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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
El_Greco
30.05.2006, 14:44 Uhr
Strafbar?
Hi,
was mich mal interressieren würde ist, was passiert wenn man seinen Führerschein zu hause vergessen hat und in eine Polizei-Kontrolle gerät.
Und zweitens ist es strafbar, die nebelscheinwerfer vorne anzuhaben?
Nebelschlußleuchte ist klar nur bei nebel unter 50m aber die scheinwerfer vorne?
Weil ich seh immer einige die damit auch bei sonnenlicht rumfahren, sieht ja auch cool aus *g*
Lizzard
30.05.2006, 16:05 Uhr
zu: Strafbar?
>>>allerdings find ich bringt's auch nix die Dinger nur wegen des Aussehens anzuschalten... <<<
Das bringt schon was. Auf der Autobahn wird weniger blockiert und du kommst noch besser voran.
durbanZA
30.05.2006, 16:34 Uhr
zu: Strafbar?
Das Nicht- Mitführen des Führerscheins kostet 10 Euro Verwarngeld, darauf wird aber auch oft verzichtet. Die Benutzung der Nebelscheinwerfer kostet auch 10 - 25 Euro.
Übrigens, Lizzard, habe ich diese Erfahrung nicht gemacht.
diezge
30.05.2006, 18:27 Uhr
zu: Strafbar?
Hallo,
das mit Führerschein weiß ich nicht, weil meiner immer im Geldbeutel ist.
Zum Nebelscheinwerfer einfach mal hier schauen.
Gruß,
diezge
Alex
31.05.2006, 01:41 Uhr
zu: Strafbar?
Ich kann Lizzard nur zustimmen. Es ist mir auch aufgefallen, dass man auf der AB besser durchkommt wenn man die Nebenscheinwerfer an hat.
Und wie gesagt, Strafbar ist das alles nicht aber ein Verwarngeld kann man schon kassieren - normal aber auch nur wenn die Polizisten nen schlechten Tag haben...
Lizzard
31.05.2006, 17:31 Uhr
zu: Strafbar?
>>>man kommt besser voran, wenn man die nebler anhat, warum fährst Du nicht mit Abblendlicht?<<<
Das reicht oft nicht aus. Zwar bringt Xenonlicht schon ne Menge, aber Nebelscheinwerfer sind das A und O.
>>>Kommt es wegen falscher Beleuchtung zu einem Unfall, kommen wir schnell in den Bereich, wo die Verwendung der Nebelscheinwerfer starfbar wird. <<<
Wie soll denn das passieren? Nebellichter blenden nicht. Zudem ist das fast unmöglich zu beweisen.
durbanZA
31.05.2006, 18:24 Uhr
zu: Strafbar?
Das Problem -und auch der wirkliche Grund des Verbots- an der Benutzung der Nebelscheinwerfer ist das Lichtraumprofil bei Nacht: Je dunkler es ist, desto mehr sieht man. Die Efahrung macht jder, der mal nachts mit einer Taschenlampe im Wald unterwegs war.
Beim Autofahren ist es nicht anders: Kommt einem eine breitere und hellere Lichtquelle entgegen, so nimmt man weniger von der Umwelt wahr. Außerdem brauchen die Augen nach dem Passieren einer helleren Lichtquelle länger, sich wieder an Dunkelheit zu gewöhnen.
Lizzard
31.05.2006, 18:40 Uhr
zu: Strafbar?
>>>Beim Autofahren ist es nicht anders: Kommt einem eine breitere und hellere Lichtquelle entgegen, so nimmt man weniger von der Umwelt wahr.<<<
Dann frage ich mich, wie Mercedes das Intelligent-Light-System durchgebracht hat. Das Teil leuchtet nämlich ebenfalls die Fahrbahn vor dem Fahrer wesentlich breiter, als normal aus.
Nebellicht blendet definitiv nicht mehr als normales Abblendlicht. Eher weniger. Da die den unteren Bereich ausleuchten.
Im Gebirge, speziell in scharfen Kurven, hat Nebellicht sogar einen riesigen Sicherheitsaspekt. Die Kurvenscheitelpunkte werden viel besser ausgeleuchtet, die sonst im Dunkeln bleiben.
Lizzard
31.05.2006, 19:35 Uhr
zu: Strafbar?
>>>Korrekt eingebaut vielleicht nicht,...<<<
Davon bin ich ausgegangen. Sonst könnte man Xenon auch vergessen. Wenn du die Scheinwerfer nicht hin und wieder mal saubermachst, blenden die auch fies.
Mit saubermachen, meine ich nicht die Taste für die Scheinwerferreinigungsanlage zu betätigen, sondern richtig mit einen Lappen.
Zumal man das Teil eh vergessen kann, da die dir dein ganzes Auto einsaut.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104 / 3 Fehlerpunkte
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