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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Katrin
22.08.2005, 22:05 Uhr

Promillegrenze für Fahrradfahrer

Wir haben im Freundeskreis über die Promillegrenze für Fahrradfahrer diskutiert. Einige waren der Meinung die Grenze liegt bei 1,6 Promille. Ich bin der Meinung ein Fahrradfahrer ist ein Verkehrsteilnehmer wie auch ein Motorrad- oder ein Autofahrer. Warum soll er anders behandelt werden.
Trotz langer Recherchen in der StVO konnte ich keinen Paragraphen finden, der eindeutig die Promillegrenze für Fahrradfahrer regelt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
22.08.2005, 22:21 Uhr

zu: Promillegrenze für Fahrradfahrer

§ 24 a StVG definiert nur den Kraftfahrzeug-Führer http://www.fahrtipps.de/recht/stvg.php?par=24a

§ 316 StGB definiert ebenso wie § 315 c StGB den Fahrzeug-Führer. Die Grenzwerte wurden vom BGH festgelegt.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-001 / 3 Fehlerpunkte

Was verlängert den Bremsweg?

Nasse oder glatte Fahrbahnen

Fahren auf Gefällstrecken

Mitführen eines ungebremsten Anhängers

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-010-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-010-B

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Der Radfahrer muss mich vorbeilassen

Ich darf vor dem Motorrad fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt