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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
11.08.2005, 13:16 Uhr

Geschwindigkeitsbegrenzung nicht aufgelöst?

Hallo Zusammen,

bitte schaut Euch mal folgende Verkehrssituation an:


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|  |    | 120 km/h
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Es handelt sich um eine dreispurige Straße außerhalb geschlossener Ortschaften. Die Mittelspur wechselt immer zwischen den Fahrtrichtungen. Die durchgezogene Linie ist doppelt vorhanden. Dieser Wechsel kommt mehrmals hintereinander.

Ich komme von unten. Sobald die Straße für mich zweispurig wird, steht eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 km/h. Nach etwa einem Kilometer werden die Fahrspuren wieder zusammengefügt. An dieser Stelle steht kein Schild.

Welche Geschwindigkeit gilt jetzt? Weiterhin 120 km/h oder gilt automatisch 100 km/h, da ich ja keine zweite Fahrspur mehr habe?

Vielen Dank für die Antworten.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
11.08.2005, 14:15 Uhr

zu: Geschwindigkeitsbegrenzung nicht aufgelöst?

Ich würde mal sagen 100. Ist eine bauliche Trennung zwischen deiner einen und der Gegenspur?
Wenn ja gilt dort dann glaub ich immernoch 120.

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11.08.2005, 18:03 Uhr

zu: Geschwindigkeitsbegrenzung nicht aufgelöst?

Also es ist keine Leitplanke in der Mitte vorhanden. Nur zwei durchgezogene Linien. Ich sehe gerade, daß in meiner Skizze keine Backslashes übernommen wurden, dort, wo das 120 km/h - Schild steht, geht die linke Spur für meine Fahrtrichtung los.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
11.08.2005, 18:19 Uhr

zu: Geschwindigkeitsbegrenzung nicht aufgelöst?

Ich tippe auf 100, von der Vereengung an die Straße eine "Straße mit einer Fahrbahn pro Richtung ohne bauliche Trennung" ist. Der Straßencharakter ändert sich, und damit beginnt eine neue Strecke, womit das alte Streckenverbot keine Bedeutung mehr hat.

Interessanter Beitrag, finde ich übrigens :)

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11.08.2005, 18:50 Uhr

zu: Geschwindigkeitsbegrenzung nicht aufgelöst?

Ich denke, daß ein Überholverbot nicht angezeigt werden muß. Dieses wird ja durch die durchgezogenen Linien verdeutlicht.

Mit der Geschwindigkeit geht es mir eben immer so:
Fahre ich an dem für mich einspurigen Stück 100 km/h, hängt mir garantiert einer hintendran. Fahre ich 120 km/h, hänge ich garantiert jemandem hintendran.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MLR1980
11.08.2005, 20:00 Uhr

zu: Geschwindigkeitsbegrenzung nicht aufgelöst?

man, ein Irres Thema

laut §3 Abs 3 StVO heißt es, : Diese Geschwindigkeitsbegrenzung (100 km/h) gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens ZWEI durch Fahrstreifenbegrenzung (VZ 295) oder Leitlinie (VZ 340) makierte Fahrstreifen für JEDE Richtung haben. Dieses ist in unserem Fall nicht gegeben. Also 100 km/h gemäß § 3 StVO... erstmal , aber

laut Rangregeln in der StVO gilt: Verkehrszeichen gelten vor Allgemeinen Verkehrsregeln.
D. h. VZ 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit sagt 120km/h und § 3 StVO sagt 100km/h.
Gemäß Rangregel heißt es dann also 120 km/h.

Fazit meiner Eierrei: ich habe keinen blassen und ich fühle mich schlecht dabei. Ich entscheide mich für die Grundregel, die besagt:
"Sicherheit vor Flüssigkeit" also 100 km/h.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MLR1980
11.08.2005, 20:41 Uhr

zu: Geschwindigkeitsbegrenzung nicht aufgelöst?

Guter Gedanke Heuschrecke,

ich habe noch mal in meiner Fetten Beck geblättert. Das Verkehrszeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit wird nur unter folgenden Situationen aufgehoben:
- ein neues VZ 274 (z.B. 80, 100, ect.)
- eine Ortseingangs-/-ausgangstafel
- VZ 278 Aufhebung der Höchstgeschwindigkeit
- VZ 282 Aufhebung aller Streckenverbote

Ich neige jetzt fast zu sagen, wir hämmern mit 120 km/h weiter...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
12.08.2005, 09:41 Uhr

zu: Geschwindigkeitsbegrenzung nicht aufgelöst?

LOL man jetz plan ich das erst... Is logisch das es 120 bleibt. Wenn 2 Fahrstreifen für die Gegenrichtung und einer für die Eigene existieren gilt nach wie vor die angezeigte Geschwindigkeit.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-140-B / 3 Fehlerpunkte

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