Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
21.08.2006, 17:54 Uhr

zu: Warnblinker beim Auf- und Abschließen des Fahrzeuges.

»Ich hätte da mal eine Frage«

Ich hätte da mal eine Antwort.

»und zwar frage ich mich, warum die Blinkeransteuerung bei Ab- und Aufschließen der Türen erlaubt ist.«

Weil das so in der Richtlinie 95/56/EG steht:

"Eine solche optische Anzeige kann auch durch das gleichzeitige Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger erfolgen, sofern die Dauer der optischen Anzeige drei Sekunden nicht übersteigt."

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
21.08.2006, 18:49 Uhr

zu: Warnblinker beim Auf- und Abschließen des Fahrzeuges.

Blinken ist doch ein Aufleuchten, unterbrochen von einem Nicht-Aufleuchten.
Zustand 1: Blinker leuchten = 95/56/EG
Zustand 2: Blinker leuchten nicht = keine gesetzliche Regelung erforderlich.
Dann wieder Zustand 1, dann wieder Zustand 2 etc., und das ganze für max. 3 Sekunden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
21.08.2006, 19:08 Uhr

zu: Warnblinker beim Auf- und Abschließen des Fahrzeuges.

»... und dennoch dürfen die einfach so rumblinken und andere womöglich irritieren.«

Dürfen sie nicht. Dass man bei E-Bucht irgendeinen unzulässigen Elektronikschrott ersteigern kann, hat ja mit deiner Ausgangsfrage nichts zu tun.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
21.08.2006, 20:54 Uhr

zu: Warnblinker beim Auf- und Abschließen des Fahrzeuges.

Ja, auch verboten, da nur optische, aber keine akustischen Signale zulässig sind.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
21.08.2006, 21:05 Uhr

zu: Warnblinker beim Auf- und Abschließen des Fahrzeuges.

Wenn ein namhafter Hersteller das produziert, muss das nicht unbedingt ein Widerspruch sein. Bei einem sehr namhaften Hersteller, nämlich bei VW, kann jede Werkstatt den Quittungston beim Öffnen und Schließen der Türen mit dem Diagnosegerät freischalten. Es ist aber in D eben nicht zulässig, sondern nur für einige Exportmärkte gedacht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ][
21.08.2006, 21:07 Uhr

zu: Warnblinker beim Auf- und Abschließen des Fahrzeuges.

Das mit den Tönen wundert mich sowieso.

Mein Alfa hat serienmäßig eine Alarmanlage. Ist die Alarmanlage eingeschaltet, blinkt und piept das Auto beim Abschließen per FFB. Das sogar recht laut. Ich finde es ehrlichgesagt nervig, lässt sich aber nicht abschalten.

Ist eine Deutsche Ausführung. Bj 1997, gab es da evtl. noch keine Regelung? Oder hat Luigi sich beim konfigurieren der Alarmanlage vertan?

Gruß

Christian

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
21.08.2006, 21:28 Uhr

zu: Warnblinker beim Auf- und Abschließen des Fahrzeuges.

»Ja, auch verboten, da nur optische, aber keine akustischen Signale zulässig sind. «

Warum hupt der Renault Espace dann, wenn man sich mit der Transponder-Chipkarte entfernt und er dann die Türen verriegelt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
21.08.2006, 21:32 Uhr

zu: Warnblinker beim Auf- und Abschließen des Fahrzeuges.

Weil der Espace (ebenso wie der Alfa) vermutlich einige Jahre alt ist und die Regelung damals noch nicht galt. Welches Baujahr ist der denn?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
21.08.2006, 22:24 Uhr

zu: Warnblinker beim Auf- und Abschließen des Fahrzeuges.

Eine Interessante Frage mit dem Warnblinker. Auf der anderen Seite sage ich mir, lieber Warnblinker als Hupe.

Irgendeine Bestätigung braucht man, das ist wohl jedem klar. Ein Stromschlag über Fernbedienung wäre vielleicht die umweltverträglichste ;-).

Vielleicht ist das Aufleuchten des Warnblinkers beim Öffnen und Schließen gar nicht schlecht, so verpeilt wie manche über die Straße zu ihrem Auto gehen.

Vielleicht werden dadurch auch andere gewarnt: Achtung, hier könnte jetzt gleich einer auf die Straße gesprungen kommen! (jaja, ich weiß, der mit dem Schlüssel hat die Pflicht selber aufzupassen, aber Ihr wißt ja selber wie das ist)

Aimee

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
21.08.2006, 22:28 Uhr

zu: Warnblinker beim Auf- und Abschließen des Fahrzeuges.

»Wenn ich nachts eine Straße entlangfahre und am Straßenrand plötzlich ein Auto anfängt mit Warnblinklicht zu blinken, dann reduziere ich immer automatisch meine Geschwinndigkeit. Ich kann im ersten Moment ja nicht gleich erkennen, ob das nun vor einer Unfallstelle warnt oder ob jemand nur sein Auto aufmacht.«

Es ist in jedem Fall richtig, dass du deine Geschwindigkeit reduzierst, denn wenn ein Auto aufgeschlossen wird musst du damit rechnen dass dort Leute, eventuell Kinder oder Tiere auf der Fahrbahn herumlaufen.
Also hat der Warnblinker dort voellige Berechtigung - er warnt.


»Wieso ist das also erlaubt? ich darf doch auch keine Warnblinker anschalten, wenn ich kurz zum Bäcker reingehe, um Brötchen zu holen.«

Doch, das musst du sogar, wenn du die Karre dabei so abstellst dass sie jemand im Weg sein koennte oder gar jemand dagegen Fahren koennte.
Oder wenn jemand denken koennte, da sitzt jemand drin und es geht gleich weiter.
Also ob du da stehenbleiben darfst wo es am kuerzesten zum Baecker ist, ist eine ganz andere Frage, aber wenn schon, dann mit Warnblinker.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-013-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-013-B

Ich muss den roten Lkw abbiegen lassen

Ich darf als Erster die Kreuzung überqueren

Ich muss den Radfahrer abbiegen lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie haben sich irrtümlich links eingeordnet, wollen aber nach rechts abbiegen. Was tun Sie?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-102-B

Vorsichtig nach rechts abbiegen

Geradeaus fahren oder links abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-110 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren außerhalb geschlossener Ortschaften und wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Von rechts könnte sich ein überholendes Fahrzeug nähern

Ich muss beim Rechtsabbiegen nur nach links schauen