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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
jugra
05.12.2007, 22:57 Uhr
Unfallschuld bei rechts vor links??
Vor 2 Std war ich in einem Unfall verwickelt. Es war dunkel und nass. Ich näherte mich mit ca. 40 km/h einer Kreuzung mit 4 gleichberechtigten Straßen und schaute in die rechte Straße rein. Dort sah ich keinen Wagen. Also fuhr ich in die Kreuzung rein und wollte einfach nur geradeaus weiterfahren. Da kommt von rechts ein VW Golf ziemlich sehr schnell auf die Kreuzung. Als ich den Golf sah, bin ich sofort auf die Bremsen gestiegen. Mein Wagen rutschte und mitten auf der Kreuzung erwischte ich den Golf an seiner hinteren linken Seite, und er drehte sich um 180 Grad. An meinem Wagen war lediglich der rechte(!) Blinker und das rechte(!) Licht kaputt und ich konnte meinen Wagen an die Seite fahren.
Der junge Fahrer (19J.) bat per handy seine Mutter zur Unfallstelle, die sofort meinte â EUROžRechts vor links!! Sie sind schuld!â EUROœ Der eintreffende Polizist sagte dasselbe. Ich sehe das nicht so. Denn ich war langsam auf die Kreuzung zugefahren und hatte geschaut (also meine Pflicht getan). Daß da plötzlich ein Wagen aus dieser Straße rauskommt, und das auch noch bei Regen, und auch noch zu schnell, damit konnte ich nicht rechnen. Daß sein Wagen sich um 180 Grad gedreht hatte, ist doch ein Besweis dafür, daß er zu schnell war, oder?
Wer hat Schuld?
Crashkid
05.12.2007, 23:08 Uhr
zu: Unfallschuld bei rechts vor links??
40 km/h ist also langsam? Schrittgeschwindigkeit wäre bei nasser rutschiger Fahrbahn wohl die angemessene Geschwindigkeit gewesen. Da brauchst du nicht zu diskutieren, Du bist Schuld!
Wenn du ihn am Heck erwischt hast ist die 180° Drehung wohl eher ein Beweis für deine zu hohe Geschwindigkeit.
jugra
05.12.2007, 23:44 Uhr
zu: Unfallschuld bei rechts vor links??
Ich muss noch berichtigen, daß ich mit 40 km/h nur vorher auf der Straße fuhr. Der Kreuzung näherte ich mich sehr viel langsamer.
Lambo-Benni
06.12.2007, 06:32 Uhr
zu: Unfallschuld bei rechts vor links??
Also ganz klar "rechts-vor links".
Wie Crashkid schon sagte, musst Du ziemlich schnell gewesen sein, wenn sich Dein Gegner um 180° drehte.
Dass Du ihn nicht gesehen hast (nicht richtig geschaut, oder?), ist keine Rechtfertigung, im Gegenteil!
Tut mir Leid, aber so ist das Leben.
Waechter im All
06.12.2007, 12:19 Uhr
zu: Unfallschuld bei rechts vor links??
Sorry, Jugra,
aber da bist Du dran! Recht vor links ist hier SOWAS von eindeutig. Du hast ihn halt übersehen. Blöd, aber: Ist nun mal passiert - finde Dich damit ab.
corsa-ultrablau
06.12.2007, 12:42 Uhr
zu: Unfallschuld bei rechts vor links??
Manchmal wird mir echt himmelangst, wenn ich zufällig beobachte, wie dynamisch sich manche Autofahrer einer Rechts-vor-links-Kreuzung nähern. Kaum jemand (oder fast keiner) macht es wie der anständige Fahrschüler: sich einfach langsam und bremsbereit vortasten. Scheint zu kompliziert zu sein und viel zu viel Zeit in Anspruch zu nehmen.
Security_neu
06.12.2007, 17:46 Uhr
zu: Unfallschuld bei rechts vor links??
"Manchmal wird mir echt himmelangst, wenn ich zufällig beobachte, wie dynamisch sich manche Autofahrer einer Rechts-vor-links-Kreuzung nähern. Kaum jemand (oder fast keiner) macht es wie der anständige Fahrschüler: sich einfach langsam und bremsbereit vortasten. Scheint zu kompliziert zu sein und viel zu viel Zeit in Anspruch zu nehmen. "
Und der nette Golffahrer scheint das auch nicht getan zu haben. SOnst wäre er ja nicht so schnell in das Auto von jugra gerast, oder? Also wenn der Golffahrer auch gebremst hätte, denn evtl. hätte ja von ihm aus gesehen rechts einer kommen können.
Lambo-Benni
06.12.2007, 17:53 Uhr
zu: Unfallschuld bei rechts vor links??
Man unterschätzt die Gefahren immer wieder, erst heute gesehen:
Abknickende Vorfahrtstraße (nach rechts abknickend). Älterer Herr (Mazda 626) will geradeaus, nach rechts sieht man so gut wie nichts (90°-Kurve, vorher Hus auf rechter Seite). Er fährt fast ungebremst geradeaus weiter - zum Glück konnte die von rechts kommende Frau noch in die Eisen steigen -> gekonnte Vollbremse, sonst hätts wohl geknallt.
Schätze, der Typ meinte, er hätte Vorfahrt, evtl. weil er auf der Vorfahrtsstraße was. So ist das, wenn man seinen Kopf nur als Dekoration benutzt!
to
06.12.2007, 22:41 Uhr
zu: Unfallschuld bei rechts vor links??
»Und der nette Golffahrer scheint das auch nicht getan zu haben. SOnst wäre er ja nicht so schnell in das Auto von jugra gerast, oder? Also wenn der Golffahrer auch gebremst hätte, denn evtl. hätte ja von ihm aus gesehen rechts einer kommen können.«
<Zynismus>
Hätte der Unfallgegner nicht auch 'ne halbe Minute später kommen können?
Oder eine andere Strasse befahren können?
Im Grunde sind die Opfer doch immer selbst schuld an ihrem Unglück! Denn sie waren eben zur falschen Zeit am falschen Ort.
</Zynismus>
Ist denn der Homo sapiens, der soetwas wie einen Arsch in der Hose hat und ganz einfach mal einen gemachten Fehler zugeben kann, durch das unsägliche Geschwalle der Sozialpädagogen schon völlig ausgerottet worden?
Hollywood
06.12.2007, 23:43 Uhr
zu: Unfallschuld bei rechts vor links??
@corsa-ultrablau
Das ist korrekt. Nimmt oft echt zu viel Zeit in Anspruch. Fucking Rechts vor Links. Als Fahrschüler ist das tasten ja schon ok, aber als normaler Fahrer muss es auch mal vorwärts gehen.
@jugra
Vielleicht handelt es sich bei diesem Golffahrer ja um einen Faker, der dir mit Absicht reingefahren ist um dir Geld aus der Tasche zu ziehen. Anwalt nehmen und prüfen lassen. Im Notfall dem Golf Fahrer Druck machen.
Crashkid
07.12.2007, 00:27 Uhr
zu: Unfallschuld bei rechts vor links??
<<Vielleicht handelt es sich bei diesem Golffahrer ja um einen Faker, der dir mit Absicht reingefahren ist um dir Geld aus der Tasche zu ziehen. Anwalt nehmen und prüfen lassen. Im Notfall dem Golf Fahrer Druck machen.>>
Wenn ich das richtig verstanden habe ist jugra in den Golf gefahren und dieser hat sich anschlißend um 180° gedreht. Das ist sowas von eindeutig!
Wenn du dir einen Anwalt nimmst und das Bußgeld anfechtest wirds nur noch teurer. Sowas gibts vielleicht in Hollywood, aber hör bloß nicht auf den Träumer.
Bezahl dein Bußgeld, unterrichte die Versicherung und dann hat sich die Sache erledigt.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-001 / 3 Fehlerpunkte
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