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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vespa-fan
29.06.2007, 12:44 Uhr

Andere Frage zu: "Mit dem 50qm Roller auf eine "Gelbe Au.."

Mal eine andere Frage:

Was passiert, wenn man mit einem 50er-Roller auf einer Schnellstraße (also ihr wisst ja was ich meine, mind.-Geschwindigkeit 60 kmh ;) ) "erwischt" wird?

Was für eine Strafe droht einem da?

Und noch eine 2. Frage, dürfen denn die alten Simmen, die ja noch legal 60 fahren dürfen, auf die Autobahn oder Schnellstraße (fahre keine Simme, aber frage nur aus Neugier nach)?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
29.06.2007, 13:04 Uhr

zu: Andere Frage zu: "Mit dem 50qm Roller auf eine "Gelbe Au

zu 1: Das würde ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro kosten.

zu 2: Nein, auch mit einer Simson darfst du nicht auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen fahren, weil hier die baurtbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h betragen muss, die Simson aber eine bbH von genau 60 km/h hat. (Das gilt natürlich nur für die Maschinen der DDR-Klasse M. Es gab ja auch schnellere, z.B. die S70.)

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30.06.2007, 00:28 Uhr

zu: Andere Frage zu: "Mit dem 50qm Roller auf eine "Gelbe Au.."

Danke für die Antwort :D

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus diesem Feldweg links abbiegen. Wer muss warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-102-B

Ich muss warten

Das Kraftfahrzeug auf der Landstraße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit