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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
alizee21
24.11.2005, 09:58 Uhr
Rechts "überholen" auf der Autobahn, bei...
...plötzlich auftretendem Stau?
Wer kennt das nicht: Es wird langsam voller auf der Autobahn, auf einmal zieht einer nach dem anderen nach links. Schon mal vorsorglich! Denn links ist man ja bekanntlich immer schneller (?) :-). Ich fahre gewöhnlich rechts (mit der max. erlaubten Geschwindigkeit natürlich!) so lange weiter, bis evtl. ein LKW vor mir ist und es links wirklich schneller geht. Damit überhole ich ja doch von rechts :-( Ist das erlaubt beim einhalten der Geschwindigkeit oder muss ich wie ein Dödel auch links fahren oder sogar runterbremsen...... Das wollte ich schon immer mal wissen :-)
xgoedex
24.11.2005, 11:05 Uhr
zu: Rechts "überholen" auf der Autobahn, bei...
So einfach ist das nicht!
Wenn ich mich recht erinnere, dann ist das Rechtsüberholen nur zulässig, wenn sich auf der linken Spur eine "Fahrzeugschlange" gebildet hat und der Verkehr dort mit nicht mehr als 60 km/h fährt. Dann darf mit geringfügig schnellerer Geschwindigkeit rechts überholt werden. Geringfügig bedeutet nicht mehr als 20 km/h schneller. Das heißt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen nicht schneller als 60 km/h fährt, darf man rechts mit max. 80 km/h vorbeifahren/überholen.
Aber Achtung! kein zulässiges Rechtsüberholen, sondern ein Verstoß nach § 5 (1) StVO liegt vor, wenn ein Kfz-Führer aus der linken Fahrzeugschlange nach rechts wechselt, um einige Fahrzeuge zu überholen und sich danach gleich wieder links einzureihen (sogenanntes Kolonnenspringen, siehe auch BayObLG in NJW 78, 2305).
Es ist nicht Sinn der Vorschrift, einzelnen die Chance zu geben, auf Kosten anderer schneller voranzukommen, sondern bei hoher Verkehrsdichte die volle Auslastung der BAB zu fördern.
Lizzard
24.11.2005, 11:29 Uhr
zu: Rechts "überholen" auf der Autobahn, bei...
Ich habs schon öfters gemacht und die Polizei hat mich nicht einmal angehalten...
xgoedex
24.11.2005, 11:49 Uhr
zu: Rechts "überholen" auf der Autobahn, bei...
»Ich habs schon öfters gemacht und die Polizei hat mich nicht einmal angehalten... «
(Ich hoffe doch, dass ich mich täusche, wenn ich da einen gewissen Stolz zwischen deinen Zeilen erkenne?! )
War denn überhaupt Polizei in der Nähe, die nicht gerade anderweitig beschäftigt war?
Könnte aber auch beim nächsten Mal ins Auge gehen. Man wird ja in der Regel nicht immer sofort erwischt.
Michael (Wien)
24.11.2005, 12:20 Uhr
zu: Rechts "überholen" auf der Autobahn, bei...
Und warum werden nicht die rausgefasst, die sich in Horden um die Plätze auf den linken Spuren raufen, mit knappen Spurwechseln und teilweise spektakulären Windschattenduellen?
Ich mache das mit dem rechts "überholen" ebenfalls öfters (mit mäßigem Geschwindigkeitsüberschuss und bereit, im Notfall auf den Pannenstreifen auszuweichen) und bin nicht stolz darauf. Eher verärgert darüber, wie dämlich und verschwenderisch die Leute mit dem Platz auf der Straße umgehen.
Und ich sehe offen gesagt nicht ein, warum ich plötzlich abbremsen soll, wenn ich mit der erlaubten Geschwindigkeit fahre und die Straße vor mir frei ist, nur weil die Automobilisten links von mir gerade eine kleine Schockwelle aufbauen :-?
lG,
Mike
schnullerbacke
24.11.2005, 14:35 Uhr
zu: Rechts "überholen" auf der Autobahn, bei...
...mit Gefährdung? In §7 Absatz 2 heißt es, dass rechts schneller als links gefahren werden darf, wenn "sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben".
Da steht dann nichts über Geschwindigkeiten.
Also - wenn rechts eine Schlange ist, dann darf ich rechts schneller fahren, wenn die Schlange auf der rechten Spur noch 500 m weiter vorne beginnt (wegen der ganzen Haubentaucher mit Linksdrall) darf ich es nicht oder wie?
Und wenn rechts 10 Autos in einer Schlange fahren, ist es erlaubt, also ungefährlich, wenn es nur ein Auto ist (meines) dann nicht erlaubt, also gefährlich?
Woran erkenne ich denn eine Schlange auf der rechten Spur, wenn vor mir ein LKW fährt? Und was ist eine "Schlange" - 10 Autos, 20, 100?
Ich werde jedenfalls nicht auf freier Spur bremsen, wenn links alles in die Eisen steigt, weil 500m weiter vorne wieder ein Künstler sich in den sowieso schon zu geringen Abstand reinquetscht.
Und was die Gefährdung generell angeht: siehe § Absatz 5 und §2 Absatz 2.
Überhaupt: Was suche die Leute alle links, wenn es (noch) nichts zu überholen gibt?
schnullerbacke
24.11.2005, 16:25 Uhr
zu: Rechts "überholen" auf der Autobahn, bei...
Jetzt antwort ich mir (schulterklopfend) selber: Folgendes beim www.verkehrsportal gefunden:
"Die Kommentierung Hentschel, StVR, 37. Aufl. sagt dazu in Rz 64 zu § 5 StVO:
Auch darf der Kraftfahrer auf der freien Normalspur der Autobahnen unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 2a StVO vorsichtig und mit geringer Mehrgeschwindigkeit an einer auf einer Überholspur stockenden Kolonne rechts vorbeifahren."
zitat ende. bin begeistert.
FLiszt
24.11.2005, 22:05 Uhr
zu: Rechts "überholen" auf der Autobahn, bei...
Wenn man mit gleichbleibender Geschwindigkeit auf der rechten Spur faehrt, und die vor einem fahrenden Autos ploetzlich vor einem imaginaeren Hindernis nach links ausweichen, und dort wegen der Ueberfuellung der linken Spur bremsen muessen, dann ist es meiner Auffassung nach so, dass nicht die Autos rechts schneller Fahren als links, sondern dass umgekehrt die Autos links langsamer fahren als rechts. (Darf man das eigentlich? Meiner Meinung nach nicht!)
Das ist also kein Rechtsueberholen, es ist gar kein Ueberholen.
Im Gegenteil, es ist versuchte Noetigung (durch die Linksfahrenden) - leider ist der Versuch bei der Noetigung im StGB nicht vorgesehen.
Zum Ueberholen gehoert meiner Ausfassung nach ein Heranfahren an das Hindernis, Ausscheren/Beschleunigen (es sei denn die Differenzgeschwindigkeit ist von vorn herein erheblich, dann kann man eventuell auf das Beschleunigen verzichten), und wieder Einscheren.
Aber in dem geschilderten Fall tue ich ja nichts von alle dem - ich fahre einfach mit gleichbleibender Geschwindigkeit geradeaus weiter, gesetzeskonform auf der rechten Spur, bis ich ein Hindernis vor mir habe welches ich dann regelkonform links ueberhole.
my 2cts,
FLiszt
xgoedex
24.11.2005, 23:19 Uhr
zu: Rechts "überholen" auf der Autobahn, bei...
»... und die max differenzgeschwindigkeit von 20 km/h kommt aus einem urteil von ??? , genauso wie dieses "rechts überholen" bei 60 km/h endet.
vielleicht hat xgoedex das urtei zur hand.«
Kann z.Zt. nur mit der StVO-Erläuterung zum § 7 Abs. 2a StVO des Polizei-Fachhandbuch (PolFaHa) dienen. Hier nochmal die wortwörtliche, ungekürzte Version:
Definition Fahrzeugschlangen:
Damit ist gestauter (stehender oder zäh fließender) Verkehr gemeint mit einer Geschw. von höchstens 60 km/h (B zu Abs. 2 a). Die Vorschrift ist anwendbar, wenn sich auf allen Fahrstreifen einer Richtung Fz.-Schlangen gebildet haben. Dann darf rechts schneller als links gefahren, also rechts überholt werden. Wenn die Geschw. der rechten Fz.-Reihe aber größer als 60 km/h ist, handelt es sich um einen Fall des Abs. 2 a, weil die rechte Fz.-Reihe dann im Sinne der Vorschrift keine Fz.-Schlange mehr ist. Die durch § 1 (2) gebotene Sorgfalt gebietet es, beim Rechtsüberholen die Geschw.-Differenz zu der links befindlichen Fz.-Schlange gering zu halten (höchstens 20 km/h). Kein zulässiges Rechtsüberholen (auch bei Vorliegen der o. a. Voraussetzungen) sondern ein Verstoß nach § 5 (1) liegt vor, wenn ein Kraftfahrer aus der linken Fz.-Schlange nach rechts ausschert, um einige Fze zu überholen und sich danach alsbald wieder links einzureihen (Kolonnenspringen) (BayObLG in NJW 78, 2305); Sinn der Vorschrift ist es nicht, Einzelnen die Möglichkeit zu geben, auf Kosten der anderen schneller voranzukommen, sondern bei hoher Verkehrsdichte die volle Auslastung der Autobahn zu fördern.
Erläuterung zu Abs. 2a
Die Vorschrift betrifft den Fall, dass sich auf einer Richtungsfahrbahn links eine Fz.-Schlange (s. o.) gebildet hat, während der Verkehr rechts Lücken aufweist. Dann darf rechts mit geringfügig höherer Geschw. (Differenz höchstens 20 km/h) Anschluss gesucht und dabei rechts überholt werden. Da das nur gegenüber einer Fz-Schlange erlaubt ist, darf links nicht schneller als 60 km/h gefahren werden, sonst handelt es sich um eine Fz-Reihe in dichtem Verkehr, die nicht rechts überholt werden darf. Bei Einhaltung der erlaubten Differenzgeschw. von höchstens 20 km/h kann also die Geschw. des Aufschließenden bei erlaubtem Rechtsüberholen 80 km/h nicht überschreiten.(B)
Lizzard
24.11.2005, 23:32 Uhr
zu: Rechts "überholen" auf der Autobahn, bei...
Ne, alle fuhren brav links mit ca. 100 sogar die Polizei. Es war 130 erlaubt, also bin ich die rechts auch gefahren. Als dann auf meiner Spur ein LKW kam, fuhr ich kurz links rüber und danach gleich wieder nach rechts.
Die Polizei hab ich erst im Rückspiegel gesehen, als ich von rechts nach links wechselte :-D
Ich glaube nicht, dass die Polizei die Finger von mir gelassen hat, weil sie keine Lust hatten etc. Die haben sich vermutlich selber über die Linksfahrer geärgert, so dass sie bei mir dachten: "Wenigstens ein Vernünftiger!" ;-)
Lizzard
xgoedex
25.11.2005, 00:23 Uhr
zu: Rechts "überholen" auf der Autobahn, bei...
»Die haben sich vermutlich selber über die Linksfahrer geärgert,... «
Vielleicht, aber die sind doch selber brav links mit 100 gefahren. Also nicht so wahrscheinlich.
Ich selber ärgere mich auch regelmäßig darüber, wenn alle links fahren, obwohl rechts alles frei ist. Kann also die Ansicht vieler hier gut verstehen. Ich denke aber, dass es die Sache noch weiter verschlimmert, wenn sich Rechtsüberholer weiter vorne wieder links einordnen und somit den Verkehr auf der vollen linken Spur noch mehr ausbremsen.
Ich finde aber, dass das Problem noch weiter geht: Wechselt man nach rechts, bis der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen dann wieder schneller läuft, wird man anschließend nicht wieder rübergelassen. Nach dem Motto: Immer schön dichtmachen, damit bloß nicht noch einer nach links kommt. Und dann höllisch aufregen, wenn doch einer die Frechheit besitzt sich in den unterschrittenen Mindestabstand auch noch reinzudrängeln.
Irgendwie trägt ja doch fast jeder zum täglichen Verkehrschaos bei.
»...so dass sie bei mir dachten: "Wenigstens ein Vernünftiger!" ;-)«
Das glaube ich nun wirklich weniger, dass ein Polizist einen Verstoß gegen die StVO gleich als vernünftig betrachtet ;-)
»Ich glaube nicht, dass die Polizei die Finger von mir gelassen hat, weil sie keine Lust hatten etc.«
Ich sach ma so: Man kann aber auch diese Möglichkeit nicht ganz ausschließen.
Andere Möglichkeit: Nicht nur die Autobahnpolizei benutzt die Autobahn, sondern auch die "normale" Polizei der jeweils örtlichen Behörde. Diese halten aber auf der Autobahn normalerweise keine Fahrzeuge an, es sei denn, es werden (Verkehrs-)Straftaten beobachtet, denn dann besteht ja wieder der Strafverfolgungszwang.
Umgekehrt hält die Autobahnpolizei auch höchst selten Fahrzeuge an, wenn sie mal im Stadtgebiet unterwegs ist.
Dann kann es auch sein, dass die Beamten in dem Streifenwagen, den du gesehen hast, schon einen anderen Einsatz hatten. Dann hält man sich auch nicht unnötig mit anderen Sachen auf, die man auf dem Weg zum Einsatzort bemerkt, denn man will ja irgendwann auch nochmal ankommen.
Aber Achtung! Es gibt auch den ein oder anderen Henry bei der Polizei. Und der guckt dann nicht weg, sondern krempelt sich pflichtbewußt die Ärmel hoch ;-)
(an Henry: Ist nur Spaß. Bitte nicht böse sein!)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B / 3 Fehlerpunkte
Warum kann Befahren dieser ungleichmäßig beleuchteten Straße gefährlich werden?
Weil schlecht beleuchtete Fahrzeuge in den Dunkelfeldern schwer zu erkennen sind
Weil Fußgänger, die in einem Dunkelfeld die Straße überqueren, leicht übersehen werden können
Weil entgegenkommende Kraftfahrzeuge erst spät zu erkennen sind
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-102-B / 3 Fehlerpunkte
Sie haben sich irrtümlich links eingeordnet, wollen aber nach rechts abbiegen. Was tun Sie?
Geradeaus fahren oder links abbiegen
Vorsichtig nach rechts abbiegen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte
Was ist hier richtig?
Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist
Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren
Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen
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