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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern McScout
13.09.2005, 12:38 Uhr

Vorrangstraße + Straßenbahn...

Hallo ich hoffe mir kann jemand helfen!
Wenn ich auf einer Vorrangsstraße bin (die gerade aus geht über ein nicht geregelte Kreuzung) und die Straßenbahn kommt von rechts (keine Vorrangsstraße) hab ich dann der Straßenbahn gegenüber Vorrang?
2, Wenn ich auf eine ungeregelte Kreuzuing komme mir eine linksabbiegende Straßenbahn entgegenkommt hab ich Vorrang oder?

Vielen Dank, lG Max

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
13.09.2005, 13:06 Uhr

zu: Vorrangstraße + Straßenbahn...

Ich nehme mal wegen des Begriffs "Vorrangstraße" an, dass du aus Österreich kommst, und ich nehme weiterhin an, dass die österreichischen Regeln sich in diesem Punkt nicht von den deutschen unterscheiden - dann hast du natürlich in beiden Fällen auch gegenüber der Straßenbahn Vorfahrt bzw. Vorrang.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
13.09.2005, 15:21 Uhr

zu: Vorrangstraße + Straßenbahn...

Mhh... heißt es nicht Schienenfahrzeuge haben immer Vorfahrt?? Kann mir kaum vorstellen dass ne Tram so schnell bremsen kann :-/

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13.09.2005, 16:37 Uhr

zu: Vorrangstraße + Straßenbahn...

Nein, Straßenbahnen müssen sich genauso an die Verkehrszeichen halten wie andere Fahrzeuge auch. Meistens ist es aber so geregelt, daß die Kreuzung so eingerichtet ist, daß die Straßenbahnen Vorfahrt haben. Aber es kann auch mal passieren, daß man Vorfahrt/ Vorrang gegenüber einer Tram hat, dann muß aber natürlich der längere Bremsweg berücksichtigt werden.

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18.09.2005, 17:31 Uhr

zu: Vorrangstraße + Straßenbahn...

Das stimmt natürlich, warnecke, aber trotzdem muß der Vorfahrt- oder Vorrangberechtigte Verkehrsteilnehmer (in diesem zusammenhang übrigens egal, ob Vorrang oder Vorfahrt) mit dem längeren Bremsweg der Tram rechnen und vielleicht anhalten, wo er bei einem anderen Fahrzeug seine Vorfahrt oder seinen Vorrang in Anspruch nehmen könnte. Das entspricht übrigens ganz wie Du sagst dem § 1 StVO und das sehen Versicherungen und Gerichte genauso.

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18.09.2005, 18:52 Uhr

zu: Vorrangstraße + Straßenbahn...

wie bekommen die denn durch Zeichen 205 Vorfahrt?

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18.09.2005, 21:47 Uhr

zu: Vorrangstraße + Straßenbahn...

das ganze ist übrigens nachzulesen in § 55 BOStrab

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18.09.2005, 23:32 Uhr

zu: Vorrangstraße + Straßenbahn...

ehrlich gesagt, nein :-/

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
19.09.2005, 13:34 Uhr

zu: Vorrangstraße + Straßenbahn...

oh, hab ich tatsächlich mal wieder was gelernt, vielen Dank!

mfG Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Borni
19.09.2005, 22:12 Uhr

zu: Vorrangstraße + Straßenbahn...

@Kahleberger

Das heißt also auch, dass dieses Zeichen an einer ganz normalen Kreuzung nicht angewandt werden darf. Genau das hat nämlich in den 90er Jahren zum Beispiel den Leipziger Verkehrsbetrieben großes Kopfzerbrechen bereitet. Nachdem die Straßenbahn nicht mehr wie bisher, überall Vorfahrt hatte, war auch die Nutzung solcher Zusatzschilder verboten. An etlichen Kreuzungen hatten die Straßenbahnen plötzlich Probleme, überhaupt auf die Kreuzung zu kommen. Die erforderliche Ausrüstungen der Kreuzungen mit Lichtsignalanlagen war nicht so schnell zu bewerkstelligen.

Schienenfahrzeugen haben nur dort, wo das entsprechende Zeichen steht Vorfahrt. Ansonsten haben sie ihre Fahrweise, wie jeder andere auch den Verkehrssituationen anzupassen. Das heisst, auch ihrem längeren Bremsweg.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
20.09.2005, 12:36 Uhr

zu: Vorrangstraße + Straßenbahn...

ich vermute einfach mal, daß der Grund, warum diese Regel nicht übernommen wurde, ein anderer war als der, daß sie von Kommunisten geschaffen wurde....

Obwohl... sie hat ja schon einen ideologischen Anklang: Proletarier aller Länder, vereinigt Euch, auf zum letzten Gefecht gegen die Kapitalisten, die in ihren Bonzenautos herumfahren, der Arbeiter, der die öffentlichen Verkehrsmittel benmutzt hat natürlich grundsätzlich Vorfahrt!

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