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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

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27.02.2006, 16:45 Uhr

Beim Parken - was hat Vorrang? Schild oder Bodenmakierung?

Hallo!
Ich habe mich am Abend bei schlechten Wetter (Schneegestöber) auf einen Parkplatz mit unbegrenzter Parkzeit unweit eines Behindertenparkplatzes gestellt. Da zuvor starker Schneefall war, habe ich leider nicht gesehen, dass die Bodenmarkierung (Rollstuhl mit Strich) bereits ca. 1,5m VOR dem Schild begonnen hat.
Folglich war ich mit den Vorderreifen bereits über der Markierung, Allerdings noch definitiv HINTER dem Schild
Hier eine kleine Skizze:

____P _____normaler Parkstreifen
..........RS] Auto

P = Schild für Behindertenparkplatz
RS = Bodenmarkierung Rollstuhl
] = Strich mit Abgrenzung Behindertenparkplatz normaler Parkstreifen

Jetzt habe ich gegen den erhaltenen Strafzettel - Tatbestand § 12 Abs. 3, § 49 StVO, § 24 StVG, 55 BKat (der am folgenden Tag gegen 11:00 Uhr ausgestellt wurde) Einspruch erhoben. Dieser wurde allerdings Abgelehnt, da bereits auf der Begründung hingewiesen wurde, dass Bodenmarkierung trotz schlechtem Wetter erkennbar war.
Dem wiederspreche ich aber, da am Vorabend für mich nicht erkennbar war, dass die Abgrenzung des Parkplatzes bereits 1,5 m vor dem Schild beginnt. (Finde ich im übrigen sehr untypisch)

Meine Fragen:
Was hat Vorrang Schild oder Bodenmarkierung (Zeichen 314 bzw. 315 und Zusatzzeichen mit Rollstuhlfahrersymbol)?
Beginnt die Begrenzung nicht normalerweise HINTER dem Schild (wie z.B. beim Halteverbot)?
Kann ich für schuldig erklärt werden, dass ich am Vorabend aufgrund von Schnee und untypischer Bodenmarkierung den Wagen in der genannten Form geparkt habe?
Kann mir jemand Urteile oder Gesetzesstellen für meine Einwände nennen ?

VIELEN DANK!!

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28.02.2006, 17:11 Uhr

zu: Beim Parken - was hat Vorrang? Schild oder Bodenmakierun

"Dieser wurde allerdings Abgelehnt, da bereits auf der Begründung hingewiesen wurde, dass Bodenmarkierung trotz schlechtem Wetter erkennbar war.
Dem wiederspreche ich aber, da am Vorabend für mich nicht erkennbar war, dass die Abgrenzung des Parkplatzes bereits 1,5 m vor dem Schild beginnt. "

das der strich nicht erkennbar war kannst du nicht bestreiten. das ist eine tatsachenfestellung. die ist für fast alle RM bindend.
allerdings kannst du versuchen zu beweisen das am vorabend der strich nicht zu erkennen war.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-115-B / 3 Fehlerpunkte

Wer parkt falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-115-B

Der helle Pkw

Der dunkle Pkw

Beide Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?

Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-010 / 3 Fehlerpunkte

Zwei Fahrzeuge kommen sich entgegen und wollen beide links abbiegen. In welchen Fällen müssen sie darauf verzichten, voreinander links abzubiegen?

Wenn der entgegenkommende Linksabbieger kurz vor der Kreuzungsmitte anhält

Wenn Markierungen auf der Fahrbahn es verbieten

Wenn Sie erkennen, dass der entgegenkommende Linksabbieger hinter Ihnen abbiegen will