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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dummy5
05.06.2008, 21:18 Uhr

LKW parkt in (zu kleiner) Parkbucht in Wohngebiet

Hallo,

eine innerörtliche Straße hat links Wohngebiet und rechts Mischgebiet. Rechts ist eine (leicht aufgepflasterte) PArkbucht, die ca. 60m lang ist und ca. 8 eingezeichnete Parkplätze (hintereinander) hat. DIe Parkbucht ist ca. 2m breit, also gerade breit genug für einen PKW.
Dort parkt nun regelmäßig über Nacht oder Wochenende ein 7,5t LKW, der in der Länge zwei Parkplätze beansprucht und so breit ist, dass die linken Räder immer auf der Fahrbahn stehen.
Frage: darf der zwischen Wohn- und Mischgebiet überhaupt parken? Wenn ja, darf er in der Parkbucht parken, für die er zu groß ist?
Gruß,
Dummy

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06.06.2008, 00:43 Uhr

zu: LKW parkt in (zu kleiner) Parkbucht in Wohngebiet

In reinen Wohngebieten darf er nicht parken!
Da wo Parkplätze eingezeichnet sind darf man innerhalb der Markeirungen parken!

Also: Nein!

P.S.: Mischgebiet ist Wohngebiet

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26.06.2008, 22:03 Uhr

zu: LKW parkt in (zu kleiner) Parkbucht in Wohngebiet

Aber darf er mit zwei Rädern auf der Straße stehen, wenn er zu breit ist für die Parkbucht? Ist das nicht eine implizite Breitenbegrenzung?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
27.06.2008, 00:15 Uhr

zu: LKW parkt in (zu kleiner) Parkbucht in Wohngebiet

ja, solange eine durchfahrtsbreite von 3 m verbleibt

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B

Beiden Fußgängern das Überqueren ermöglichen

Weiterfahren, weil beide Fußgänger Sie vorlassen müssen

Vor dem entgegenkommenden Fußgänger durchfahren, weil dieser wartepflichtig ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-116 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-116

Mit Arbeitern auf der Fahrbahn

Mit Verkehr von Baustellenfahrzeugen

Mit Baumaterial auf der Fahrbahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich