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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pershua
26.03.2007, 22:44 Uhr

Stockender Verkehr

Hallo leute,

also, auf einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) darf man bei stockendem Verkehr nicht halten. Wie ist denn die Lage auf einem solchen Überweg??

http://de.wikipedia.org/wiki/Fu%C3%9Fg%C3%A4ngerfu
rt


Darf ich, wenn der Verkehr stockt darauf halten oder muss ich davor warten??

Danke für eure Antwort
gruß
pershua

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
26.03.2007, 23:51 Uhr

zu: Stockender Verkehr

ist kein zenrastreifen also darfst du.
ob das jededoch zweckmässig ist, sei dahin gestellt.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
27.03.2007, 00:18 Uhr

zu: Stockender Verkehr

Sollte es sich bei der Fußgängerfurt um den gschützten Bereich einer Ampel oder um den Teil einer Kreuzung/ Einmündung handeln, muß diese meiner Meinung nach auch freigehalten werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
27.03.2007, 00:43 Uhr

zu: Stockender Verkehr

sehe ich nicht so.
der zebrastreifen gibt dem fussgänger "vorfahrt" und darf nicht (auch nicht teilweise) zugestellt werden.
die fussgängerfurt ist nur der bereich, in dem ein fussgänger die fahrbahn zu überqueren hat.

ob das zweckmässig ist, ist eine andere baustelle.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
27.03.2007, 00:53 Uhr

zu: Stockender Verkehr

@kahleberger

wenn man abbiegt hat man den fussgängern vorrang zu gewähren, unabhängig von markierungen.
in deinem posting schreibst du genau das, was ich ohne § gesagt habe. die furt schreibt den fussgängern den "weg" vor, mehr nicht.
darum darf man, im gegensatz zum zebrastreifen, auch darauf stehen bleiben.

die frage war einfach ob man darauf stehen darf und die ist mit ja zu beantworten.
wenn es nicht so wäre, hätte der gesetzgeber bestimmt "zebrastreifen UND fussgängerfurten" geschrieben.

bis morgen, gehe jetzt schlafen


holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
27.03.2007, 09:29 Uhr

zu: Stockender Verkehr

Also auf dem Bild ist ganz klar eine Ampell zusehen, daher würde ich nie auf dem Furt warten (wie es rechtlich genau aussieht, weiß ich allerdings nicht). Auch wenn es erlaubt ist, wird es mir ein Prüfer wohl kaum übel nehmen (s.§1 ;-))

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
28.03.2007, 08:35 Uhr

zu: Stockender Verkehr

Er hat Dir übel genommen, dass Du die Furt blockiert hast, aber doch nicht wenn Du davor wartest?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-004-B / 3 Fehlerpunkte

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Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt

Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet