Chiller
24.08.2005, 12:51 Uhr
zu: kopftuch
Nein darf man nicht. Siehe §23 STVO. Der Fahrzeugführer darf seine Sicht und sein Gehör nicht durch so ein Zeugs einschränken.
Dreizack
25.08.2005, 00:50 Uhr
zu: kopftuch
Hahaha Kahleberger,
könnte es aber sein daß in der Türkei weniger Frauen Kopftuch tragen als die türkischen Frauen bei uns?
Oder dürfen die dort überhaupt einen Führerschein machen?? ;-))))
drottning
25.08.2005, 13:01 Uhr
zu: kopftuch
"Die interessieren sich für noch viel mehr Sachen nicht ..."
Stimmt, die fahren lieber einen halben Kilometer mit 15 km/h hinter einem Radfahrer her, der statt auf dem gut ausgebauten Radweg rechts, mitten auf der Fahrbahn fährt, anstatt den mal anzuhalten! Ich dachte, es darf nicht wahr sein!
Thomas Ihle
25.08.2005, 13:58 Uhr
zu: kopftuch
Ein Schador oder eine Burka entspricht mit Sicherheit nicht § 23 (1) StVO. Auch in Kuwait ist dies untersagt, weil sich bei Attentaten darunter bisweilen Männer versteckten.
http://www.fahrtipps.de/recht/stvo.php?par=23
Ein Kopftuch das nur die Haare zusammenhält und freie Sicht u.a. toter Winkel zuläßt, dürfte keine Beanstandung finden. Von einer Fahrprüfung ist bekannt, dass der Prüfer diese nicht stattfinden ließ, weil das Gesichtsfeld zu stark einschränkt war - die Sache ging sogar bis vor das Verwaltungsgericht.