Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nosebike
03.08.2005, 16:49 Uhr

Parken - 3 Meter Abstand vom Mittelstreifen

Hallo zusammen,

Parken am Fahrbahnrand ist ja nur gestattet wenn zwischen dem Fahrzeug un dem Mittelstreifen noch 3m Platz bleiben.

Wie ist das wenn es keinen Mittelstreifen gibt???

Danke für eure Antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
03.08.2005, 17:51 Uhr

zu: Parken - 3 Meter Abstand vom Mittelstreifen

Das Parken ist immer dann verboten, wenn weniger als 3 Meter Fahrbahnbreite verbleiben. "Bis zum Mittelstreifen" gilt also nur bei einer durchgezogenen Linie in der Mitte. Ansonsten müssen 3 Meter bis zur gegenüberliegenden Straßenseite bzw zu den dort parkenden Autos bleiben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nosebike
04.08.2005, 07:12 Uhr

zu: Parken - 3 Meter Abstand vom Mittelstreifen

Vielen Dank für die Antwort

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nosebike
04.08.2005, 13:44 Uhr

zu: Parken - 3 Meter Abstand vom Mittelstreifen

Das würde aber bedeuten, wenn keine Linie vorhanden ist muss auch kein Abstand beachtet werden ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
04.08.2005, 15:26 Uhr

zu: Parken - 3 Meter Abstand vom Mittelstreifen

M.E. bedeutet das schlicht und einfach, dass egal wo und wie du dich (legal) einparkst, mindestens drei Meter Durchfahrtsbreite überbleiben müssen, die ebenfalls legal (also ohne bspw. über den Gehweg ausweichen zu müssen oder Sperrlinien zu überfahren) befahren werden können. Ist doch nicht so schwer :-?

lG,
Mike

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
04.08.2005, 19:15 Uhr

zu: Parken - 3 Meter Abstand vom Mittelstreifen

Dann greift zusätzlich §12(1) Nr. 1 StVO. Dort wird das Halten an "engen Straßenstellen" verboten. Und "eng" ist laut Rechtssprechung eben wenn weniger als 3m bleiben.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einem Waldweg und nähern sich einem Bahnübergang ohne Andreaskreuz. Wie verhalten Sie sich?

Horchen, ob sich durch Pfeifen oder Läuten ein Schienenfahrzeug ankündigt

Ohne weiteres durchfahren, da Schienenfahrzeuge hier wartepflichtig sind

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und beobachten, ob sich ein Schienenfahrzeug nähert

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B

Mit einem vor dem Bus fahrenden Pkw

Nur mit dem von rechts kommenden Bus

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-004-B

Der gelbe Pkw muss die Kreuzung räumen

Ich darf schon jetzt abbiegen

Ich muss mich auf die Weiterfahrt vorbereiten