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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mak2677
03.06.2006, 20:56 Uhr

Foto von Privat Beweis?

Hallo...habe eine Frage!
Habe bei uns im Wohngebiet aufm Gehweg geparkt weil kein Parkplatz weit und breit da war und ich ein Kleinkind habe und nicht ellenweit laufen konnte weil zudem in Strömen am regnen war!
Bin sonst echt kein Falschparker!

Hab dann meine Tochter bei der Nachbarin abgegeben und bin dann in meine Garage gefahren!

Jetzt hab ich eine Verwarnung von 35€ bekommen! PArken auf Gehweg mit Behinderun +) länger als eine Stunde!

Also wenn ich 20Minuten ausm Auto war wars lang!

Ein anderer Nachbar hat ein Foto gemacht und das weiter an die Polizei oder Stadt gegeben!

Jetzt meine Frage: Kann er mit einem Foto nachweisen ob ich da länger als ne Stunde geparkt hab!

Ist ja auch möglich dass er zwei Fotos gemacht hat und hat irgendwas an der Uhrzeit gedreht!

Lieben Gruß

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04.06.2006, 12:52 Uhr

zu: Foto von Privat Beweis?

Wo steht denn dass sie den kompletten Gehweg zugeparkt hat?? Bei uns in der Straße parken die Autos auch alle 50/50. Heißt halb Bürgersteig halb Straße. Auch wenns eigentlich verboten ist. Gestört hats noch nie jemanden. Politessen verirren sich hierhin nie. Allerdings wohn ich in ner sehr ruhigen Sackgasse, die Straße ist 5 Meter breit und der Bürgersteig auf beiden Seiten jeweils 2 Meter.
Also ist auch wenn Autos so parken noch genug Platz für Fußgänger, Rollifahrer, Kinderwagen etc. Wobei die meisten hier eh auf der Straße gehen, bedingt durch die hohe Verkehrsdichte die nunma in einer Sackgasse üblich ist *gg*

Aber wenn die Leute die hier so parken (ich übrigens auch) mal ne Knolle bekommen, glaube ich nich dass es 35 Kröten sind. Meine irgendwas von 15 Euronen im Hinterkopf zu haben.

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05.06.2006, 17:56 Uhr

zu: Foto von Privat Beweis?

Also bei und kommt's auch mal vor dass sich einer aufn Bürgersteig stellt, und des kostet 15 €. Dabei is es völlig wurscht wie lang man da dann steht.
Außerdem darf man sich zum Ausladen etc kurz aufn Bürgersteig stellen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lisa98
06.06.2006, 19:29 Uhr

zu: Foto von Privat Beweis?

@ warnecke
Joa, so ab und an.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Ich halt mich eh brav mit meinen Kommentaren zurück...*g*
Ich dachte nur mal ich hätte mal in grauer Vorzeit was gehört man dürfe zum Ausladen auf dem Gehweg "HALTEN".
Bei uns vor Tür steht öfters ein LKW der nen Getränkemarkt anliefert und der macht wirklich den ganzen Bürgersteig dicht. Da kommt keiner mehr durch. Ganz zu schweigen von dem Lärm den der mit seinen Kisten macht. Deswegen kann ich den -Ich sag mal ganz vorsichtig - "Aufstand" nicht ganz nachvollziehen...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie biegen von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße ein. Was müssen Sie dabei berücksichtigen?

Die Augen gewöhnen sich nur langsam an die Dunkelheit

Hindernisse sind schlechter zu erkennen als vorher

Schon beim Abbiegen haben sich Ihre Augen vollständig an die Dunkelheit gewöhnt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-101 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Überholen verboten?

Wo die Verkehrslage unklar ist

Wo der Gegenverkehr behindert werden könnte

In allen Einbahnstraßen