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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern simone1804
04.05.2005, 17:34 Uhr

Dürfen Mopeds auf Schnellstraßen fahren?

Ich wollte fragen, ob Mofas auch auf Schnellstraßen ( 2-spurig) fahren dürfen oder nicht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ford0091
04.05.2005, 17:36 Uhr

zu: Dürfen Mopeds auf Schnellstraßen fahren?

Hallo,
ich würde mal sagen ja. Eine Mindestgeschwindigkeit kenne ich nur von den Autobahnen (60) her.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
04.05.2005, 17:43 Uhr

zu: Dürfen Mopeds auf Schnellstraßen fahren?

"Schnellstraße" ist kein amtlicher Ausdruck. Nur bei Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist es vorgeschrieben, dass ein Kraftfahrzeug eine Geschwindigkeit (lt. Fahrzeugpapieren) von mehr als 60 km/h erreichen kann, damit es dort fahren darf.

Handelt es sich z.B. um eine Bundesstraße, die nicht gleichzeitig eine Kraftfahrstraße ist, dann dürfen dort auch Mopeds fahren (und z.B. auch Radfahrer).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
04.05.2005, 19:30 Uhr

zu: Dürfen Mopeds auf Schnellstraßen fahren?

...und auf einer beschilderten Kraftfahrzeugstraße natürlich nicht.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben auf einer Landstraße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nach einer unübersichtlichen Stelle einen Unfall. Wie sichern Sie diese Unfallstelle ab?

Nachfolgenden Fahrzeuge z.B. durch Handzeichen warnen

Warndreieck am rechten Fahrbahnrand in ca. 100 m Entfernung aufstellen

Nur Warnblinklicht einschalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122

Sie dürfen hier nicht wenden

Sie befinden sich in einer Sackgasse und müssen umkehren

Sie dürfen hier nicht links abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen