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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jasi
22.01.2007, 23:05 Uhr

Mängelschein ignorieren?

Hallo,

ich habe heute einen Mängelschein wegen meines nicht funktionierenden Abblendlichts links vorne bekommen. Was hat es eigentlich für Konsequenzen, wenn ich den ignoriere und fröhlich so weiter fahre?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
22.01.2007, 23:13 Uhr

zu: Mängelschein ignorieren?

Vielleicht nicht die Antwort auf deine Frage, aber bei Dunkelheit und dem Wetter im moment eine sehr große Gefährdung für dich und alle anderen Fahrzeuge auf der Straße!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
22.01.2007, 23:21 Uhr

zu: Mängelschein ignorieren?

Wenn die Frist für die Mängelbehebung abgelaufen ist, und du keine Bestätigung vorlegst, schickt die Polizei die Sache an die Zulassungsstelle weiter. Die wird dich erneut auffordern und kann im schlimmsten Fall dein Fahrzeug zwangsstilllegen.
(Auch wenn das wegen eines defekten Scheinwerfers übertrieben klingen mag... Ich frage mich aber, wieso man da überhaupt drüber nachdenken kann, es nicht zu reparieren...)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
23.01.2007, 11:34 Uhr

zu: Mängelschein ignorieren?

auch fallen natürlich die mehrkosten (bearbeitungsgebühr etc.) an.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?

Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen

Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern

Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Die Regel "rechts vor links"

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig