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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
24.07.2006, 21:44 Uhr

zu: Fahren ohne Zulassung zum TÜV

Die Kurzzeitkennzeichen dürfen selbstverständlich nicht abgelaufen sein, auch dann nicht, wenn du eine gültige Haftpflichtversicherung hast. Du wirst also um einen kurzen Besuch auf der Zulassungsstelle nicht herum kommen.

§ 28 Abs. 2 u. 4 StVZO.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kami
13.09.2006, 08:56 Uhr

zu: Fahren ohne Zulassung zum TÜV

130EUR????

Versicherung 48EUR, die Schilder vielleicht 15EUR und 10,50 auf der Zula, das sind nur knapp 75EUR... hab ich fuer meinen alten Jupiter fuer die Kurzzeitkennzeichen gezahlt...

Alternativ haettest du dir vorab Kennzeichen zuweisen lassen (Im Strassenverkehrsamt) und haettest dann mit diesen ungestempelten Kennzeichen die Fahrt zum TUEV durchfuehren koennen.

Hilft dir zwar nix mehr aber vielleicht liessts ja mal jemand der das gleiche Problem hat....

Gruss

Kami

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-107 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch erreichen Sie einen günstigen Kraftstoffverbrauch und geringen Schadstoffausstoß?

Durch eine ausgeglichene Fahrweise in niedrigen Drehzahlbereichen

Durch volles Ausfahren der Gänge

Durch einen technisch einwandfreien und richtig eingestellten Motor

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte

Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135

Das Halten bis zu 3 Minuten

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird