Nosebike
03.08.2005, 16:49 Uhr
Parken - 3 Meter Abstand vom Mittelstreifen
Hallo zusammen,
Parken am Fahrbahnrand ist ja nur gestattet wenn zwischen dem Fahrzeug un dem Mittelstreifen noch 3m Platz bleiben.
Wie ist das wenn es keinen Mittelstreifen gibt???
Danke für eure Antworten.
DaRealAd
03.08.2005, 17:51 Uhr
zu: Parken - 3 Meter Abstand vom Mittelstreifen
Das Parken ist immer dann verboten, wenn weniger als 3 Meter Fahrbahnbreite verbleiben. "Bis zum Mittelstreifen" gilt also nur bei einer durchgezogenen Linie in der Mitte. Ansonsten müssen 3 Meter bis zur gegenüberliegenden Straßenseite bzw zu den dort parkenden Autos bleiben.
Nosebike
04.08.2005, 07:12 Uhr
zu: Parken - 3 Meter Abstand vom Mittelstreifen
Vielen Dank für die Antwort
Nosebike
04.08.2005, 13:44 Uhr
zu: Parken - 3 Meter Abstand vom Mittelstreifen
Das würde aber bedeuten, wenn keine Linie vorhanden ist muss auch kein Abstand beachtet werden ?
Michael (Wien)
04.08.2005, 15:26 Uhr
zu: Parken - 3 Meter Abstand vom Mittelstreifen
M.E. bedeutet das schlicht und einfach, dass egal wo und wie du dich (legal) einparkst, mindestens drei Meter Durchfahrtsbreite überbleiben müssen, die ebenfalls legal (also ohne bspw. über den Gehweg ausweichen zu müssen oder Sperrlinien zu überfahren) befahren werden können. Ist doch nicht so schwer :-?
lG,
Mike
DaRealAd
04.08.2005, 19:15 Uhr
zu: Parken - 3 Meter Abstand vom Mittelstreifen
Dann greift zusätzlich §12(1) Nr. 1 StVO. Dort wird das Halten an "engen Straßenstellen" verboten. Und "eng" ist laut Rechtssprechung eben wenn weniger als 3m bleiben.