meisterLars
28.08.2005, 11:57 Uhr
Sonntagsfahrverbot, was fällt darunter???
Mahlzeit!
Ich hab da mal ein paar Fragen bezüglich des Sonntagsfahrverbotes für LKWs.
1. Ich habe nen Firmenwagen, den ich auch Privat schon mal nutze (Fiat Ducato Doka Pritsche, Zul GG 3200kg). Darf ich den auch Sonntags bewegen?
2. Ich habe jetzt schon mehrfach mitbekommen, daß die Sheriffs teilweise mächtig heiss auf Leute sind, die ihr getuntes Fahrzeug Sonntags auf einem Autotransportanhänger zu einem Treffen transportieren. Zugfahrzeug ist ein Kleintransporter vom Schlage eines VW Bulli o. Ä..
Letztens beim VW-Treffen in Hamm hamse wieder mehrere gef***. Jeweils 250€ und 3 Punkte. Find ich irgendwie lächerlich...
Thomas Ihle
28.08.2005, 19:54 Uhr
zu: Sonntagsfahrverbot, was fällt darunter???
http://www.fahrtipps.de/recht/stvo.php?par=30
DaRealAd
28.08.2005, 20:17 Uhr
zu: Sonntagsfahrverbot, was fällt darunter???
Der wichtige Passus ist hier "sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen". Das ist vielen Leuten nicht bekannt, dass wenn ein Fahrzeug als Lkw zugelassen ist (egal ob 40-Tonner oder Post-Golf), darf Sonntags nicht mit Anhänger gefahren werden. Wenn das Zugfahrzeug ein Pkw ist, dann gibts keine Probleme. Ein Solo-LKW darf bis 7,5 t am Sonntag fahren.
Wichtig ist auch noch die Ferienreisevorordnung, die im Zeitraum 01.07. - 31.08. auf fast allen Autobahnen das Fahren ebenfalls am Samstag von 7-20 Uhr verbietet.
Georg_g
28.08.2005, 21:06 Uhr
zu: Sonntagsfahrverbot, was fällt darunter???
Letztens beim VW-Treffen in Hamm hamse wieder mehrere gef***. Jeweils 250 EURO und 3 Punkte. Find ich irgendwie lächerlich...
Wenn man seinen Caddy oder VW-Bus auch unbedingt als Lkw zulassen muss, damit man Steuern spart, dann muss eben auch das Sonntagsfahrverbot berücksichtigen, wenn man einen Trailer mitführt.