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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ArthurDent
11.03.2007, 11:50 Uhr

Schnellstraße, Kraftfahrstraße, Landstraße, Autobahn.

Immer wieder kommt es während der Fahrstunde vor das wir auf einer Straße fahren und ich diese nicht genau einordnen kann. Ist es nun eine Landstraße eine Kraftfahrstraße oder eine Schnellstraße? Ist Schnellstraße und Kraftfahrstraße nicht das gleiche? Sind alle Bundestraßen Kraftfahrstraßen? Wodurch unterscheidet sich eine Landstraße von einer Schnell oder Kraftfahrstraße? Und ganz wichtig wieviel darf ich wo fahren wenn kein Geschwindigkeitsgebot gegeben ist??????

Ich blicks einfach nicht bitte erklärt es mir detailiert...

Im vorraus Vielen Dank!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ArthurDent
11.03.2007, 15:11 Uhr

zu: Schnellstraße, Kraftfahrstraße, Landstraße, Autobahn.

Wäre schön wenn mir jemand das so beantworten könnte!

Danke.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
11.03.2007, 15:59 Uhr

zu: Schnellstraße, Kraftfahrstraße, Landstraße, Autobahn.

Der Begriff "Schnellstraße" ist nur umgangssprachlich und existiert in der StVO überhaupt nicht. Auch nennt man Straßen außerorts häufig "Landstraßen", obwohl es sich um Kreisstraßen oder Bundesstraßen handelt.

Für die Höchstgeschwindigkeit gelten zunächst mal außerorts 100 km/h. Davon gibt es genau 3 Ausnahmen:

1. Autobahn.
2. Bauliche Trennung (z.B. Leitplnake) zwischen deiner Richtung und dem Gegenverkehr.
3. Mindestens zwei markierte Fahrstreifen für jede Richtung, also insg. mind. 4 Fahrstreifen.

In diesen 3 Fällen gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h (natürlich nur, wenn nicht durch Verkehrszeichen eine niedrigere Geschw. angeordnet wird).

Ob eine Straße eine Kraftfahrstraße ist, spielt für dich als Pkw-Fahrer bei der Höchstgeschwindigkeit keine Rolle.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
11.03.2007, 18:08 Uhr

zu: Schnellstraße, Kraftfahrstraße, Landstraße, Autobahn.

@georg

kommt dir der nick nicht bekannt vor?

ich glaube da hatte nur jemand langeweile.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
11.03.2007, 18:16 Uhr

zu: Schnellstraße, Kraftfahrstraße, Landstraße, Autobahn.

Arthur Dent kenne ich aus "Per Anhalter duch die Galaxis". Aus dem hiesigen Forum kenne ich ihn aber nicht, und auch die Suche brachte nur diesen einen Beitrag zu Tage. Was meinst du denn?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
11.03.2007, 18:25 Uhr

zu: Schnellstraße, Kraftfahrstraße, Landstraße, Autobahn.

der nick ist mal nicht so häufig.
sieh mal im vp.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
11.03.2007, 18:35 Uhr

zu: Schnellstraße, Kraftfahrstraße, Landstraße, Autobahn.

Nun ja, nur weil es im VP einen "Arthur Dent" gibt, muss der nicht mit dem hiesigen "ArthurDent" (zusammen geschrieben) identisch sein. Bestimmte Nicks aus Romanen und Filmen gibt es in den Foren häufig, z.B. Legolas, Gandalf, Frodo, Darth Vader, Luke Skywalker und eben Arthur Dent.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
11.03.2007, 22:20 Uhr

zu: Schnellstraße, Kraftfahrstraße, Landstraße, Autobahn.

In Treu und Glauben gehe ich hier von redlichen Absichten des TE aus:
- Mit "Schnellstraße" wird umgangssprachlich eine Kraftfahrstraße bezeichnet. Diese erkennt man an den blauen Zeichen mit einem PKW drin.
Diese Beschilderung hat mit der Kategorie einer Straße allerdings nichts zu tun:
Eine Bundesstraße kann Kraftfahrstraße sein, genauso kann aber auch eine Land-, Kreis- oder Staatsstraße Kraftfahrstraße sein.
Der Begriff "Landstraße" fällt wieder in den Bereich der Kategorisierung deutscher Straßen, das hat was damit zu tun, wer für diese Straße Verantwortlich ist (Bund, Land, Kreis).

Die Kategorisierung (Bundesstraße, Landstraße, Kreisstraße) hat also nichts mit der Widmung (Außerortsstraße, Kraftfahrstraße, Autobahn) zu tun.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ArthurDent
12.03.2007, 14:27 Uhr

zu: Schnellstraße, Kraftfahrstraße, Landstraße, Autobahn.

So jetzt nochmal,

Innerorts: 50 km/h
Ausserorts: 100 km/h
Auf Straßen mit baulicher Trennung der Fahrstreifen oder mit einer doppelt durchgezogenen Linie oder
mindestens zwei markierte Fahrstreifen für jede Richtung sowie Autobahnen und Kraftfahrstraßen gilt: Richtgeschwindigkeit 130 km/h

Ist das jetzt so richtig?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
12.03.2007, 15:10 Uhr

zu: Schnellstraße, Kraftfahrstraße, Landstraße, Autobahn.

»Ist das jetzt so richtig?«

Nein, die "doppelt durchgezogene Linie" ist nicht richtig. Es muss eine "bauliche Trennung" vorhanden sein, also ein Bauwerk, das dich mechanisch daran hindert, in den Gegenverkehr zu geraten (Mauer, Hecke, Leitplanke). Die durchgezogene Linie (egal ob einfach oder doppelt) darf zwar auch nicht überfahren werden, aber man *könnte* sie ja überfahren, wenn man wollte. Siehe meinen obigen Beitrag (Nr. 3)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
12.03.2007, 15:21 Uhr

zu: Schnellstraße, Kraftfahrstraße, Landstraße, Autobahn.

Auf einer Kraftfahrstraße ohne bauliche Trennung der Richtungsfahrbahnen und ohne mehrere Fahrstreifen pro Richtung gilt natürich auch 100 km/h.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ArthurDent
12.03.2007, 16:18 Uhr

zu: Schnellstraße, Kraftfahrstraße, Landstraße, Autobahn.

Das mit der doppelt durchgezogenen Linie hab ich bei wikipedia gelesen hier der link: http://de.wikipedia.org/wiki/Schnellstraße vllt ist das ja falsch...

Gibt es Kraftfahrstraßen die nicht baulich getrennt sind?

Also kommt es eigentlich nur darauf an wie eine Straße ausgebaut ist? Gibt es Straßen die nicht baulich getrennt sind keine Geschwindikeitsgebotzeichen haben und trotzdem mehrspurig in jede Richtung gehn?

Sagt nicht das euch alles klar ist! Für mich wirds immer unklarer...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
12.03.2007, 16:25 Uhr

zu: Schnellstraße, Kraftfahrstraße, Landstraße, Autobahn.

Vergiss den Wiki-Artikel ganz schnell. Bei Wikipedia kann eben jeder seinen Senf dazu geben, und was dabei rauskommt, sieht man an dem Artikel.

»Für mich wirds immer unklarer.«

Ja, weil du die Sache mehr verkomplizierst als es nötig wäre. Dabei habe ich in meinem obigen Beitrag versucht, den Sachverhalt inhaltlich korrekt und trotzdem möglichst einfach darzustellen. Nochmal gefällig? Einfach mal lesen, versuchen zu verstehen, ggf. nochmal lesen, ggf. nochmal usw. usf. Bitteschön:

Für die Höchstgeschwindigkeit gelten zunächst mal außerorts 100 km/h. Davon gibt es genau 3 Ausnahmen:

1. Autobahn.
2. Bauliche Trennung (z.B. Leitplanke) zwischen deiner Richtung und dem Gegenverkehr.
3. Mindestens zwei markierte Fahrstreifen für jede Richtung, also insg. mind. 4 Fahrstreifen.

In diesen 3 Fällen gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h (natürlich nur, wenn nicht durch Verkehrszeichen eine niedrigere Geschw. angeordnet wird).

Ob eine Straße eine Kraftfahrstraße ist, spielt für dich als Pkw-Fahrer bei der Höchstgeschwindigkeit keine Rolle.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
12.03.2007, 17:38 Uhr

zu: Schnellstraße, Kraftfahrstraße, Landstraße, Autobahn.

Die Zusammenfassung von Georg trifft es genau.

Aber um noch mal auf Deine Fragen einzugehen:

» Gibt es Kraftfahrstraßen die nicht baulich getrennt sind? «

ja, die gibt es durchaus.

» Gibt es Straßen die nicht baulich getrennt sind keine Geschwindikeitsgebotzeichen haben und trotzdem mehrspurig in jede Richtung gehn?
«


die gibt es auch desöfteren.


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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008 / 3 Fehlerpunkte

Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008

Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Wenn nur einzelne Fußgänger geringfügig behindert werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen

Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112

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Motorräder

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