass ich mich mal in Sichtweite eines Streifenwagens der AP Düsseldorf mit qualmenden Reifen auf den viel zu schmalen Standstreifen gebremst habe um Mutter und Kind nicht von der Bahn zu kegeln und die Besatzung des Streifenwagens nichts unternommen werd ich jetzt noch sauer auf die Streifenhörnchen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
23.04.2005, 16:22 Uhr

zu: Autofahrer anzeigen

@ Alex2000:
Vielleicht führst du dir mal § 7 Abs. 2 StVO zu Gemüte. Dort heißt es: "Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden."

Wenn man deine Angaben zugrundelegt (15 Autos überholt, Geschwindigkeit 110 km/h), dann konnte der andere Autofahrer ungefähr 20 Sekunden ungehindert auf dem rechten Fahrstreifen fahren. Da war also reichlich Platz und genügend Zeit zum Fahren (und um die Dauerlinksschleicher wie dich zu überholen).

"Nun würde ich diesem Autofahrer gerne noch einen Denkzettel über die Polizei verpassen."
Die Polizei würde eher dir einen Denkzettel verpassen:
1. Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
2. Unzulässige Benutzung der Hupe
3. Unzulässige Benutzung der Lichthupe
4. Das "Dichtmachen", d.h. das absichtliche Gasgeben, um den anderen am Fahrtstreifenwechsel zu behindern, könnte als Behinderung (schlimmstenfalls als Nötigung) ausgelegt werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
23.04.2005, 16:30 Uhr

zu: Autofahrer anzeigen

@ Heuschrecke:
"Wenn ich ganz ehrlich bin, finde ich es Klasse, was die Frau gemacht hat."

Genau. Und eigentlich finden wir ja auch klasse, was die Stasi früher gemacht hat. Und Rentner, die Falschparker aufschreiben, lieben wir doch alle, denn sie zeigen Zivilcourage. Und Leute, die ihre Nachbarn mit dem Fernglas beobachten, finde ich auch vorbildlich, sorgen die doch für Recht und Ordnung.

"Aber solange ich noch Polizeifahrzeuge über Sperrflächen fahren sehe .."

... solange habe ich noch Hoffnung, dass es Leute gibt, die "kreativ" fahren, wenn sie dabei niemanden gefährden oder behindern. Sperrflächen sind Platzverschwendung und eignen sich doch hervorragend zum Fahren. Deine Obrigkeitshörigkeit scheint ja grenzenlos zu sein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
23.04.2005, 16:50 Uhr

zu: Autofahrer anzeigen

"Das gilt aber nur bis zu 80 km/h! Hier lag ein unerlaubtes Rechtsüberholen vor, da 100 km/h gefahren wurde."

Tja, das ist die Frage. Die Vorschrift, wonach man nur mit etwa 20 km/h Differenzgeschwindigkeit und insgesamt mit max. 80 km/h überholen darf, bezieht sich eigentlich nur auf den Fall, wo auf auf dem linken Fahrstreifen der Verkehr steht oder langsam fährt. Hier schreibt die StVO vor, dass man nur "mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen" darf. Die Rechtsprechung hat dies präzisiert, wobei eben diese 20 km/h Differenz und max. 80 km/h herauskamen.

Etwas anderes ist die Situation, wenn nicht nur auf dem linken, sondern auf allen Fahrstreifen Kolonnenbildung herrscht. Dann darf nach dem Wortlaut der StVO hier auch bei höheren Geschwindigkeiten überholt werden.

Nachzulesen im § 7 StVO, der eine Fall im Absatz 2 und der andere Fall im Absatz 2a.

Fraglich ist, ob im konkreten Fall auf dem rechten Fahrstreifen von Kolonnenbildung gesprochen werden kann, wenn das nächste Fahrzeug (Lkw) etwa 400 bis 500 Meter vorausfährt - vermutlich nicht.

Was ich aber sagen wollte, ist, dass ich mich wundere, dass das Rechtsüberholen, das bei 80 km/h noch völlig regelkonform ist, bei 100 km/h plötzlich moralisch verwerflich sein soll. Rechtsüberholer werden oft (auch in irgendwelchen Fernsehbeiträgen) gleichgesetzt mit gefährlichen Rasern. Offenbar geht man irrtümlicherweise davon aus, dass ein Rechtsüberholer immer knapp ausschert und wieder knapp einschert, den Überholten also schneidet. Wer das nicht tut, sondern mit reichlich Abstand zu allen Seiten rechts überholt, macht in meinen Augen (selbst wenn er gegen die StVO verstoßen sollte) nichts Verwerfliches.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
23.04.2005, 16:58 Uhr

zu: Autofahrer anzeigen

Erklär mir mal bitte, was genau das Gefährliche am Rechtsüberholen ist. Dass die Penner, die eben noch auf der linken Spur dahingeschlichen sind, plötzlich nach rechts ziehen? Da geht doch die Gefahr eher von denen aus ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jimmy_18
23.04.2005, 17:25 Uhr

zu: Autofahrer anzeigen

Der hat doch nicht rechts überholt. Er hat sich nur ans Rechtsfahrgebot gehalten. :-D *duckundwech*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Borsty
23.04.2005, 17:45 Uhr

zu: Autofahrer anzeigen

was meinste wen ich schon alles hätte anzeigen müssen nur weil der jenige Autofahrer was gemacht hat was eigentlich nicht erlaubt ist.

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23.04.2005, 19:18 Uhr

zu: Autofahrer anzeigen

Jamesbond du Held.

Wenn du beim Autofahren die Augen aufhältst und permanent den Rückspiegel beobachtest KANNST du garkein Auto übersehen, was rechts neben dich fährt bzw. an dir vorbeifährt. Wie soll das denn gehen? Du siehst es doch vorher. Also stellen eher die Deppen die blöd zum benutzen des Spiegels sind eine Gefahr für die dar, die Rechts an einer Kolonne vorbeifahren.
Wobei diese Deppen eh eine Gefahr für alles und jeden auf der Straße darstellen.

Christian,
der noch NIE rechts überholt wurde.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex2000
23.04.2005, 19:41 Uhr

zu: Autofahrer anzeigen

Also!
Die meisten von euch finden es also gut, wenn man andere auf der Autobahn rechts überholt und dann ganz vorne rüberdrückt.
Außerdem ist mein bei euch ein Schleicher, wenn man "nur" mit 100 fahren kann. Wenn die Autobahn frei und es erlaubt ist, dann fahre auch ich meine 200!!
Mich kotzt es eben an, dass es so "CHECKER" gibt, die meinen, sie müssen mit ihrer aufgemotzten Scheißkiste rechts überholen und dann reindrängeln. Diese Sorte Leute lasse ich gernerell nicht rüber - die sollen ruhig auf der rechten Spur hinter einen LKW warten. Die hätten sich ja auch wie alle anderen hinten anstellen können. Der "CHECKER" von gestern hat eben einfach rüber gedrückt - hätte ich da nicht gebremst, wäre er mir reingefahren!!! Da werde ich doch mal meine Hupe + Lichthupe verwenden dürfen, oder?
So - hat jemand noch mehr zu bemängeln.
Ich zeige im Normalfall niemanden an, aber diese Sorte "Mensch" hat es doch nicht besser verdient! Wenn die meinen, sie müssen das machen, dann sollen sie eben auch Ihre "Bonuspunkte" dafür erhalten.
Das ist meine Meinung zu diesem Thema!!
Alex2000

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
23.04.2005, 20:04 Uhr

zu: Autofahrer anzeigen

Stell dir jetzt vor du befindest dich auf der linken Spur und willst auf die rechte Spur. Du fährst 100 und siehst ein Fahrzeug im Spiegel. Normalerweise kein Problem, aber wenn der 150 fährt gibt es einen Unfall, weil du nicht damit rechnest, dass der auf der rechten Spur schneller fährt als du.

Diese Konstellation kann bei mir nicht auftreten. Entweder ich bin auf der linken Spur, dann überhole ich dort Fahrzeuge, die auf der rechten Spur langsamer fahren. Oder aber ich überhole gerade niemanden, dann bin ich auch nicht auf der linken Spur (auch "Überholspur" genannt), sondern auf der rechten Spur.

Dass ich mit 100 km/h links fahre und mich rechts jemand mit 150 km/h überholt, schließe ich kategorisch aus. Ich wäre in diesem Fall höchstens der Rechtsüberholer.

Übrigens funktioniert das Rechtsüberholen z.B. in den USA ganz wunderbar, ohne dass es deswegen Unfälle gibt. Dort gibt es ja auch kein Rechtsfahrgebot, sondern das Prinzip "stay in lane". Bei uns hat sich das auch schon fast durchgesetzt, schließlich ist die rechte Spur ja nur für Lkw ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
23.04.2005, 20:04 Uhr

zu: Autofahrer anzeigen

»Wenn mal eine Strecke von 200 m auf der rechten Spur frei ist, wechsele ich doch auch nicht rüber, da ich sonst nie wieder auf die Linke Spur komme, ohne dreist zu drängeln!«

Dann machst du eben irgendetwas falsch. Geh Ueben. Ich halte mich immer an das Rechtsfahrgebot, und komme immer in meine Luecken. Meistens ist der Trick die Benutzung der Bremslichter und Blinker, das Mitdenken, und die visuelle Verstaendigung mit den anderen Fahrern.

»4. Das "Dichtmachen", d.h. das absichtliche Gasgeben, um den anderen am Fahrtstreifenwechsel zu behindern, könnte als Behinderung (schlimmstenfalls als Nötigung) ausgelegt werden."

4. Das ist nicht verboten. Unter Nötigung versteht man etwas ganz Anderes«


Nein, genau das ist Noetigung. Eventuell sogar Totschlag. Stell dir vor, dem Typen auf der Autobahn neben dir platzt der Reifen oder das Benzin geht aus oder der Motor geht kaputt, er muss so schnell wie moeglich auf den Seitenstreifen und das Ar*****ch neben ihm laesst ihn nicht. Das kann in einer Massenkarambolage mit Toten enden.

Wenn du das auf der Landstrasse machst, kann es dir passieren, dass du kurzerhand von der Spur gedraengt wirst. Angesichts des Kuehlergrills eines LKW gelten andere Gesetze. Und mein Mitleid mit dir hielte sich in dem Fall sehr in Grenzen.

In der hier diskutierten Situation herrschen zwar nicht die von mir beschriebenen direkten Gefahren, aber trotzdem ist es absolut assozial jemanden am Spurwechsel zu hindern.
Zurecht wird man aus dem Verkehr gezogen, wenn die Obrigkeit das mitbekommt.

Gruesse,
FLiszt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
23.04.2005, 20:12 Uhr

zu: Autofahrer anzeigen

"Es soll ja jeder selbst wissen, was er tut und das Rechtsüberholen ist ja nicht umsonst eine Ordnungswidrigkeit mit Punkten in Flensburg! "

Ja, und das Dauerlinksfahren auf Autobahnen mit Behinderung anderer kostet auch 40 Euro und gibt einen Punkt - leider eine echte Seltenheit, dass hier mal ein Bußgeld verhängt wird.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ][
23.04.2005, 20:25 Uhr

zu: Autofahrer anzeigen

Weiss auch nicht, was an dem einscheren in eine Lücke so schwer ist. Man kann zum Beispiel in seiner eigenen Spur weit links fahren. In Kombination mit dem Blinker kann man damit durchaus andeuten, dass man einen Spurwechsel durchführen möchte und meist wird man dann auch reingelassen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
23.04.2005, 21:15 Uhr

zu: Autofahrer anzeigen

»Ich glaube ich sollte mal eine Fahrstunde bei dir nehmen. Ich schaffe das jedenfalls nicht.«

In welchem Bundesland wohnst du denn? Wenn ich dort mal vorbei komm fuehr ich dir gerne mal vor wie ich das meine.

»Ich habe den Blinker an aber ich werde nicht auf die linke Spur gelassen. Was meinst du mit "Benutzung der Bremslichter"? «

Ich schrieb "Blinker und Bremslichter", meinte aber eher "alle zur Verfuegung stehenden Signalgeber, um Absichten deutlich zu machen".
Ich muss zugeben, das in der konkreten Situation "Platz halten in der Kolonne und trotzdem Rechts fahren" die Bremslichter extrem kontraproduktiv sind.
Wenn es darum geht, dass auf zwei Spuren in Kolonnen gefahren wird, rechts 90, links 110 - 120, rechts LKWs mit 300m Luecken, links Idiotenpulk im 20-Meter Abstand, dann ist es recht einfach.
Ich komme am Fuehrerhaus eines LKW vorbei, blinke rechts und fahre rechts rueber.
Dabei beschleunige ich etwas, und schliesse ein wenig zum Vordermann auf. Wenn der Hintermann stark beschleunigt, um die Luecke zu schliessen, setze ich den Blinker wieder links, und fahre innerhalb meiner rechten Spur ganz nach links.
Da ich ja vorher etwas zum Vordermann aufgeschlossen habe, sieht der Hintermann sofort ein dass er keine Moeglichkeit hat neben mich zu fahren und laesst sich wieder zurueckfallen.
Wenn man das Manoever zwei- drei- LKWs lang gemacht hat, hat der Typ hinter einem verstanden dass man nicht rechts faehrt weil mann nicht schneller koennte sondern weil man den grossen Abstand vor sich schaetzt und sich an das Rechtsfahrgebot haelt.
Wenn der Hintermann ein besonders agressives Exemplar mit einem potenten Fahrzeug ist, dann goennt man ihm halt den gewonnenen Platz, kann sich aber sofort hinter ihm wieder ins Geschehen einordnen - schliesslich hat er ja durch sein besonders agressives Beschleunigungsmanoever hinter sich wieder eine Luecke aufgerissen.
Wichtig ist auch, den "Hintermann" im Rueckspiegel anzugucken, und sich bei ihm zu bedanken, wenn er einen reinlaesst (auch dann, wenn er eh keine andere Wahl hatte). Einmal freundlich die Hand zum Dank erhoben wirkt oft Wunder, und kann gedeuten die naechsten 100km stressfrei die Geschwindigkeit der linken Spur auf der rechten Spur mitfahren zu "duerfen".
Und da waer noch das "faire Fahren":
Wenn links mal staerker gebremst werden muss, weil es ins Stocken geraet, und ich rechts nicht mitbremsen will sondern eher ausrollen lasse, kann es passieren dass ich neben meinen Vordermann oder gar an diesem vorbei rolle.
Dann mache ich aber nicht das geringste Anzeichen, mich vor dem einordnen zu wollen, sondern lasse mich, wenn es links wieder schneller wird, wieder auf "meinen" Platz zurueckfallen.

Wenn die Differenz der Geschwindigkeiten auf den Spuren groesser ist, ist es schwieriger. Man muss sich eventuell etwas zurueckfallen lassen, auf das herannahen einer geeigneten Luecke warten, und rechtzeitig beschleunigen. Das Manuever muss man so planen, dass man keine Differenzgeschwindigkeit zur linken Spur mehr hat, in dem Moment wo die Luecke neben einem ist. Dabei gilt es auch noch auf den Vordermann aufzupassen, dass der Abstand zu diesem nicht zu klein wird. Richtig eng wird es, wenn der Vordermann aus irgendeinem Grund Bremsen muss.
Deshalb ist bei diesem Maneuver das Gucken so essentiell - man schaut eigentlich die gesamte Zeit in den linken Aussenspiegel, aber trotzdem gleichzeitig nach Vorne.
Fuer einen Fahranfaenger sicherlich recht viele Parameter gleichzeitig, eher fuer erfahrenere Verkehrsteilnehmer geeignet.

Viele Gruesse, FLiszt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
23.04.2005, 22:00 Uhr

zu: Autofahrer anzeigen

»Ich wohne in der schönen Hansestadt Rostock.«

Gut, dann meld ich mich, wenn ich das nexte Mal meine Verwandtschaft in Rerick/Mechelsdorf besuche. Irgendwann diesen Fruehsommer.

»aber es ist doch recht anstrengend, wenn man das bei jeder Lücke tut«

Nein, nicht wirklich.
Erstens sehen die Fahrzeuge hinter einem dieses Verhalten, und verstehen es recht schnell. Dadurch versuchen sie nach kurzer Zeit gar nicht mehr, die von dir hinterlassene Luecke zuzumachen, sondern fahren einfach konstant weiter.
Ausserdem hast du viel mehr Sicht nach vorne, kannst also viel relaxeter Fahren. Du bist ja rechts von der "Schlange" aber nach links orientiert, und kannst dadurch sehr weit vorraus den Verkehr beobachten, um auf dich zukommende "Bremswellen" zu erkennen.

»außerdem habe ich einen höheren Spritverbrauch, wenn ich öfter beschleunigen+bremsen muss«

Auch das ist so nicht richtig. Beschleunigen musst du nur in der Anfangsphase, bis du dich mit deinem "Hintermann" geeinigt hast. Ab dann musst du sogar weniger Beschleunigen und Bremsen, aus oben genannten "Sicht" Gruenden, und weil du auch nicht staendig in Gefahr laeufst Sicherheitsabstaende zu unterschreiten.

»Ich finde es viel komfortabler auf der linken Spur zu bleiben«

Auch wenn es komfortabel ist (ist es eigentlich gar nicht, wegen der "kurzen" Sicht und der daraus folgenden kurzen Reaktionszeit), ist es trotzdem falsch.
Schau, ich z.B. mit dem Mopped unterwegs bin, und du faehrst auch nur fuer 2 1/2 Sekunden nach rechts, dann reicht mir das schon zum Durchfahren. Dich kostet es nichts, ich komm weiter, und ich werd dich auch nicht lang behindern, versprochen ;-)

Grusz,
FLiszt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
24.04.2005, 12:38 Uhr

@ Heuschrecke

Hi!

Nichts für ungut, aber hast du schonmal was vom Personalabbau bei der Polizei und vom "Ausverkauf der inneren Sicherheit" gehört? Ganz zu schweigen von ständig steigender Straßen- u. Jugendkriminalität mit wachsender Gewaltbereitschaft und und und...
Die Arbeit wird jedenfalls nicht weniger, aber die zur Verfügung stehenden Ressourcen. Man muß also als Polizist auch mal Prioritäten setzen und kann nicht alles und jeden bemängeln.

Der gemeine Bürger sieht die Polizei anscheinend nur dann bewußt, wenn man mal nicht den Kleinigkeitskrämer raushängen läßt. Oder wenn man mit einer Plastiktüte aus der Pommesbude kommt. Wie oft die Pommes in den Eimer wandert, weil das Einsatzaufkommen die Mahlzeit unmöglich macht, sieht keiner.
Wie oft man in gefährlichen Situationen Leib und Leben riskiert (für wen denn?), bekommt keiner mit und will kaum einer wissen.
Man wird beschimpft, weil man nicht zufällig zur rechten Zeit am rechten Ort ist oder weil man angeblich zu lange zum Einsatzort gebraucht hat.
Du kannst dir doch bestimmt zahlreiche Situationen vorstellen, in denen du dir wünschen würdest, dass die Polizei ganz schnell da wäre?! Dann denke das nächste Mal dran, wenn mal wieder ein Streifenwagen ein Stopschild nicht beachtet oder über eine Sperrfläche fährt. (Auf den Sonderrechten will ich jetzt nicht schon wieder rumreiten)

Außerdem:
Schonmal über die möglichen Folgen nachgedacht, was passieren könnte, wenn verwirrte alte Leute auf der Autobahn ihr Licht ausschalten und mit Blitzlichtern während der Fahrt andere erschrecken? Der "gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr" ist dabei wohl nur noch vom zufälligen (negativen) Erfolg abhängig.

In einer Stunde fängt mein Dienst an. Euch allen wünsche ich noch einen schönen und erholsamen Sonntag!

André

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-108 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie eine Straßenbahn links überholen?

In Einbahnstraßen

Wenn die Schienen zu weit rechts liegen

Wenn die Fahrbahn (keine Einbahnstraße) rechts neben der Straßenbahn durch andere Fahrzeuge versperrt ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte

Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?

Sie müssen

- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern

- den Verletzten Hilfe leisten

- die Unfallstelle absichern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren