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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
franksch
20.10.2005, 13:48 Uhr
Gültigkeit von Tempolimit auf der Autobahn
Zum Fahrtipp "Wie lange gelten Streckenverbote - Schwierige Fälle"
Gehe ich recht in der Annahme, dass der "Hammer" auch für Autobahnauffahrten gilt?? Wenn dies der Fall ist, halte ich das für absoluten Unsinn.
Annahme: Auf der Autobahn ist Tempolimit 80 km/h. Ich fahre auf die Autobahn auf ohne das Schild sehen zu können und bin nicht ortskundig.
Nach gegenwärtiger Rechtssprechung würde das bedeuten, dass ich berechtigt bin so schnell zu fahren wie es die Verkehrssituation und mein Auto erlauben, wohingegen alle anderen nur 80 km/h fahren dürfen???
Was passiert eigentlich, wenn ich ein paar Kilometer später mit 140 km/h in eine Geschwindigkeitskontrolle gerate? Dann muss ich am Ende noch nachweisen, dass ich an der Stelle, an der das 80km/h-Limit ausgeschildert war noch garnicht auf der Autobahn war???
Ich kann mich zudem daran erinnern in der Fahrschule gelernt zu haben (vor 20 Jahren), dass die Geschwindigkeit regelnden Schilder nach Auffahrten entweder wiederholt werden müssen, oder das Tempolimit aufgehoben ist.
durbanZA
20.10.2005, 14:12 Uhr
zu: Gültigkeit von Tempolimit auf der Autobahn
Stimmt schon, das Streckenverbot gilt auch über BAB- Auffahrten hinweg. Das war übrigens -entgegen vieler Gerüchte- schon immer so; in beiden deutschen Staaten.
Natürlich kann aber ein ortsunkundiger Autofahrer für solch einen Geschwindigkeitsverstoß nicht belangt werden.
Chiller
20.10.2005, 14:16 Uhr
zu: Gültigkeit von Tempolimit auf der Autobahn
Das ist kein Unsinn. Man muss die Regelung auch als ganzes sehen.
An Autobahnauffahrten muss das Geschwindigkeitsschild wiederholt werden, deswegen wird dein Beispiel nicht eintreten.
Die Regelung ist deswegen so gemacht, damit man auf einer Landstraße nicht an jedem Popelsfeldweg das Schild erneut aufstellen muss. Oder innerorts an kleinen Stichstraßen. Der Schilderwald ist schon dicht genug.
Ich halte das für sinnvoll so wie es ist.
Security_neu
20.10.2005, 15:05 Uhr
zu: Gültigkeit von Tempolimit auf der Autobahn
"Das ist kein Unsinn. Man muss die Regelung auch als ganzes sehen.
An Autobahnauffahrten muss das Geschwindigkeitsschild wiederholt werden, deswegen wird dein Beispiel nicht eintreten. "
Ausnahmen bestätigen die Regel ;-))
Es kann ja sein dass das Schild aus irgendwelchen Gründen nicht da ist, weil z.b. gestern ein LKW drüber gerasselt ist und das Schild nich wieder aufgestellt wurde.
Oder das Schild wurde verdreht sodass es für den Verkehrsteilnehmer nicht ersichtilich war.
henry
21.10.2005, 10:25 Uhr
zu: Gültigkeit von Tempolimit auf der Autobahn
also: aus irgendeinem nicht bekannten grund fehlt das 80er-schild für die neu auf die bab-gefahrenen. dann wundert sich ein solcher anscheinend gar nicht, warum die andern so langsam fahren? er hat ja kein schild gesehen, oder? er darf fahren, wie er lustig ist? haben diese schilder also nur den sinn, die leute zu malträtieren, oder kann ein aufmerksamer fahrer vielleicht doch ahnen, daß es gründe geben mag, die die andern zum langsamfahren animieren?
ich meine, es dürfte wenige gelegenheiten auf bab geben, wo 80er schilder einfach so in der landschaft stehen, meist sind baustellen, bab-ende, verengungen, staustellen oder sonst was die gründe, und jemand, der mitdenkt, merkt so was auch ohne schild. und wenn ers nicht merkt, dann soll er wegen nichtbeachtung von §3stvo abs 1 zahlen.
henry
21.10.2005, 10:50 Uhr
zu: Gültigkeit von Tempolimit auf der Autobahn
erstens muß ich als autofahrer schon eine gewisse portion hellseherfähigkeiten entwickeln.
zweitens gibt es für uns alle die aussagen des §3stvo, abs.1. und nicht nur die sog. richtgeschwindigkeit, die ja ohnehin nicht bindend ist, leider, leider. die richtgeschwindigkeit sagt ja schon gar nicht, daß ich diese richtgeschwindigkeit fahren soll (es wird "empfohlen", was immer das für einen superfahrer mit einigen monaten fahrerfahrung bedeuten mag), sondern: ... nicht schneller als 130 km/h zu fahren ... (langsamer also sehr wohl!)
also für mich gilt außer vielleicht vorhandenen schildern (die aber auch nur als begrenzender hinweis, drunter geht alles, wenn es dafür gründe gibt, die die anderen aber nicht unbedingt kennen müssen, dafür bräuchten sie den hellseherischen blick) das was MEIN hellseherischer blick und meine erfahrung mir in der jeweiligen situation sagen. daß sogar ich mich dabei irren kann, keine frage. schilder sind hilfreich, sollten sie zumindest sein.
ich orientiere mich also nicht nur am anderen verkehr, der §3stvo gibt genügend aufschluß, worauf es ankommt.
schnullerbacke
21.10.2005, 12:37 Uhr
zu: Gültigkeit von Tempolimit auf der Autobahn
Oje. Alle fahren langsam, da soll ich mich dran orientieren - auch ohne Schild. Und wieso bitte 80 und nicht 100? Es könnten ja auch 60 vorgeschrieben sein, und alle fahren zu schnell! Das kann doch kein (rechtlich relevantes) Indiz für eine bestimmte zulässige Geschwindigkeit sein? Viele fahren ja nicht das erlaubte Tempo, wegen Tachovoreilung etc.
Fahren alle andren schneller, soll ich mich nicht dran orientieren. So jedenfalls die Meinung eines einzelnen älteren Herren.
Ich halte es so, dass ich ohne explizites Limit so schnell fahre, wie ich es möchte - soweit mein Fahrkönnen, die Witterung und die andren VT es zulassen. d.h. wenn alle 80 fahren, werde ich sicher nicht mit 150 entlangbrezeln, weil es gar nicht "geht". Aber dass dadurch für mich ein bestimmtes Limit auch ohne Schild gelten soll? Ne!
Chiller
21.10.2005, 12:55 Uhr
zu: Gültigkeit von Tempolimit auf der Autobahn
Ich hab nix dagegen, wenn man sich an den anderen orientieren darf. Dann ist nämlich innerorts 60 erlaubt und in Tempo-30-Zonen darf man 40-50 fahren. Machen die anderen ja auch.
henry
21.10.2005, 17:25 Uhr
zu: Gültigkeit von Tempolimit auf der Autobahn
"... beides hatte überhaupt nichts mit sicherheit zu tun."
wenn das deine meinung ist, ist das halt deine meinung, aber deshalb IST es noch lange nicht so. diejenigen, die die grenzen eingeführt haben, waren anderer meinung. wer nun eine besser fundierte und eine besser begründete meinung hat, möchte ich nun wirklich nicht dahingestellt lassen. die 100 auf landstraßen kamen 1972 und haben sich massiv günstig auf die unfallzahlen und -folgen ausgewirkt. die relativ kurzzeitig gültigen 80/100 1973/74 waren DER durchschlagende erfolg sicherheitsmäßig, leider (das ist natürlich nur meine meinung, die leider nicht mehrheitsfähig ist, was aber nichts über die richtigkeit des arguments sagt) hat man sie dann wieder aufgehoben - von der wirkung auf spritverbrauch ganz zu schweigen. aber bei dem immer noch viel zu billigen sprit (ok er war schon billiger, aber zu zeiten, als der sprit so um eine halbe mark/liter kostete, war er doch schon deutlich teurer als heute, kaufkraftmäßig und nur darauf kommts an), da muß ja wirklich noch niemand daran denken, sein fahrverhalten zu ändern. so jedenfalls stellt sich das für mich dar. gefahren wird wie üblich zu schnell, zu viel, zu weit, zu oft - und was das schlimmste ist: zu nah. und die fliegerei, die vermaledeite, kostet noch nicht mal spritsteuer.
henry
21.10.2005, 18:24 Uhr
zu: Gültigkeit von Tempolimit auf der Autobahn
ich weiß es noch genau, und wenn ihr es auch genau wissen wollt:
- tempo 100 auf landstraßen, verpflichtend aber zunächst als versuch ab 1.10.1972(also ziemlich genau ein jahr vor der ölkrise, die zahl der toten im deutschen straßenverkehr hatte soeben die 20000/a überschritten), endgültige einführung wegen großen erfolges sicherheitsmäßig 1.1.76.
- das was man ölkrise nannte, aber nur eine ölpreiskrise war, war oder begann im oktober 1973, mit dem damaligen nahostkrieg. das heizöl, das ich im oktober 73 eingekauft hatte, kostete wahnsinnig teure 18 (!) pfennige pro liter.
- die insgesamt vier autofreien sonntage lagen am 25.11., 2., 9., und 16.12.73. effekt so gut wie keiner, da die wochenendfahrten halt schon am samstag oder erst ab 0 uhr am montag liefen.
- 80/100 auf landstraßen/bab galten von 24.11.73 bis 14.3.74. sehr stark spürbarer effekt. z.b. gab es schrottfirmen, die fürchteten pleite zu gehen, manche mögen es auch nicht geschafft haben.
- von geraden/ungeraden kennzeichennummern ist mir nichts bekannt, das gabs in anderen ländern, z.b. griechenland und ich glaube auch italien.
bitte bei tatsachen bleiben und vermutungen als solche kennzeichnen, das erleichtert die kommunikation beträchtlich.
Chiller
21.10.2005, 23:01 Uhr
zu: Gültigkeit von Tempolimit auf der Autobahn
» bitte bei tatsachen bleiben und vermutungen als solche kennzeichnen, das erleichtert die kommunikation beträchtlich. «
Ich glaubs nicht!!! Das sagt ausgerechnet der!!!!!!
Es gibt keinen hier im Forum, der mehr Vermutungen als Tatsachen darstellt wie Henry.
Wo ist denn der Beweis, dass das Ölkrisen-Tempolimit zum Rückgang der Unfallzahlen geführt hat?
Wo ist der Beweis, dass Lichtpflicht zu einem Rückgang der Unfallzahlen führt?
Wo ist der Beweis, dass eine Erhöhung des Reifendrucks das Fahrverhalten nicht verschlechtert?
Wo ist der Beweis dass Winterreifen auf Schnee nicht besser haften als Sommerreifen?
Das sind alles Behauptungen von dir wo du deine persönlichen Vermutungen als Fakt dargestellt hast. Beweise bist du immer schuldig geblieben. Aber wehe jemand anders kann nicht den absoluten Beweis liefern.
Ernst genommen wirst du ohnehin nur noch von den wenigsten....
henry
22.10.2005, 11:25 Uhr
zu: Gültigkeit von Tempolimit auf der Autobahn
@sonhol
wie ich sagte, es ist mir nicht bekannt, ist ja wohl ein bißchen viel verlangt, daß ich mich an alles und jedes erinnern soll. aber an das nummern-theater in z.b. griechenland erinnere ich mich sehr wohl. und wann soll das denn hier in d. gewesen sein? kann ja wohl auch nur im herbst/winter 73/74 gewesen sein?
@chiller
natürlich kann so gut wie nie eine feststellung auch immer als bewiesen dargestellt werden, die unfallzahlen im zusammenhang mit tempo 100, auf die ich verwies, sind jedenfalls für mich schon beweiskräftig.
bei der lichtpflicht verwies ich jedes mal auf meine eigenen erfahrungen und die mir bekannten studien, untersuchungen das, was in anderen ländern seit jahren so läuft. mag sein, daß dir das nicht genügt, ich schlug vor, es doch bitte mal auszuprobieren, möglichst unvoreingenommen.
auch beim reifendruck bezog ich mich auf meine eigenen erfahrungen. und auf das, was die üblichen autoritäten so sagen. nicht nur weil es meine meinung ist, sondern weil diese meine meinung durch für mich ausreichende belege gestützt wird, muß man natürlich nicht glauben, kann man aber probieren. liegt im fall der reifen vielleicht auch an der jeweiligen reifensorte, kann man auch ausprobieren.
bei den winterreifen hab ich auch nur gesagt, daß der immer wieder vorgebrachte vorteil durch meine eigenen versuche nicht eindeutig bestätigt wurde. ich fahre selbstversändlich schmale reifen, wo die wirkung wohl auch anders als bei breiten ist, und fahre frontantrieb, bei heckantrieb ist die lage auch anders. und ich ritt lang und breit auf dem effekt herum, daß leute mit winterreifen häufig zu glauben scheinen, sie könnten mit ihren winterreifen so ziemlich genauso auf schnee fahren, wie auf nicht-schnee. ich habe im letzten winter zum allerersten mal in meinen über 40jahren eigen-auto-zeit winterreifen gekauft, es ergab sich so. ich bleibe dabei, es ist viel besser in erster linie vorsichtig zu fahren, bei schnee am besten überhaupt nicht - was ich mir leisten kann, als sich auf winterreifen zu verlassen. auch das gute alte von mir noch nie geglaubte märchen von den sieben grad löst ich ja auch gerade in wohlgefallen auf. weit über 95% der gesamten winterzeit sind hier mitten in süddeutschland die straßen schneefrei. und auf schneefreien straßen soll nach den heute vorliegenden messungen egal bei welcher temperatur, egal ob trocken oder naß ein normalreifen besser greifen als ein winterreifen. und was schließen wir daraus, falls da doch was dran ist?
meine vermutungen kommen meist mit dem zusatz "wohl" daher, ich bilde mir ein, nicht einfach irgendwas zu behaupten, und im besitz der reinen wahrheit zu sein. mit einer ausnahme: vorsichtig fahren ist allemal besser als sich auf technischen schnickschnack zu verlassen!
henry
22.10.2005, 15:26 Uhr
zu: Gültigkeit von Tempolimit auf der Autobahn
"...seinerzeit wurden die strassen auch noch geräumt und mit salz gestreut".
ist das nun ironisch gemeint, oder bist du wirklich der meinung, daß heute weniger geräumt und SALZ gestreut wird? da erinnere ich mich an so manche alpenfahrt im winter, ohne winterreifen (und ketten nur da, wos wirklich nicht anders ging), wo es keine salzerei mit der sich daraus oft ergebenden matsch-rutscherei ergab. aber der "fortschritt" .... . natürlich ist man da mit 125er michelin x reifen gefahren, unverwüstlich, in jeder lage ideal. oder noch vor 30 jahren mit 34ps und der stufenlosen vollautomatik des daf 44, unschlagbar im tiefen schnee, einfach wegen des differentialsperreffekts dieser technik. die fortschrittlicheren blieben liegen, der daf konnte, und wo ist jetzt der fortschritt?
und wie dein mütterlein sagte, so ich dein zitat denn richtig verstanden haben sollte: wenn man was vom autofahren versteht, dann ist so manches überflüssig, vielleicht hilfreich, aber nicht notwendig. und schon gar nicht dazu geeignet, sich wegen reifen, oder abs, oder esp, oder xyz irgendwelche hoffnungen zu machen, daß man mit weniger vorsicht besser fährt, oder daß dieser technische schnick-schnack die vorsicht ersetzen könnte.
und da du nichts von tests hältst, meinetwegen, ich verlasse mich auch lieber auf meine eigenen erfahrungen und kenntnisse, und die sagen das, was ich hier von mir gebe. daß dann jeder selbst schaut, wie er am besten mit vielleicht gutgemeinten anregungen zurechtkommt, ist doch wohl eine selbstverständlichkeit.
und es stammt nicht von mir, wird aber durch meine erfahrung bestätigt: nur im schnee habe ich vorteile mit winterreifen, sonst nie, egal bei welcher temperatur. und diese vorteilsituation bietet sich mir in deutlich weniger als 5% der winterzeit, wo jedenfalls ich nicht unbedingt fahren will noch muß. ich werde trotzdem mit den einschränkungen, die die winterreifen bieten, zurechtkommen, da hab ich null probleme und werde im fall des falles auch mal froh sein, daß ich sie habe, auch wenn ich sie nicht brauche, wie dein papa.
wenn autos dann modern sind, daß sie wegen ihrer breiten reifen weniger sicher sind, dann können sie mir wirklich gestohlen bleiben, meine schmalen haben sich bisher immer gut bewährt. und das was diese menschheit mit dieser unserer mutter erde inzwischen angerichtet hat, auch du wirst es mit einiger wahrscheinlichkeit noch erleben, daß man über den wahnwitz unserer heutigen autos eines tages nur den kopf schütteln wird.
henry
23.10.2005, 10:41 Uhr
fahrverbot für un/gerade kennzeichen. wann war das?
@sonhol
also wann war das denn nun genau? hier in D. im zusammenhang mit der sog. ölkrise 73/74?
lediglich im zusammenhang mit der feinstaubgrenze wird sowas wieder diskutiert, mehr kann ich nicht finden. und es waren damals 73 insgesamt haargenau vier sonntage, wo man nicht fahren durfte. die spritknappheit war auch dadurch verursacht worden, weil damals so gut wie jeder (hirnrissige hamstermentalität) nicht erst tankte, als sein tankinhalt sich dem ende neigte, sondern spätestens bei halb vollem tank. es ist mindestens ein haus abgebrannt, weil besonders ängstliche sogar badewannen oder andere ungeeignete speichermedien mit benzin füllen zu müssen glaubten, ein kollege ließ sich in seinen bmw einen 200(!)liter-tank einbauen, um vielleicht doch noch ein bißchen länger als die anderen fahren zu können. der koffenraum war folgerichtig dann dauerbesetzt.
und da gibt es immer noch leute, die dem menschen vernunftbegabung zuschreiben, einfach nicht zu fassen.
Pascal
23.10.2005, 11:31 Uhr
zu: Gültigkeit von Tempolimit auf der Autobahn
@Henry
Du sagst ja, daß du dich immer an die für den Straßenverkehr geltenden Gesetze hältst.
Wenn ich das richtig sehe, wird es ab diesem Winter Bußgelder geben, falls man keine Winterreifen hat und den Verkehr behindert.
Wirst du folglich ab jetzt immer mit Winterreifen fahren?
henry
23.10.2005, 13:58 Uhr
zu: Gültigkeit von Tempolimit auf der Autobahn
erstens meine ich, daß du das nicht richtig siehst, außer daß ich natürlich auch im winter niemanden behindern darf, und wenn das auf reifen zurückzuführen sein sollte, dann war das schon immer so und bußgeldwürdig. aber wenn einer, der mit winterreifen geglaubt hat, er könne schneller fahren und besser bremsen einen unfall mit behinderungswirkung gebaut hat, was kriegt der dann? ich habe in über 40jahren eigener autos nie winterreifen gefahren oder gebraucht, seit letztem winter hab ich auch welche und wenn ich die schon habe, dann mach ich die auch drauf. vor 31 jahren hab ich einen r16 mit einem satz spikesreifen gekauft. aufgezogen hab ich die nie, die spikerei, von den allermeisten hochgejubelt, war mir viel zu gefährlich. nicht umsonst hat man diese technische verirrung ca. 1980 wieder verboten.
und zweitens darf ich mich zitieren:
"ich habe im letzten winter zum allerersten mal in meinen über 40jahren eigen-auto-zeit winterreifen gekauft, es ergab sich so."
und drittens bin ich nach wie vor der meinung, daß die beachtung der vorgaben nach §3stvo gerade bei unguten untergrundbedingungen, (was bei mir heißt: vorsichtig, deutlich langsamer als sonst und mit viel mehr abstand) um welten, sorry: universen wichtiger ist, als durch verwendung von egal wie guten reifen sich in der trügerischen hoffnung zu wiegen, schneller fahren und besser bremsen zu können als ohne. und welcher winterreifen darf es denn dann bitte sein? da soll es doch auch gewaltige qualitätsunterschiede geben, besonders was die auch im winter üblichen normalbedingungen trocken oder naß angeht? unter dem allerbesten wird der eingefleischte winterreifler es ja wohl hoffentlich nicht tun. nur: welche gefahrenklasse ist denn die entscheidende? schnee? eis? trocken? naß? kalt? warm?
fahrt mit euren superreifen, ich machs ja inzwischen eher zufällig auch, aber fahrt vorsichtig.
und vielleicht weiß doch irgendjemand, ob es jemals hier in d. eine regelung für un-/gerade nummern als fahrerlaubnismöglichkeit gegeben hat?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-109 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesen Verkehrszeichen erlaubt?
Alle Bewohner dürfen jeden dieser Parkplätze benutzen
Bewohner mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken
Solange noch andere Parkplätze frei sind, darf jeder diesen Parkplatz benutzen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-119 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf eine Sackgasse
Auf eine Unterführung
Auf eine für den Fahrzeugverkehr gesperrte Straße
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie hier rechnen?
Dass Ihr Fahrzeug von anderen nicht rechtzeitig gesehen wird
Dass Sie entgegenkommende Fahrzeuge erst spät erkennen
Dass sich Ampeln von den bunten Leuchtreklamen kaum abheben
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