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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern stefot
29.11.2005, 18:54 Uhr

Abgemeldetes Auto abschleppen

Hallo,
kurze Frage und möchte auch bitte eine kurze, solide Antwort.

Möchte mein abgemeldetes Auto ohne versicherungsschutz per Abschleppstange von X nach Y in meiner Stadt abschleppen.

Auto ist abgemeldet. TÜV vorhanden. Aber keine Versicherung und keine Kennzeichen.

Ist es erlaubt, den Wagen auf diese Weise zu "transportieren"?

Danke!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
29.11.2005, 19:14 Uhr

zu: Abgemeldetes Auto abschleppen

http://www.fahrtipps.de/pkw/abschleppen-schleppen.
php

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
07.12.2005, 03:12 Uhr

zu: Abgemeldetes Auto abschleppen

oder "kurzzeitkennzeichen" dann kannste mit auto fahren :)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-106-B

Ich selbst

Der rote Pkw

Der blaue Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Gefahren können sich durch Nichtbeachten dieses Verkehrszeichens ergeben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109

Das Fahrzeug könnten einen Achs- oder Federbruch erleiden

Das Fahrzeug könnte schleudern und den Gegenverkehr gefährden

Die Ladung könnte beschädigt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-027-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-027-B

Ich muss den gelben Pkw durchfahren lassen

Ich darf durchfahren