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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
Blumstein1
05.10.2006, 19:49 Uhr
Langsame Fahrzeuge
Müssen langsamfahrende Fahrzeuge (Erntemaschinen, Mädrescher oä) eine dahinter entstandene Fahrzeugkolonne vorbeilassen wenn diese aus einer bestimten Anzahl Fahreuge besteht?
setras
05.10.2006, 21:26 Uhr
zu: Langsame Fahrzeuge
JA!
In den USA.
Hier nicht zwingend.
Wenn die nett sein wollen, fahren Sie bei Gelegenheit rechts ran, lassen die schnelleren durch.
Die Schnelleren könnten sich dann durch das Heben der rechten Hand bedanken.
Freut sich auch Bauer Harms drüber!
Aber ne Pflicht besteht nicht.
Also: Ruhig bleiben und wenn erlaubt und möglich, gegebennenfalls überholen.....oder halt nicht.
carhol
05.10.2006, 21:35 Uhr
zu: Langsame Fahrzeuge
quatsch.
§5 .. >>Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muss seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.<<
holger
DaRealAd
05.10.2006, 21:36 Uhr
zu: Langsame Fahrzeuge
Doch, auch hierzulande gibt es eine solche Pflicht (§5 (6) StVO: »(...) Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. (...)«
In der Praxis passiert das aber natürlich eher selten... Aber eine feste Grenze wie "ab 5 Fahrzeugen muss man sich überholen lassen" gibt es nicht. Auch die "geeignete Stelle" ist eben nur sehr lasch definiert.
Und denk auch mal an den Fahrer dieses Fahrzeuges ... Als Autofahrer mag es einem ewig vorkommen da hinterherzufahren, aber bei viel Verkehr und einer entsprechenden Geschwindigkeitsdifferenz bildet sich schnell eine lange Schlange, und alle 5 Minuten kann man ja auch nicht rechts ranfahren...
tolu
06.10.2006, 13:43 Uhr
zu: Langsame Fahrzeuge
man muss siehe carhol. ich selbst fahre oft solche maschinen. problem ist meist der platz. d.h. wenn die strasse eng ist kann ich selbst auch kaum rüber. und die seitenstreifen sind meist nicht befestigt. wenn ich da einsinke. und ob der boden weich ist sieht man nicht.
ich versuche so oft wie möglich ranzufahren. aber andere verkehrsteilnehmer könnten es einem auch erleichtern. z.b. nicht so dicht auffahren. da sieht man sie nicht (grosser toterwinkel).
auf AB ist eh eine mindestgeschindigkeit von 60 km vorgeschrieben. die erreichen nur mogs und JCB (Fasttrakck) bisher. also eher seltener fall.
carhol
06.10.2006, 14:45 Uhr
zu: Langsame Fahrzeuge
@tolu
wenn du mit mindestgeschwindigkeit die bauartbedingte höchstgeschwindigkeit von min. 60 km/h meinst, ist das richtig.
eine mindestgeschwindigkeit gibt es auf autobahnen nicht.
holger
tolu
06.10.2006, 23:29 Uhr
zu: Langsame Fahrzeuge
genau die meine ich. hatten es ja auch von traktoren. das es keine mindestgeschwindigkeit gibt sieht man ja auch jeden tag (stau, lkw am berg).
Ps2spieler
07.10.2006, 00:10 Uhr
zu: Langsame Fahrzeuge
Mindest Geschwindigkeit gibt es auch meist nur einzelne Fahrstreifen. ZB Irschenberg A8 da ist für die mittlere und linke Spur eine Mindestgeschwindigkeit vorgeschrieben. Außerdem ist mir schon aufgefallen das oft Ausländische LKW Fahrer freundlicher sind rechts Blinken wenn kein Gegenverkehr kommt. Wenn Kolone hinter einen fährt in den Parkplatz fährt und Verkehr vorbei lässt(sowas kommt bei Ausländer viel öfters vor). Die Deutschen LKWFahrer fahren meistens wie Idooten meistens durch Termindruck oder sonst was. Ich sag nur eins wenn ich hinter 3 LKW fahre auf einer stark befahrenen Bundesstrassse mit Gegenverkehr und der Mittlere zieht kurz vor dir raus und du kommst mit 120km/h in etwa und der zieht mit 60km/h raus. Das beste war mal als ich etwa 1 km vor einer Ortsdurchfahrt einen Überholt hatte. Ich furh bei der Ortsdurchfahrt wie immer zwischen 60 und 70 (erlaubt sind nur 50km/h und der der LKW überholt mich wieder innerorts!!!!) und ich hatte den die Restlichen 10 km bis zur arbeit vor mir so was ist eine Frechheit!!!
Lizzard
07.10.2006, 00:52 Uhr
zu: Langsame Fahrzeuge
>>>(erlaubt sind nur 50km/h und der der LKW überholt mich wieder innerorts!!!!) und ich hatte den die Restlichen 10 km bis zur arbeit vor mir so was ist eine Frechheit!!! <<<
Ja schon, aber auch irgendwie selbst Schuld. Das würde ich nicht zulassen :D
Lizzard
07.10.2006, 00:52 Uhr
zu: Langsame Fahrzeuge
Fortsetzung...
...und mich breit machen und genau 50 fahren :-D
meisterLars
08.10.2006, 18:47 Uhr
zu: Langsame Fahrzeuge
...und damit unser Baggerlader kein Verkehrshindernis mehr darstellt, haben wir ihn offen gemacht, d.h. den 4. Gang freigeschaltet. Jetzt läuft er statt 20 angenehme 40km/h...
Aimee
09.10.2006, 07:22 Uhr
zu: Langsame Fahrzeuge
Meiner Erfahrung nach sind nicht langsame Fahrzeuge das Problem, sondern die Fahrer dahinter, die trotz Gegenverkehr oder nicht einsehbarer Kurven überholen.
Aimee
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?
Beim Einfahren in den Kreis ist zu blinken
Das Halten auf der Kreisfahrbahn ist verboten
Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-102 / 3 Fehlerpunkte
Was haben Sie bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?
Sie dürfen auf dem angrenzenden Gehweg parken
Sie müssen mit schlechtem Fahrbahnrand rechnen
Sie müssen äußerst rechts fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte
Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?
Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden
Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h
Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich
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