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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Einatmerin
06.01.2006, 00:19 Uhr

Abstand zur Kreuzungsmündung beim Parken

Hallo,
ich lebe in einer Wohngegend mit sehr engen Straßen, die im Kreuzungsbereich aber häufig sehr weit "ausgerundet" sind, so dass der Kreuzungsbereich verhältnismässig groß ist. Meine Frage: von wo zählen die 5 Meter Abstad, die ich beim Parken zur Kreuzung einhalten muss? Ab da, wo der Bordstein wieder gerade läuft? Auf dem fiktiven Schnittpunkt der beiden Bordsteinverlängerungen? Oder wo?
Danke für jede hilfreiche Antwort!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Shabazza
06.01.2006, 00:45 Uhr

zu: Abstand zur Kreuzungsmündung beim Parken

Ich zietier hier mal die StVO:

§12 Halten und Parken
(3) Das Parken ist unzulässig
1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten

Also wenn die Kanten abgerundet sind, wie du schon vermutet hast, am gedachten (rechtwinkligen) Schnittpunkt der Bordsteinkanten.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-124

Auf eine gebührenpflichtige Straße

Auf eine Zollstelle

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B / 3 Fehlerpunkte

Wozu darf der rechte Seitenstreifen benutzt werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B

Zum Halten und Parken

Zum Befahren mit langsamen Fahrzeugen

Zum Überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Hinweis gibt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006

Abbiegen verboten

Vorrang vor dem Gegenverkehr

Einbahnstraße